GUTACHTEN zur TTG NR.100271 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55801525 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15 H2 Typ 19481
Hersteller O.Z. Spa
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Auftraggeber O.Z. Spa
Via Bastion 49/4
I-36061 Bassano del Grappa(VI)
QS-Nr.: 39 02 0010603
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell MSW48
Typ 19481
Radgröße 6,5Jx15 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- last Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe (mm) (kg) (mm)
Mittenloch-ø (mm)
002 19481 002 / ohne Ring 5/118/71,06 65 1200 2150
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 100271
Herstellerzeichen MSW
Radtyp und Ausführung 19481 002
Radgröße 6,5Jx15 H2
Einpresstiefe ET 65
Herstelldatum Monat und Jahr
§22 100271*00
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment Schaftlänge Artikel-Nr.
(Nm) (mm)
S01 Serienschraube M14x1,5 Kegel 60° 180 28 Serie
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Citroen
Fiat
Opel
Peugeot
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur TTG NR.100271 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55801525 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15 H2 Typ 19481
Hersteller O.Z. Spa
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen Jumper (III) 74-110 205/70R15C R09 T03 T06 A13 A14 A21
Y, 250L 74-110 215/65R15C R37 T04 A58 B02 KMV
e3*2001/116*0234*..; 74-132 215/70R15 T02 NoE Z15 S01
e3*2007/46*0046*..; 74-132 215/70R15C T06 T09
e3*2007/46*0051*..; 74-132 225/70R15C R09
L773 74-132 225/70R15C A01 G03
- geschl. Aufbau
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
- incl. Facelift ab 2013
Citroen Jumper (III) 74-110 205/70R15C R09 T03 T06 A13 A14 A21
Y, 250L 74-110 215/65R15C A01 K1c R37 T04 A58 B02 KOV
e3*2001/116*0234*..; 74-132 215/70R15 A01 K1c T02 NoE Z15 S01
e3*2007/46*0046*..; 74-132 215/70R15C A01 K1c T06 T09
e3*2007/46*0051*..; 74-132 225/70R15C A01 G03 K1c
L773
- geschl. Aufbau
§22 100271*00
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
- incl. Facelift ab 2013
Fiat Ducato (III) 74-109 205/70R15C R09 T03 T06 A13 A14 A21
250, 250L 74-109 215/65R15C R37 T04 A58 B02 B03
e3*2001/116*0232*..; 74-132 215/70R15 T02 KMV NoE S01
e3*2007/46*0049*..; 74-132 215/70R15C T06 T09
e3*2007/46*0044*..; 74-132 225/70R15C R09
L779 74-132 225/70R15C A01 G03
- geschl. Aufbau
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
- incl. Facelift 2013
Fiat Ducato (III) 74-109 205/70R15C R09 T03 T06 A13 A14 A21
250, 250L 74-109 215/65R15C A01 K1c R37 T04 A58 B02 B03
e3*2001/116*0232*..; 74-132 215/70R15 A01 K1c T02 KOV NoE S01
e3*2007/46*0044*..; 74-132 215/70R15C A01 K1c T06 T09
e3*2007/46*0049*..; 74-132 225/70R15C A01 G03 K1c
L779
- geschl. Aufbau
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
- incl. Facelift 2013
Opel Movano-C 88-132 215/70R15C A13 T06 T09 A14 A21 A58
Y 88-132 225/70R15C A12 B02 KMV NoE
e3*2007/46*0045*22-..; Z15 S01
e3*2007/46*0050*24-..
- geschl. Aufbau
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur TTG NR.100271 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55801525 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15 H2 Typ 19481
Hersteller O.Z. Spa
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Movano-C 88-132 215/70R15C A13 K1c T06 T09 A01 A14 A21
Y 88-132 225/70R15C A13 K1c A58 B02 KOV
e3*2007/46*0045*22-..; NoE Z15 S01
e3*2007/46*0050*24-..
- geschl. Aufbau
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
Peugeot Boxer (III) 74-132 215/70R15C T09 A13 A14 A21
Y 74-132 225/70R15C R09 A58 B02 KMV
e3*2007/46*0050*.. 74-132 225/70R15C A01 G03 NoE Z15 S01
- geschl. Aufbau
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
- incl. Facelift 2013
Peugeot Boxer (III) 74-110 205/70R15C R09 T03 T06 A13 A14 A21
Y, 250L 74-110 215/65R15C R37 T04 A58 B02 KMV
e3*2001/116*0233*..; 74-132 215/70R15 T02 NoE Z15 S01
e3*2007/46*0045*..; 74-132 215/70R15C T06 T09
§22 100271*00
L772 74-132 225/70R15C R09
- geschl. Aufbau 74-132 225/70R15C A01 G03
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
- incl. Facelift 2013
Peugeot Boxer (III) 74-110 205/70R15C R09 T03 T06 A13 A14 A21
Y, 250L 74-110 215/65R15C A01 K1c R37 T04 A58 B02 KOV
e3*2001/116*0233*..; 74-132 215/70R15 A01 K1c T02 NoE Z15 S01
e3*2007/46*0045*..; 74-132 215/70R15C A01 K1c T06 T09
e3*2007/46*0050*..; 74-132 225/70R15C A01 G03 K1c
L772
- geschl. Aufbau
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
- incl. Facelift 2013
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
enthält.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur TTG NR.100271 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55801525 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15 H2 Typ 19481
Hersteller O.Z. Spa
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Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.
§22 100271*00
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
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GUTACHTEN zur TTG NR.100271 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55801525 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15 H2 Typ 19481
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A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
§22 100271*00
G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab,
ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die
in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
Reifengrößen zu überprüfen.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur TTG NR.100271 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55801525 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15 H2 Typ 19481
Hersteller O.Z. Spa
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T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T03 Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T04 Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T06 Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T09 Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
Z15 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-Reifengrößen
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
§22 100271*00
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 13. März 2025 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2025.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 13. März 2025
Pohl 00443587.DOCX
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim