Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							               GUTACHTEN zur ABE Nr.54281 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55800922 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ 19391
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                            Seite 1 von 5
               Auftraggeber                   O.Z. Spa
                                              Via Bastion 49/4
                                              I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                              QS-Nr.: 39 02 0010603

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         MSW 48
               Typ                            19391
               Radgröße                       7,5Jx18H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                  Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)
                006           19391 006 / ohne Ring               5/130/78,1        53         1300     2450

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     54281
               Herstellerzeichen              MSW
               Radtyp und Ausführung          19391 006
               Radgröße                       7,5Jx18H2
               Einpresstiefe                  ET 53
               Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 54281*04




               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment Schaftlänge        Artikel-Nr.
                                                                    (Nm)         (mm)
                S01   Serienschraube M16x1,5       Kegel 60°        180          30                 Serie

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Citroen
                                              Fiat
                                              Opel
                                              Peugeot
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54281 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55800922 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ 19391
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                        Seite 2 von 5

                Handelsbezeichnung           kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Citroen Jumper (III) -/Heavy 74-132       235/55R18C    K1c K2b T16 T17 T18           A01 A12 A17
                Y, 250L                      74-132       255/55R18C    K1c K2c K42 T16               A21 A58 B02
                e3*2001/116*0234*..;                                                                  BA2 KMV NoE
                e3*2007/46*0046*..;                                                                   S01
                e3*2007/46*0051*..;
                L773
                - geschl. Aufbau
                - mit Radhaus-
                   Verbreiterungen
                - incl. Facelift ab 2013
                Fiat Ducato (III) -/Maxi     74-132       235/55R18C    K1c K2b T16 T17 T18           A01 A12 A17
                250, 250L                    74-132       255/55R18C    K1c K2c K42 T16               A21 A58 B02
                e3*2001/116*0232*..;                                                                  BA2 KMV NoE
                e3*2007/46*0044*..;                                                                   S01
                e3*2007/46*0049*..;
                L779
                - geschl. Aufbau
§22 54281*04




                - mit Radhaus-
                   Verbreiterungen
                - incl. Facelift 2013
                Opel Movano-C (Heavy)        88-132       235/55R18C    K1c K2b T16 T17 T18           A01 A12 A17
                Y                            88-132       255/55R18C    K1c K2c K6d T16               A21 A58 B02
                e3*2007/46*0045*22-..;                                                                BA2 KMV NoE
                e3*2007/46*0050*24-..                                                                 S01
                - "verstärkt/Heavy"
                - geschl. Aufbau
                - mit Radhaus-
                   Verbreiterungen
                Peugeot Boxer (III) -/Heavy 74-132        235/55R18C    K1c K2b T16 T17 T18           A01 A12 A17
                Y, 250, 250L                 74-132       255/55R18C    K1c K2c K42 T16               A21 A58 B02
                e3*2001/116*0233*..;                                                                  BA2 KMV NoE
                e3*2007/46*0045*..;                                                                   S01
                e3*2007/46*0050*..;
                L772
                - geschl. Aufbau
                - mit Radhaus-
                   Verbreiterungen
                - incl. Facelift 2013




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54281 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55800922 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ 19391
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                            Seite 3 von 5

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
§22 54281*04




               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54281 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55800922 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ 19391
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 4 von 5

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A17     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte angebracht
               werden.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
               T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
               Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
               vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
               E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
§22 54281*04




               B02      Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder
               Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               BA2      Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen
               mit Bremsscheibendurchmesser 300 mm an Achse2.

               K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
               der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K6d       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54281 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55800922 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ 19391
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 5 von 5

               NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T16      Reifen (LI 116) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T17      Reifen (LI 117) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2570 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T18      Reifen (LI 118) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2640 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 16. Mai 2025 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis
§22 54281*04




               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2021.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 16. Mai 2025


               Pohl                                                                                   00447387.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim