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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50648 nach §22 StVZO

Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55015216 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ 19261
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 6

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                          MSW48
Typ                             19261
Radgröße                        8.5JX20 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
505          19261 505 / Ø73,1-Ø66,45            5/112/66,45         45         950    2370

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50648
Herstellerzeichen               OZ
Radtyp und Ausführung           19261 505
Radgröße                        8.5JX20 H2
Einpresstiefe                   ET 45
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   130                      27                 81720114
S03   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   150                      27                 81720114

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50648 nach §22 StVZO

Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55015216 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ 19261
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 6


Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C-Klasse              85-180         225/35R20   R02 T90                          A12 A14 A21
204                   85-180         235/30R20   A01 R02 T88                      A58 Lim MHy
e1*2001/116*                                                                      V20 VA1 S02
0431*29-..
(FIN: WDD205...)
C-Klasse 4matic       125-245        225/35R20   R02 T90                          A12 A14 A21
204                                                                               A56 Lim V20
e1*2001/116*                                                                      VA1 S02
0431*29-..
(FIN: WDD205...)
C-Klasse Coupé /      115-180        225/35R20   R02 T90                          A12 A14 A21
Cabrio                115-180        235/30R20   A01 R02 T88                      A58 Cbo Cpe
204                                                                               V20 VA1 S02
e1*2001/116*
0431*37-..
(FIN: WDD205...)
C-Klasse Coupé /      125-245        225/35R20   R02 T90                          A12 A14 A21
Cabrio 4matic                                                                     A56 Cbo Cpe
204                                                                               V20 VA1 S02
e1*2001/116*
0431*37-..
(FIN: WDD205...)
C-Klasse T-Modell     85-180         225/35R20   R02                              A12 A14 A21
204K                  85-180         235/30R20   A01 R02 T88                      A58 Car MHy
e1*2001/116*                                                                      V20 VA1 S02
0457*25-..
(FIN: WDD205...)
C-Klasse T-Modell     125-245        225/35R20   R02                              A12 A14 A21
4matic                                                                            A56 Car V20
204K                                                                              VA1 S02
e1*2001/116*
0457*25-..
(FIN: WDD205...)
E-Klasse              110-180        255/30R20   R02 T92                          A12 A14 A21
212                   110-190        235/35R20   R02 R37 T92                      A58 B60 Lim
e1*2001/116*          110-190        245/35R20   R02 T91 T95                      V20 VA1 S03
0501*25-..
(FIN: WDD213...)
E-Klasse 4matic       135            235/35R20   R02 R37 T92                      A12 A14 A21
212                   135            255/30R20   R02 T92                          A56 B60 Lim
e1*2001/116*          135, 245       245/35R20   R02 T95                          V20 VA1 S03
0501*25-..
(FIN: WDD213...)
E-Klasse T-Modell     110-190        235/35R20   R02 R37 T92                      A12 A14 A21
R1ES                  110-190        245/35R20   R02 T95                          A58 B60 Car
e1*2007/46*1560*..                                                                KOV V20 X77
(FIN: WDD213...)                                                                  VA1 S03




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50648 nach §22 StVZO

Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55015216 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ 19261
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                       Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse T-Modell      135, 143       235/35R20    R02 R37 T92                           A12 A14 A21
4matic                 135-245        245/35R20    R02 T95                               A56 B60 Car
R1ES                                                                                     KOV V20 X77
e1*2007/46*1560*..                                                                       VA1 S03
(FIN: WDD213...)
GLK-Klasse             100-225        235/45R20    R02                                   A12 A14 A21
204X                                                                                     V20 VA1 S03
e1*2001/116*
0480*00-16
(FIN: WDC204...)

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50648 nach §22 StVZO

Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55015216 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ 19261
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 4 von 6

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B60     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an Achse1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50648 nach §22 StVZO

Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55015216 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ 19261
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 5 von 6

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20      275/40R20
Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20      285/40R20
Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20      295/40R20
Nr. 17   265/50R20      295/45R20
Nr. 18   275/35R20      305/30R20
Nr. 19   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
Nr. 20   275/50R20      305/45R20
Nr. 21   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 5, Gutachten Nummer 55014716, Ausfertigung 1
(RADTYP 19262) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen Auflagen
und Hinweise.

X77      Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 24. April 2017 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50648 nach §22 StVZO

Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55015216 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ 19261
Hersteller                     O.Z. Spa

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 24. April 2017




Pohl                                                                 00270399.DOC




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