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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54754 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55021523 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10JX22 H2 Typ 19405
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 1 von 5

               Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                               Via Bastion 49/4
                                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                               QS-Nr.: 39 02 0010603

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                          MSW50
               Typ                             19405
               Radgröße                        10JX22 H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
               001          19405001 / ohne Ring                5/112/66,56        56          1050   2410

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 1, Gutachten Nummer 55026823, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER
               54758 , RADTYP 19409) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 54754*02




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      54754
               Herstellerzeichen               OZ
               Radtyp und Ausführung           19405 001
               Radgröße                        10JX22 H2
               Einpresstiefe                   ET 56
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund              Anzugsmoment       Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                                                     (Nm)               (mm)
               S01   Serienschraube M14x1,5        Kugel D=28mm      150                45            Serie
               S02   Serienschraube M15x1,25       Kugel D=28mm      150                44            Serie

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54754 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55021523 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 10JX22 H2 Typ 19405
               Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                                      Seite 2 von 5

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               AMG GLE 53             320, 330       285/40R22    R02                                   A01 A12 A14
               H1GLE                                                                                    A21 A56 MpH
               e1*2007/46*1885*..                                                                       V22 VA1 S02
               - incl. Coupé
               AMG GLE 63, 63s        420, 450       285/40R22    R02                                   A01 A12 A14
               H1GLE                                                                                    A21 A56 V22
               e1*2007/46*1885*..                                                                       VA1 S02
               - incl. Coupé
               GLE 450 / 43 -AMG      270, 285       285/40R22    R02                                   A12 A14 A21
               Coupé                                                                                    A56 V22 VA1
               166                                                                                      S01
               e1*2007/46*
               0598*16-...
               (FIN: WDC292...)
               GLE 500 Coupé          335            285/40R22    R02                                   A12 A14 A21
               166                                                                                      A56 V22 VA1
               e1*2007/46*                                                                              S01
               0598*16-...
§22 54754*02




               (FIN: WDC292...)
               GLE 63/63s AMG         410, 430       285/40R22    R02                                   A12 A14 A21
               Coupé                                                                                    A56 V22 VA1
               166, 166AMG                                                                              S01
               e1*2007/46*
               0598*16-...;
               e1*2007/46*
               0826*07-..
               (FIN: WDC292...)
               GLE-Coupé              190-245        285/40R22    R02                                   A12 A14 A21
               166                                                                                      A56 V22 VA1
               e1*2007/46*                                                                              S01
               0598*16-...
               (FIN: WDC292...)

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 1, Gutachten Nummer 55026823, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER
               54758 , RADTYP 19409) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54754 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55021523 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX22 H2 Typ 19405
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                     Seite 3 von 5

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.
§22 54754*02




               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144
               gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination
               nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54754 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55021523 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10JX22 H2 Typ 19405
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                        Seite 4 von 5

               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
               Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

               R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
§22 54754*02




               Seite 1) verwendet werden.

               V22    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    245/30R22      285/25R22, 295/25R22
               Nr. 2    255/30R22      295/25R22, 305/25R22, 315/25R22
               Nr. 3    255/35R22      285/30R22, 295/30R22
               Nr. 4    255/40R22      295/35R22
               Nr. 5    255/45R22      285/40R22
               Nr. 6    265/30R22      295/25R22, 305/25R22, 315/25R22, 335/25R22
               Nr. 7    265/35R22      295/30R22, 305/30R22, 315/30R22
               Nr. 8    265/40R22      295/35R22, 305/35R22
               Nr. 9    275/35R22      305/30R22, 315/30R22
               Nr. 10   275/40R22      315/35R22
               Nr. 11   285/30R22      335/25R22
               Nr. 12   285/35R22      315/30R22
               Nr. 13   285/40R22      325/35R22
               Nr. 14   285/45R22      325/40R22
               Nr. 15   295/30R22      335/25R22

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 1, Gutachten Nummer 55026823, Ausfertigung 2 (KBA-
               NUMMER 54758 , RADTYP 19409) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
               die jeweiligen Auflagen und Hinweise.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54754 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55021523 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10JX22 H2 Typ 19405
               Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                    Seite 5 von 5

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 31. Oktober 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2022.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 54754*02




               Lambsheim, 31. Oktober 2024




               Pohl                                                                00437021.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim