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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.53152 nach §22 StVZO

               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr.55017020 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8½JX19 H2 Typ 19337
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                           Seite 1 von 6
               Auftraggeber                   O.Z. Spa
                                              Via Bastion 49/4
                                              I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                              QS-Nr.: 39 02 0010603

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Modell                         MSW50
               Typ                            19337
               Radgröße                       8½JX19 H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                 Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                 Mittenloch-ø (mm)
                500           19337500 / Ø73,1-Ø63,4             5/108/63,4        45         745      2250


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 36, Gutachten Nummer 55005920, Ausfertigung 1
               (KBA-NUMMER 53151 , RADTYP 19336) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
               die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 53152*08




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     53152
               Herstellerzeichen              MSW
               Radtyp und Ausführung          19337 500
               Radgröße                       8½JX19 H2
               Einpresstiefe                  ET 45
               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment Schaftlänge        Artikel-Nr.
                                                                    (Nm)         (mm)
                S01   Mutter M12x1,5               Kegel 60°        125          -                  81720084
                S02   Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°        140          34                 81720125

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Jaguar
                                              Volvo

               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53152 nach §22 StVZO

               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr.55017020 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8½JX19 H2 Typ 19337
               Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                         Seite 2 von 6

                Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Jaguar XE                 120-184       225/40R19        R03 T93                       A12 A14 A21
                JA                        120-184       235/35R19        A01 R03 T91                   A58 Lim P35
                e11*2007/46*2150*..,      120-184       235/40R19        A01 R03                       V19 HA2 S01
                e5*2007/46*1049*..        120-184       245/35R19        R03 T93
                                          120-184       255/30R19        A01 R03 T91
                                          120-184       255/35R19        R03
                Volvo C40                 80, 160       255/45R19        R03                           A12 A14 A21
                X                         80, 160       265/45R19        A01 K2c R03                   A57 V19 Vn2
                e9*2007/46*                                                                            HA2 S02
                3146*13-15
                - Elektro
                - bis Modell 2022
                Volvo EC40, C40           101-128       255/45R19        R03                           A12 A14 A21
                X                         101-128       265/45R19        A01 K2c R03                   A58 AHa V19
                e9*2007/46*3146*16-..                                                                  Vn2 HA2 S02
                - RWD, Heckantrieb
                - Elektro
§22 53152*08




                - ab Modell 2023
                Volvo EC40, C40           183           255/45R19        R03                           A12 A14 A21
                X                         183           265/45R19        A01 K2c R03                   A56 V19 Vn2
                e9*2007/46*3146*16-..                                                                  HA2 S02
                - AWD, Allrad
                - Elektro
                - ab Modell 2023
                Volvo EX40, XC40          101-128       255/45R19        R03                           A12 A14 A21
                Recharge                  101-128       265/45R19        A01 K2c R03                   A58 AHa V19
                X                                                                                      Vn2 HA2 S02
                e9*2007/46*3146*16-..
                - RWD, Heckantrieb
                - Elektro
                - ab Modell 2023
                Volvo EX40, XC40          183           255/45R19        R03                           A12 A14 A21
                Recharge                  183           265/45R19        A01 K2c R03                   A56 V19 Vn2
                X                                                                                      HA2 S02
                e9*2007/46*3146*16-..
                - AWD, Allrad
                - Elektro
                - ab Modell 2023
                Volvo XC40 Recharge       80, 160       255/45R19        R03                           A12 A14 A21
                X                         80, 160       265/45R19        A01 K2c R03                   A57 V19 Vn2
                e9*2007/46*                                                                            HA2 S02
                3146*09-15
                - Elektro
                - bis Modell 2022




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53152 nach §22 StVZO

               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr.55017020 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8½JX19 H2 Typ 19337
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                           Seite 3 von 6
               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 36, Gutachten Nummer 55005920, Ausfertigung 1
               (KBA-NUMMER 53151 , RADTYP 19336) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
               die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
§22 53152*08




               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53152 nach §22 StVZO

               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr.55017020 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8½JX19 H2 Typ 19337
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 4 von 6

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
§22 53152*08




               Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
               T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
               Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
               vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
               E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               AHa      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.

               HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 36, Gutachten Nummer 55005920, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 53151 ,
               RADTYP 19336) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
               Hinweise.

               K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

               P35     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nicht zulässig für
               Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm an Achse1.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.53152 nach §22 StVZO

               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr.55017020 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8½JX19 H2 Typ 19337
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 5 von 6

               R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               V19     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                        Vorderachse Hinterachse

               Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
               Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
§22 53152*08




               Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
               Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
               Nr. 5    225/55R19      275/45R19
               Nr. 6    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
               Nr. 7    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
               Nr. 8    235/45R19      255/40R19, 265/40R19
               Nr. 9    235/50R19      255/45R19, 265/45R19
               Nr. 10   235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 11   235/60R19      255/55R19
               Nr. 12   245/30R19      305/25R19
               Nr. 13   245/35R19      255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
               Nr. 14   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
               Nr. 15   245/45R19      265/40R19, 275/40R19
               Nr. 16   245/50R19      275/45R19
               Nr. 17   255/30R19      305/25R19, 315/25R19
               Nr. 18   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
               Nr. 19   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
               Nr. 20   255/45R19      285/40R19
               Nr. 21   255/50R19      275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 22   255/55R19      275/50R19
               Nr. 23   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
               Nr. 24   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
               Nr. 25   265/40R19      295/35R19
               Nr. 26   265/45R19      295/40R19
               Nr. 27   265/50R19      295/45R19
               Nr. 28   275/30R19      315/25R19

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53152 nach §22 StVZO

               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr.55017020 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8½JX19 H2 Typ 19337
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 6 von 6

               Vn2      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
               Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 15. April 2025 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2020.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
§22 53152*08




               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 15. April 2025


               Pohl                                                                                  00445790.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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