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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53153 nach §22 StVZO

               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55016720 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8½JX21 H2 Typ 19338
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 1 von 7

               Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                               Via Bastion 49/4
                                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                               QS-Nr.: 39 02 0010603

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          MSW50
               Typ                             19338
               Radgröße                        8½JX21 H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                (mm)
               505          19338 505 / Ø73,1-Ø60,1             5/114,3/60,1        40         875    2310

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      53153
               Herstellerzeichen               MSW
               Radtyp und Ausführung           19338 505
               Radgröße                        8½JX21 H2
§22 53153*08




               Einpresstiefe                   ET 40
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der Befestigungsmittel Bund            Anzugsmoment       Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                                                                (Nm)
               S01   Mutter M12x1,5               Kegel 60°     110                -                  81720097
               S02   Schraube M14x1,5             Kegel 60°     140                30                 81720194
                     (2-teilig)
               S03   Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°     140                31                 91720034

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Fisker
                                               Lexus
                                               Subaru
                                               Toyota

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53153 nach §22 StVZO

               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55016720 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8½JX21 H2 Typ 19338
               Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                                Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Fisker Ocean            90, 179        255/45R21                                  A12 A14 A21
               01, 01-KS               90, 179        255/50R21   A01 K1a K1b                    A57 S03
               e9*2018/858*11450*..;   90, 179        265/45R21
               e9*KS18/858*11458*..    90, 179        275/45R21   A01 K1a K1b
               - Elektro
               Lexus NX                114, 175       245/35R21                                  A12 A14 A21
               AZ1, AZ1-TMG            114, 175       245/40R21                                  A57 MHy S01
               e6*2007/46*0111*..;
               e13*2007/46*1536*..
               - incl. Hybrid
               Lexus UX                112, 127       245/30R21   K6w T91                        A01 A12 A14
               ZA1(EU,M), -/TMG        112, 127       255/30R21   K1a K5v K6b K6x T93            A21 A57 MHy
               e6*2007/46*0263*..;                                                               S01
               e13*2007/46*2005*..
               Subaru Solterra         118 (160)      235/45R21   A91                            A07 A14 A21
               EAM1S(M)                118 (160)      245/40R21   A91                            A56 S02
               e6*2018/858*00162*..    118 (160)      255/40R21   A12
               - Elektro
§22 53153*08




               Toyota BZ4X             73, 118        235/45R21   A91                            A07 A14 A21
               EAM1(M) /-TGRE          73, 118        245/40R21   A91                            A57 S02
               e6*2018/858*00144*..;   73, 118        255/40R21   A12
               e13*2018/858*00303*.
               .
               - Elektro
               Toyota C-HR (I)         72-112         245/30R21   K1c K2c K5x K6b K6x            A01 A12 A14
               AX1T(EU,M), -/TMG                                                                 A21 A57 MHy
               e11*2007/46*3641*..;                                                              S01
               e13*2007/46*1765*..;
               e6*2007/46*0264*..;
               e6*2007/46*0338*..
               Toyota Corolla Cross    72-112         245/30R21   K1a T91                        A01 A12 A14
               Hybrid                  72-112         255/30R21   K1c                            A21 A57 KMV
               XG1TJ(JP,M), -/TGRE                                                               S01
               e6*2018/858*00186*..;
               e13*2018/858*00420*.
               .
               Toyota RAV4 (IV)        91-112         245/35R21                                  A12 A14 A21
               XA3(a)                  91-112         245/40R21                                  A57 LT3 S01
               e6*2001/116*            91-112         255/35R21
               0105*09-13
               - ab Modell 2013
               Toyota RAV4 (IV)        91-112         245/35R21                                  A12 A14 A21
               XA3(a)                  91-112         245/40R21                                  A57 LT4 S01
               e6*2001/116*            91-112         255/35R21
               0105*09-13
               - ab Modell 2013




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53153 nach §22 StVZO

               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55016720 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8½JX21 H2 Typ 19338
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                      Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Toyota RAV4 (IV)       105, 112      245/35R21                                           A12 A14 A21
               XA3(a), -/TMG          105, 112      245/40R21                                           A57 LT3 S01
               e6*2001/116*           105, 112      255/35R21
               0105*14-..;
               e13*2007/46*1657*..
               - ab Facelift 2016
               Toyota RAV4 (IV)       105, 112      245/35R21                                           A12 A14 A21
               XA3(a), -/TMG          105, 112      245/40R21                                           A57 LT4 S01
               e6*2001/116*           105, 112      255/35R21
               0105*14-..;
               e13*2007/46*1657*..
               - ab Facelift 2016
               Toyota RAV4 (IV)       114           245/35R21                                           A12 A14 A21
               Hybrid                 114           245/40R21                                           A57 LT3 S01
               XA4(EU,M), -/TMG       114           255/35R21
               e6*2007/46*0166*..;
               e13*2007/46*1658*..
               Toyota RAV4 (IV)       114           245/35R21                                           A12 A14 A21
               Hybrid                 114           245/40R21                                           A57 LT4 S01
§22 53153*08




               XA4(EU,M), -/TMG       114           255/35R21
               e6*2007/46*0166*..;
               e13*2007/46*1658*..


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53153 nach §22 StVZO

               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55016720 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8½JX21 H2 Typ 19338
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 4 von 7

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 53153*08




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
               aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
               Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53153 nach §22 StVZO

               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55016720 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8½JX21 H2 Typ 19338
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 5 von 7

               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
§22 53153*08




               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K5x     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53153 nach §22 StVZO

               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55016720 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8½JX21 H2 Typ 19338
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                        Seite 6 von 7

               K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               LT3     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
               mit 225/65R17 ww. 225/60R18. Wendekreis von 10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von
               Anschlag zu Anschlag.

               LT4     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
               mit 235/55R18. Wendekreis von 11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag.

               MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
§22 53153*08




               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 16. Februar 2024 in Lambsheim statt.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53153 nach §22 StVZO

               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55016720 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8½JX21 H2 Typ 19338
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                     Seite 7 von 7

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2019.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 16. Februar 2024
§22 53153*08




               Pohl                                                                 00422567.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim