GUTACHTEN zur ABE Nr. 54753 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55020723 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 91/2JX22 H2 Typ 19404
Hersteller O.Z. Spa
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Auftraggeber O.Z. Spa
Via Bastion 49/4
I-36061 Bassano del Grappa(VI)
QS-Nr.: 39 02 0010603
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell MSW50
Typ 19404
Radgröße 91/2JX22 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
001 19404001 / ohne Ring 5/112/66,56 31 1020 2410
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55022623, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER
54755 , RADTYP 19407) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 54753*01
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 54753
Herstellerzeichen OZ
Radtyp und Ausführung 19404 001
Radgröße 91/2JX22 H2
Einpresstiefe ET 31
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
Befestigungsmittel
S01 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 140 32,4 80910426
(2-teilig)
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller BMW
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55020723 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 91/2JX22 H2 Typ 19404
Hersteller O.Z. Spa
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X5 (IV) 155-250 265/35R22 R02 A07 A12 A14
G5X 155-250 275/35R22 A01 K1b R02 A21 A56 L06
e1*2007/46* 155-250 285/35R22 A01 K1a K1b R02 NoP V22 VA1
1918*00-14 S01
- incl. M-Paket
BMW X5 (IV) 183-280 265/35R22 R02 A07 A12 A14
G5X 183-280 275/35R22 A01 K1b R02 A21 A56 L06
e1*2007/46*1918*15-.. 183-280 285/35R22 A01 K1a K1b R02 NoP V22 VA1
- ab Facelift 2023 S01
BMW X5 (IV) PHEV 155, 210 265/35R22 R02 A07 A12 A14
G5X 155, 210 275/35R22 A01 K1b R02 A21 A56 L06
e1*2007/46* 155, 210 285/35R22 A01 K1a K1b R02 V22 VA1 S01
1918*00-14
- Plug-in Hybrid
BMW X5 (IV) PHEV 155, 230 265/35R22 R02 A07 A12 A14
G5X 155, 230 275/35R22 A01 K1b R02 A21 A56 L06
e1*2007/46*1918*15-.. 155, 230 285/35R22 A01 K1a K1b R02 V22 VA1 S01
- Plug-in Hybrid
§22 54753*01
- ab Facelift 2023
BMW X5 M50 i/d (IV) 294, 390 275/35R22 K1b R02 A01 A07 A12
G5X 294, 390 285/35R22 K1a K1b R02 A14 A21 A56
e1*2007/46* L06 NBF V22
1918*00-14 VA1 S01
BMW X5 M60 i (IV) 390 265/35R22 R02 A07 A12 A14
G5X 390 275/35R22 A01 K1b R02 A21 A56 L06
e1*2007/46*1918*15-.. 390 285/35R22 A01 K1a K1b R02 NoP V22 VA1
- ab Facelift 2023 S01
BMW X6 (III) 155-250 265/35R22 R02 T02 A07 A12 A14
G6X 155-250 275/35R22 A01 K1b R02 T04 A21 A56 L06
e1*2007/46*2020*.. 155-250 285/30R22 A01 K1a K1b R02 T01 NoP V22 VA1
155-250 285/35R22 A01 K1a K1b R02 S01
BMW X6 M50 i/d (III) 294, 390 275/35R22 K1b R02 T04 A01 A07 A12
G6X 294, 390 285/35R22 K1a K1b R02 A14 A21 A56
e1*2007/46*2020*.. L06 NoP V22
VA1 S01
BMW X7 155-390 275/40R22 R02 A07 A12 A14
G7X A21 A56 L06
e1*2007/46*1952*.. V22 VA1 S01
- mit M-Paket -
Verbreiterungen
BMW X7 155-250 275/40R22 R02 A01 A07 A12
G7X A14 A21 A56
e1*2007/46*1952*.. L06 V22 VA1
S01
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55022623, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER
54755 , RADTYP 19407) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.
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Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
§22 54753*01
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
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Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55020723 (2. Ausfertigung)
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A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
§22 54753*01
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
L06 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
ohne Allradlenkung (4WS).
NBF Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
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Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55020723 (2. Ausfertigung)
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T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T04 Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
V22 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 245/30R22 285/25R22, 295/25R22
Nr. 2 255/30R22 295/25R22, 305/25R22, 315/25R22
Nr. 3 255/35R22 285/30R22, 295/30R22
Nr. 4 255/45R22 285/40R22
Nr. 5 265/30R22 295/25R22, 305/25R22, 315/25R22, 335/25R22
Nr. 6 265/35R22 295/30R22, 305/30R22, 315/30R22
Nr. 7 265/40R22 295/35R22, 305/35R22
§22 54753*01
Nr. 8 275/35R22 305/30R22, 315/30R22
Nr. 9 275/40R22 315/35R22
Nr. 10 285/30R22 335/25R22
Nr. 11 285/35R22 315/30R22
Nr. 12 285/40R22 325/35R22
Nr. 13 285/45R22 325/40R22
Nr. 14 295/30R22 335/25R22
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
VA1 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55022623, Ausfertigung 2 (KBA-
NUMMER 54755 , RADTYP 19407) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 15. März 2024 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54753 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55020723 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 91/2JX22 H2 Typ 19404
Hersteller O.Z. Spa
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2022.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 15. März 2024
§22 54753*01
Pohl 00424478.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim