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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100271 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55801525 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15 H2 Typ 19481
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 1 von 6
                Auftraggeber                   O.Z. Spa
                                               Via Bastion 49/4
                                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                               QS-Nr.: 39 02 0010603

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Modell                         MSW48
                Typ                            19481
                Radgröße                       6,5Jx15 H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                   Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)
                 002           19481 002 / ohne Ring               5/118/71,06       65         1200     2150

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100271
                Herstellerzeichen              MSW
                Radtyp und Ausführung          19481 002
                Radgröße                       6,5Jx15 H2
                Einpresstiefe                  ET 65
                Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 100271*00




                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment Schaftlänge        Artikel-Nr.
                                                                     (Nm)         (mm)
                 S01   Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°        180          28                 Serie

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Citroen
                                               Fiat
                                               Opel
                                               Peugeot
                Spurverbreiterung              innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100271 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55801525 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx15 H2 Typ 19481
                Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                         Seite 2 von 6

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Citroen Jumper (III)       74-110       205/70R15C      R09 T03 T06                   A13 A14 A21
                 Y, 250L                    74-110       215/65R15C      R37 T04                       A58 B02 KMV
                 e3*2001/116*0234*..;       74-132       215/70R15       T02                           NoE Z15 S01
                 e3*2007/46*0046*..;        74-132       215/70R15C      T06 T09
                 e3*2007/46*0051*..;        74-132       225/70R15C      R09
                 L773                       74-132       225/70R15C      A01 G03
                 - geschl. Aufbau
                 - mit Radhaus-
                    Verbreiterungen
                 - incl. Facelift ab 2013
                 Citroen Jumper (III)       74-110       205/70R15C      R09 T03 T06                   A13 A14 A21
                 Y, 250L                    74-110       215/65R15C      A01 K1c R37 T04               A58 B02 KOV
                 e3*2001/116*0234*..;       74-132       215/70R15       A01 K1c T02                   NoE Z15 S01
                 e3*2007/46*0046*..;        74-132       215/70R15C      A01 K1c T06 T09
                 e3*2007/46*0051*..;        74-132       225/70R15C      A01 G03 K1c
                 L773
                 - geschl. Aufbau
§22 100271*00




                 - ohne Radhaus-
                    Verbreiterungen
                 - incl. Facelift ab 2013
                 Fiat Ducato (III)          74-109       205/70R15C      R09 T03 T06                   A13 A14 A21
                 250, 250L                  74-109       215/65R15C      R37 T04                       A58 B02 B03
                 e3*2001/116*0232*..;       74-132       215/70R15       T02                           KMV NoE S01
                 e3*2007/46*0049*..;        74-132       215/70R15C      T06 T09
                 e3*2007/46*0044*..;        74-132       225/70R15C      R09
                 L779                       74-132       225/70R15C      A01 G03
                 - geschl. Aufbau
                 - mit Radhaus-
                    Verbreiterungen
                 - incl. Facelift 2013
                 Fiat Ducato (III)          74-109       205/70R15C      R09 T03 T06                   A13 A14 A21
                 250, 250L                  74-109       215/65R15C      A01 K1c R37 T04               A58 B02 B03
                 e3*2001/116*0232*..;       74-132       215/70R15       A01 K1c T02                   KOV NoE S01
                 e3*2007/46*0044*..;        74-132       215/70R15C      A01 K1c T06 T09
                 e3*2007/46*0049*..;        74-132       225/70R15C      A01 G03 K1c
                 L779
                 - geschl. Aufbau
                 - ohne Radhaus-
                    Verbreiterungen
                 - incl. Facelift 2013
                 Opel Movano-C              88-132       215/70R15C      A13 T06 T09                   A14 A21 A58
                 Y                          88-132       225/70R15C      A12                           B02 KMV NoE
                 e3*2007/46*0045*22-..;                                                                Z15 S01
                 e3*2007/46*0050*24-..
                 - geschl. Aufbau
                 - mit Radhaus-
                    Verbreiterungen


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100271 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55801525 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx15 H2 Typ 19481
                Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                           Seite 3 von 6
                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Opel Movano-C              88-132        215/70R15C     A13 K1c T06 T09                 A01 A14 A21
                 Y                          88-132        225/70R15C     A13 K1c                         A58 B02 KOV
                 e3*2007/46*0045*22-..;                                                                  NoE Z15 S01
                 e3*2007/46*0050*24-..
                 - geschl. Aufbau
                 - ohne Radhaus-
                    Verbreiterungen
                 Peugeot Boxer (III)        74-132        215/70R15C     T09                             A13 A14 A21
                 Y                          74-132        225/70R15C     R09                             A58 B02 KMV
                 e3*2007/46*0050*..         74-132        225/70R15C     A01 G03                         NoE Z15 S01
                 - geschl. Aufbau
                 - mit Radhaus-
                    Verbreiterungen
                 - incl. Facelift 2013
                 Peugeot Boxer (III)        74-110        205/70R15C     R09 T03 T06                     A13 A14 A21
                 Y, 250L                    74-110        215/65R15C     R37 T04                         A58 B02 KMV
                 e3*2001/116*0233*..;       74-132        215/70R15      T02                             NoE Z15 S01
                 e3*2007/46*0045*..;        74-132        215/70R15C     T06 T09
§22 100271*00




                 L772                       74-132        225/70R15C     R09
                 - geschl. Aufbau           74-132        225/70R15C     A01 G03
                 - mit Radhaus-
                    Verbreiterungen
                 - incl. Facelift 2013
                 Peugeot Boxer (III)        74-110        205/70R15C     R09 T03 T06                     A13 A14 A21
                 Y, 250L                    74-110        215/65R15C     A01 K1c R37 T04                 A58 B02 KOV
                 e3*2001/116*0233*..;       74-132        215/70R15      A01 K1c T02                     NoE Z15 S01
                 e3*2007/46*0045*..;        74-132        215/70R15C     A01 K1c T06 T09
                 e3*2007/46*0050*..;        74-132        225/70R15C     A01 G03 K1c
                 L772
                 - geschl. Aufbau
                 - ohne Radhaus-
                    Verbreiterungen
                 - incl. Facelift 2013

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.




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                GUTACHTEN zur TTG NR.100271 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55801525 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15 H2 Typ 19481
                Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 4 von 6

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V      W        Y
                210 km/h                100% 100% 100%
                220 km/h                97%    100% 100%
                230 km/h                94%    100% 100%
                240 km/h                91%    100% 100%
                250 km/h                -      95%      100%
                260 km/h                -      90%      100%
                270 km/h                -      85%      100%
                280 km/h                -      -        95%
                290 km/h                -      -        90%
                300 km/h                -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.
§22 100271*00




                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A13      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.




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                GUTACHTEN zur TTG NR.100271 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55801525 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15 H2 Typ 19481
                Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                               Seite 5 von 6

                A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
                T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
                Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
                vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
                E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                B02      Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder
                Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
§22 100271*00




                G03       Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab,
                ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
                innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die
                in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
                Reifengrößen zu überprüfen.

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

                R09     Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
                und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.




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                GUTACHTEN zur TTG NR.100271 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55801525 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15 H2 Typ 19481
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                               Seite 6 von 6

                T02      Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T03      Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T04      Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T06      Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T09      Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                Z15       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-Reifengrößen
                (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
§22 100271*00




                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 13. März 2025 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 13. März 2025


                Pohl                                                                                   00443587.DOCX




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim