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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53153 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55016720 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8½JX21 H2 Typ 19338
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 1 von 9

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          MSW50
Typ                             19338
Radgröße                        8½JX21 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                 (mm)
500          19338 500 / Ø73,1-Ø63,4             5/108/63,4             45       750     2310

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      53153
Herstellerzeichen               MSW
Radtyp und Ausführung           19338 500
Radgröße                        8½JX21 H2
Einpresstiefe                   ET 45
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Mutter M14x1,5           Kegel 60°   140                      -                    81720080
S02   Serienschraube           Kegel 60°   140                      31                   81720125
      M14x1,5
S03   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   135                      -                    81720084
S04   Mutter M14x1,5           Kegel 60°   135                      -                    81720080
S05   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   125                      -                    81720084
S06   Mutter M14x1,5           Kegel 60°   220                      -                    81720175
S07   Mutter M14x1,5           Kegel 60°   125                      -                    81720080

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Ford
                                Jaguar
                                Land Rover
                                Volvo

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53153 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55016720 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8½JX21 H2 Typ 19338
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Edge               132-155        245/40R21                                  A12 A14 A21
SBF                     132-155        255/40R21                                  A56 S06
e1*2007/46*
1524*00-02
Ford Edge               110-175        245/40R21                                  A12 A14 A21
SBF                     110-175        255/40R21                                  A57 S06
e1*2007/46*
1524*03-..
ab MJ 2019
Ford Galaxy (III)       88-177         245/35R21   K3h T96                        A01 A12 A14
WA6                                                                               A21 A58 S06
e13*2001/116*
0185*24-..
- ab MJ 2016 (MK3)
Ford Kuga (II)          85-178         245/30R21   T91                            A12 A14 A21
DM2                     85-178         245/35R21   A01 G01                        A57 S03
e13*2001/116*           85-178         255/30R21   A01 K1a K1b K2b T93
0109*31-..
- ab Modell 2013
- incl. Facelift 2016
Ford S-Max (II)         88-177         245/35R21   K3h T96                        A01 A12 A14
WA6                     88-177         255/30R21   K1a K2b K3h K5d T93            A21 A57 S06
e13*2001/116*
0185*24-..
- ab MJ 2016
Jaguar F-Pace           120-280        265/45R21                                  A12 A14 A21
DC                                                                                A57 S07
e11*2007/46*3324*..;
e5*2007/46*1047*::
Jaguar XF               120-283        255/30R21   T93                            A12 A14 A21
CC9                                                                               Lim S05
e11*2001/116*0323*.
Jaguar XF               120-280        255/30R21   T93                            A12 A14 A21
JB                                                                                A58 Lim S05
e11*2007/46*2981*..,
e5*2007/46*1048*..
Land Rover Discovery    110-177        245/40R21                                  A12 A14 A21
Sport                   110-177        255/40R21                                  A57 S04
LC
e11*2007/46*1659*..
Land Rover Range-       110-177        245/40R21                                  A12 A14 A21
Rover Evoque                                                                      A57 Cbo Cpe
LV, LV-A                                                                          Y85 S01
e11*2007/46*0223*..;
e3*2007/46*0221*..
Land Rover Range-       132-280        265/45R21                                  A12 A14 A21
Rover Velar                                                                       A56 S01
LY
e11*2007/46*3954*..,
e5*2007/46*1057*..


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53153 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55016720 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                        PKW-Sonderrad 8½JX21 H2 Typ 19338
Hersteller                            O.Z. Spa

                                                                                     Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung          kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo S60CC, V60CC          110-187        245/30R21   T91 T95                        A12 A14 A21
F                           110-187        255/30R21   A01 K1a K1b K3s K5w            A57 Car KMV
e9*2007/46*0023*..                                                                    Lim S02
- Cross Country
Volvo S90, V90              110-240        245/30R21   A01 LV9 T91                    A12 A14 A21
P                           110-240        245/30R21   RV9 T91                        A57 Car KOV
e4*2007/46*1067*..          110-240        245/35R21   A01 G92 LV9                    Lim NBF NoH
                            110-240        245/35R21   R09                            S02
                            110-240        255/30R21   A01 LV9 T93
                            110-240        255/30R21   RV9 T93
Volvo S90, V90 /T8          223-235        245/35R21   A01 G74 LV9 T96                A12 A14 A21
P                           223-235        245/35R21   RV9 T96 Z20                    A56 B65 Car
e4*2007/46*1067*..                                                                    KOV Lim S02
- Twin Engine Hybrid
Volvo V60 CC                110-186        245/35R21   K1c K2a K2b K5w                A01 A12 A14
Z                           110-186        255/30R21   K1c K2c K3i K5c K5x K6w T93    A21 A56 Car
e4*2007/46*1315*..          110-186        255/35R21   K1c K2c K3i K3s K5c K5x K6w    KMV NBF
- Cross Country                                                                       NoH S02
Volvo V90 CC                120-240        245/35R21                                  A12 A14 A21
P                           120-240        245/40R21                                  A56 KMV
e4*2007/46*1067*01-..       120-240        255/35R21   A01 K1a K2b                    NBF
- Cross Country                                                                       NoH S02
Volvo XC40                  95-184         245/35R21                                  A12 A14 A21
X                           95-184         245/40R21                                  A57 DB8 NoH
e9*2007/46*3146*..          95-184         255/35R21   A01 K2b                        S02
Volvo XC60                  110-240        245/40R21   K1a K1b                        A01 A12 A14
U                           110-240        255/40R21   K1a K1b                        A21 A57 KOV
e4*2007/46*1220*..                                                                    NoP S02
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Volvo XC60                  110-240        245/40R21                                  A12 A14 A21
U                           110-240        255/40R21                                  A57 KMV
e4*2007/46*1220*..                                                                    NoP X5V S02
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
  (ww. Serie 8,5x21-
ET49,5)
Volvo XC60                  110-240        245/40R21                                  A12 A14 A21
U                           110-240        255/40R21                                  A57 KMV
e4*2007/46*1220*..                                                                    NoP X6V S02
- mit Radhaus-
  Verbreiterungssatz
  für 9 Zoll Breite Serie
Volvo XC60 T8               223-235        245/40R21   K1a K1b                        A01 A12 A14
U                           223-235        255/40R21   K1a K1b                        A21 A56 BW7
e4*2007/46*1220*..                                                                    KOV S02
- Twin Engine Hybrid
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53153 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55016720 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                        PKW-Sonderrad 8½JX21 H2 Typ 19338
Hersteller                            O.Z. Spa

                                                                                       Seite 4 von 9
Handelsbezeichnung          kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo XC60 T8               223-235        245/40R21                                     A12 A14 A21
U                           223-235        255/40R21                                     A56 BW7
e4*2007/46*1220*..                                                                       KMV X5V
- Twin Engine Hybrid                                                                     S02
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
  (ww. Serie 8,5x21-
ET49,5)
Volvo XC60 T8               223-235        245/40R21                                     A12 A14 A21
U                           223-235        255/40R21                                     A56 BW7
e4*2007/46*1220*..                                                                       KMV X6V
- Twin Engine Hybrid                                                                     S02
- mit Radhaus-
  Verbreiterungssatz
  für 9 Zoll Breite Serie
Volvo XC70                  120-224        255/30R21   K1c T93                           A01 A12 A14
B, /-2D, /-N2D, /-N2E                                                                    A21 Car KMV
e9*2001/116*0065*..;                                                                     S02
e1*2001/116*0505*..;
e1*2007/46*0495*..;
e13*2007/46*1203*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-             Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit             Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                            V      W        Y
210 km/h                    100% 100% 100%
220 km/h                    97%    100% 100%
230 km/h                    94%    100% 100%
240 km/h                    91%    100% 100%
250 km/h                    -      95%      100%
260 km/h                    -      90%      100%
270 km/h                    -      85%      100%
280 km/h                    -      -        95%
290 km/h                    -      -        90%
300 km/h                    -      -        85%


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53153 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55016720 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8½JX21 H2 Typ 19338
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                      Seite 5 von 9

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B65   Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit
Bremsscheibendurchmesser 345 mm an Achse 1.

BW7 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse1.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53153 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55016720 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8½JX21 H2 Typ 19338
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 6 von 9

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

DB8    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm oder größer an Achse1.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G74     Ist 20 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G92     Ist 21 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53153 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55016720 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8½JX21 H2 Typ 19338
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 7 von 9

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3h   An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
Radhausinnenverkleidung 300 mm hinter Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen oder
Ausschneiden) und dauerhaft zu befestigen.

K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K5x     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LV9     Bei Fahrzeugausführungen, die werkseitig nicht für die Verwendung von 19 Zoll, 20 Zoll oder
21 Zoll Reifengrößen ausgerüstet sind, ist der Lenkeinschlag durch eine Fachwerkstatt (elektronische
Programmierung) zu begrenzen und somit eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-
Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53153 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55016720 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8½JX21 H2 Typ 19338
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 8 von 9

NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
(Hybridelektrofahrzeug).

NoP     Nicht für Plug-In Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

RV9   Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen, die werkseitig für die
Verwendung von 19 Zoll, 20 Zoll oder 21 Zoll Reifengrößen ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

X5V     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit Serien-Rädern: 8,5x21-ET49,5 (u.a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53153 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55016720 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8½JX21 H2 Typ 19338
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 9 von 9

X6V     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit Serien-Rädern: 9x20-ET38,5 ww. 8,5x21-
ET38,5 ww. 9x21-ET38,5 oder 9x22-ET43 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

Z20    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 20-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 3. März 2020 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2019.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 3. März 2020




Pohl                                                                 00338751.DOC




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