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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54753 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55020723 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 91/2JX22 H2 Typ 19404
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 1 von 6

               Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                               Via Bastion 49/4
                                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                               QS-Nr.: 39 02 0010603

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                          MSW50
               Typ                             19404
               Radgröße                        91/2JX22 H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                (mm)
               001          19404001 / ohne Ring                5/112/66,56         31         1020   2410

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55022623, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER
               54755 , RADTYP 19407) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 54753*01




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      54753
               Herstellerzeichen               OZ
               Radtyp und Ausführung           19404 001
               Radgröße                        91/2JX22 H2
               Einpresstiefe                   ET 31
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Schraube M14x1,25        Kegel 60°   140                      32,4               80910426
                     (2-teilig)

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      BMW

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54753 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55020723 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 91/2JX22 H2 Typ 19404
               Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                                    Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW X5 (IV)             155-250        265/35R22   R02                                 A07 A12 A14
               G5X                     155-250        275/35R22   A01 K1b R02                         A21 A56 L06
               e1*2007/46*             155-250        285/35R22   A01 K1a K1b R02                     NoP V22 VA1
               1918*00-14                                                                             S01
               - incl. M-Paket
               BMW X5 (IV)             183-280        265/35R22   R02                                 A07 A12 A14
               G5X                     183-280        275/35R22   A01 K1b R02                         A21 A56 L06
               e1*2007/46*1918*15-..   183-280        285/35R22   A01 K1a K1b R02                     NoP V22 VA1
               - ab Facelift 2023                                                                     S01
               BMW X5 (IV) PHEV        155, 210       265/35R22   R02                                 A07 A12 A14
               G5X                     155, 210       275/35R22   A01 K1b R02                         A21 A56 L06
               e1*2007/46*             155, 210       285/35R22   A01 K1a K1b R02                     V22 VA1 S01
               1918*00-14
               - Plug-in Hybrid
               BMW X5 (IV) PHEV        155, 230       265/35R22   R02                                 A07 A12 A14
               G5X                     155, 230       275/35R22   A01 K1b R02                         A21 A56 L06
               e1*2007/46*1918*15-..   155, 230       285/35R22   A01 K1a K1b R02                     V22 VA1 S01
               - Plug-in Hybrid
§22 54753*01




               - ab Facelift 2023
               BMW X5 M50 i/d (IV)     294, 390       275/35R22   K1b R02                             A01 A07 A12
               G5X                     294, 390       285/35R22   K1a K1b R02                         A14 A21 A56
               e1*2007/46*                                                                            L06 NBF V22
               1918*00-14                                                                             VA1 S01
               BMW X5 M60 i (IV)       390            265/35R22   R02                                 A07 A12 A14
               G5X                     390            275/35R22   A01 K1b R02                         A21 A56 L06
               e1*2007/46*1918*15-..   390            285/35R22   A01 K1a K1b R02                     NoP V22 VA1
               - ab Facelift 2023                                                                     S01
               BMW X6 (III)            155-250        265/35R22   R02 T02                             A07 A12 A14
               G6X                     155-250        275/35R22   A01 K1b R02 T04                     A21 A56 L06
               e1*2007/46*2020*..      155-250        285/30R22   A01 K1a K1b R02 T01                 NoP V22 VA1
                                       155-250        285/35R22   A01 K1a K1b R02                     S01
               BMW X6 M50 i/d (III)    294, 390       275/35R22   K1b R02 T04                         A01 A07 A12
               G6X                     294, 390       285/35R22   K1a K1b R02                         A14 A21 A56
               e1*2007/46*2020*..                                                                     L06 NoP V22
                                                                                                      VA1 S01
               BMW X7                  155-390        275/40R22   R02                                 A07 A12 A14
               G7X                                                                                    A21 A56 L06
               e1*2007/46*1952*..                                                                     V22 VA1 S01
               - mit M-Paket -
               Verbreiterungen
               BMW X7                  155-250        275/40R22   R02                                 A01 A07 A12
               G7X                                                                                    A14 A21 A56
               e1*2007/46*1952*..                                                                     L06 V22 VA1
                                                                                                      S01

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55022623, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER
               54755 , RADTYP 19407) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54753 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55020723 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 91/2JX22 H2 Typ 19404
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                      Seite 3 von 6

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 54753*01




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54753 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55020723 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 91/2JX22 H2 Typ 19404
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 4 von 6

               A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
               aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
               Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
§22 54753*01




               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
               ohne Allradlenkung (4WS).

               NBF    Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54753 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55020723 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 91/2JX22 H2 Typ 19404
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                        Seite 5 von 6

               T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               V22    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1    245/30R22     285/25R22, 295/25R22
               Nr. 2    255/30R22     295/25R22, 305/25R22, 315/25R22
               Nr. 3    255/35R22     285/30R22, 295/30R22
               Nr. 4    255/45R22     285/40R22
               Nr. 5    265/30R22     295/25R22, 305/25R22, 315/25R22, 335/25R22
               Nr. 6    265/35R22     295/30R22, 305/30R22, 315/30R22
               Nr. 7    265/40R22     295/35R22, 305/35R22
§22 54753*01




               Nr. 8    275/35R22     305/30R22, 315/30R22
               Nr. 9    275/40R22     315/35R22
               Nr. 10   285/30R22     335/25R22
               Nr. 11   285/35R22     315/30R22
               Nr. 12   285/40R22     325/35R22
               Nr. 13   285/45R22     325/40R22
               Nr. 14   295/30R22     335/25R22

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55022623, Ausfertigung 2 (KBA-
               NUMMER 54755 , RADTYP 19407) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
               die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 15. März 2024 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54753 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55020723 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 91/2JX22 H2 Typ 19404
               Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                    Seite 6 von 6

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2022.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 15. März 2024
§22 54753*01




               Pohl                                                                00424478.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim