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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53917 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55808021 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ 19373
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 1 von 9

               Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                               Via Bastion 49/4
                                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                               QS-Nr.: 39 02 0010603

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          MSW48
               Typ                             19373
               Radgröße                        7,5JX17 H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
               006          19373 006 / ohne Ring               5/120/65,06        50          860    2330

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      53917
               Herstellerzeichen               MSW
               Radtyp und Ausführung           19373 006
               Radgröße                        7,5JX17 H2
§22 53917*05




               Einpresstiefe                   ET 50
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der Befestigungsmittel Bund                Anzugsmoment        Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                                                    (Nm)                (mm)
               S01   Serienschraube M14x1,5         Kugel D=28mm    160                 36            Serie
               S02   Serienschraube M14x1,5         Kugel D=28mm    180                 35,5          Serie

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Volkswagen

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53917 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55808021 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                        PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ 19373
               Hersteller                            O.Z. Spa

                                                                                                     Seite 2 von 9

               Handelsbezeichnung           kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               VW Amarok (I)                90-132        235/65R17    A10 R37 T04 T08 172            A07 A14 A21
               2H, 2HS2                     90-132        235/70R17    A10 R37 172                    A57 KMV S02
               e1*2007/46*0356*..;          90-165        245/70R17    A12 R09 R82 170
               e1*2007/46*0750*..           90-190        245/65R17    A10 172
               - Pickup                     90-190        245/70R17    A01 A12 G82 G89 170
               - mit Radhaus-               90-190        255/60R17    A10 T06 T10 172
                 Verbreiterungen            90-190        255/65R17    A12 172
                                            90-190        265/60R17    A12 172
               VW Amarok (I)                90-132        235/65R17    A10 R37 T04 T08 172            A07 A14 A21
               2H, 2HS2                     90-132        235/70R17    A10 R37 172                    A57 KOV S02
               e1*2007/46*0356*..;          90-132        245/65R17    A01 A10 K1a K1b K2c 172
               e1*2007/46*0750*..           90-132        245/70R17    A01 A12 G01 K1a K1b K2c 170
               - Pickup                     90-132        255/60R17    A01 A10 K1c K2c T06 T10 172
               - ohne Radhaus-              90-132        255/65R17    A01 A12 K1c K2c 172
                 Verbreiterungen            90-132        265/60R17    A01 A12 K1c K2c 172
               VW Bus (T5)                  62-132        245/50R17    A12 T98 T99 172                A07 A14 A21
               7HC, 7HCA, 7HK.              62-173        225/55R17    A90 T01 172                    A57 S02
               e1*2001/116*                 62-173        225/55R17C   A90 172
§22 53917*05




               0220*00-35;                  62-173        235/55R17    A12 T03 T99 172
               e1*2001/116*0286*..,         62-173        255/50R17    A12 T00 T01 172
               L148
               - Multivan, California,
               Transporter,...
               VW Bus (T5)                  62-173        225/55R17    A91 T01 172                    A07 A14 A21
               7HM, 7HMA                    62-173        225/55R17C   A91 172                        A57 S02
               e1*2001/116*0218*..,         62-173        235/55R17    A12 T03 T98 172
               e1*2001/116*                 62-173        255/50R17    A12 T00 T01 172
               0289*00-24
               - Multivan, California,...
               VW Bus (T5)                  62-150        225/55R17    A90 T01 T97 172                A07 A14 A21
               7J0                          62-150        225/55R17C   A90 172                        A57 S02
               e1*2007/46*                  62-150        235/55R17    A12 T03 T98 172
               0130*00-15                   62-150        245/50R17    A12 T98 T99 172
               - Transporter                62-150        255/50R17    A12 T00 T01 172
               - geschl. Aufbau
               VW Bus (T6)                  62-150        225/55R17    A33 T01 172                    A07 A14 A21
               7HC                          62-150        225/55R17C   A33 172                        A57 S02
               e1*2001/116*                 62-150        225/60R17    A01 A12 G01 T03 T99 172
               0220*36-54                   62-150        235/55R17    A12 T03 T99 172
               - California, Kombi,         62-150        245/55R17    A01 A12 G01 T02 T06 172
               Multivan,...
               VW Bus (T6)                  75-150        225/55R17    A33 T01                        A07 A14 A21
               7HMA                         75-150        225/55R17C   A33                            A57 S02
               e1*2001/116*                 75-150        225/60R17    A01 A12 G01 T03
               0289*25-43                   75-150        235/55R17    A12 T03
               - California                 75-150        245/55R17    A01 A12 G01 T02 T06




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53917 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55808021 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ 19373
               Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                                Seite 3 von 9
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               VW Bus (T6)             62-150        225/55R17    A33 T01 172                    A07 A14 A21
               7J0                     62-150        225/55R17C   A33 172                        A57 S02
               e1*2007/46*             62-150        225/60R17    A01 A12 G01 T03 T99 172
               0130*16-31              62-150        235/55R17    A12 T03 T99 172
               -Transporter            62-150        245/55R17    A01 A12 G01 T02 T06 172
               - geschl.Aufbau
               VW Bus (T6.1)           81-150        225/55R17    A33 T01 172                    A07 A14 A21
               7HC                     81-150        225/55R17C   A33 172                        A57 S02
               e1*2001/116*            81-150        225/60R17    A01 A12 G01 T03 T99 172
               0220*55-..              81-150        235/55R17    A12 T03 T99 172
               - California, Kombi,    81-150        245/55R17    A01 A12 G01 T02 T06 172
               Multivan, ...
               - ab Facelift 2019
               VW Bus (T6.1)           81-150        225/55R17    A33 T01                        A07 A14 A21
               7HMA                    81-150        225/55R17C   A33                            A57 S02
               e1*2001/116*            81-150        225/60R17    A01 A12 G01 T03 T99
               0289*44-..              81-150        235/55R17    A12 T03 T99
               - California            81-150        245/55R17    A01 A12 G01 T02 T06
               - ab Facelift 2019
§22 53917*05




               VW Bus (T6.1)           66-150        225/55R17    A33 T01 172                    A07 A14 A21
               7J0                     66-150        225/55R17C   A33 172                        A57 S02
               e1*2007/46*0130*32-..   66-150        225/60R17    A01 A12 G01 T03 T99 172
               -Transporter            66-150        235/55R17    A12 T03 T99 172
               - geschl.Aufbau         66-150        245/55R17    A01 A12 G01 T02 T06 172
               - ab Facelift 2019
               VW Bus (T7)             100, 110      215/60R17    A33 R37 R50 T00 T96            A07 A14 A21
               ST                      100, 110      225/55R17    A12 R37 T01 T97                A58 A60 MpH
               e1*2018/858*00018*..    100, 110      225/55R17C   A12 R37                        NoE S02
               - Multivan              100, 110      225/60R17    A12 R37 T03 T99
                                       100, 110      225/60R17C   A12 R37
                                       100-150       215/60R17    A33 M+S R50 T00 T96
                                       100-150       225/55R17    A12 M+S T01 T97
                                       100-150       225/55R17C   A12 M+S
                                       100-150       225/60R17    A12 M+S T03 T99
                                       100-150       225/60R17C   A12 M+S
                                       100-150       235/55R17    A01 A12 K1a K2b T03 T99
                                       100-150       235/55R17    A01 A12 K1a K2h T03 T99
               VW Touareg (I) R5       120,128       235/65R17    A11 172                        A07 A14 A21
               7L                      120,128       255/60R17    A01 A12 K1c 172                B03 S01
               e1*2001/116*0203*..     120,128       275/55R17    A01 A12 K1c K2b 172




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53917 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55808021 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ 19373
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                        Seite 4 von 9

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
§22 53917*05




               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               170      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1700 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53917 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55808021 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ 19373
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                        Seite 5 von 9

               172      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1720 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
               aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
               Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A10   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

               A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
§22 53917*05




               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53917 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55808021 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ 19373
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 6 von 9

               B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
               ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
               Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               G82     Ist die Reifengröße 265/60R18 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
               erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
               Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
               eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

               G89     Ist die Reifengröße 245/70R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
               erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
               Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
               eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen
§22 53917*05




               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
               Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps, ...).


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53917 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55808021 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ 19373
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 7 von 9

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
               Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

               NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               R50    Diese Reifengröße ist als "C" Ausführung nicht verwendbar, da der "C Reifen" auf der in
               diesem Gutachten genannten Radgröße nicht montierbar ist.
§22 53917*05




               R82      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 265/60R18
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53917 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55808021 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ 19373
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                        Seite 8 von 9

               T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T10    Reifen (LI 110) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§22 53917*05




               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 18. Januar 2024 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53917 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55808021 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ 19373
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                      Seite 9 von 9

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2021.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 18. Januar 2024
§22 53917*05




               Pohl                                                                  00421086.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim