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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55309 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55020224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10JX20H2 Typ 19431
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                      Seite 1 von 10

               Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                               Via Bastion 49/4
                                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                               QS-Nr.: 39 02 0010603

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Modell                          MSW51
               Typ                             19431
               Radgröße                        10JX20H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                (mm)
               502          19431502 / Ø73,1-Ø66,45             5/112/66,45         40         1050   2410

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 26, Gutachten Nummer 55016124, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55308 , RADTYP 19430) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 55309*00




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      55309
               Herstellerzeichen               MSW
               Radtyp und Ausführung           19431 502
               Radgröße                        10JX20H2
               Einpresstiefe                   ET 40
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   130                      27                 81720114
               S02   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   150                      27                 81720114

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55309 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55020224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10JX20H2 Typ 19431
               Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                                    Seite 2 von 10

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               CL 63/65 -AMG           386-463        275/35R20   R03                                 A01 A12 A14
               216, 216AMG             386-463        285/30R20   R03 T95 T99                         A21 Cpe VS0
               e1*2001/116*0372*..,                                                                   HA2 S02
               e1*2001/116*0426*..
               (FIN: WDD216...)
               CL-Klasse               285,320        255/35R20   R03 T97                             A12 A14 A21
               216                     285,320        275/30R20   R03 T97                             Cpe V00 VS0
               e1*2001/116*0372*..     285-380        275/35R20   R03                                 HA2 S02
               (FIN: WDD216...)        285-380        285/30R20   R03 T95 T99
               CLS 63 AMG              386-430        295/25R20   R03 T95                             A12 A14 A21
               218, 218AMG                                                                            A58 BnK Lim
               e1*2007/46*0485*..;                                                                    R21 V20 Y89
               e1*2007/46*0643*..                                                                     HA2 S01
               - incl. Facelift 2014
               CLS 63 AMG Shooting     386, 410       295/25R20   R03 R70 T95                         A12 A14 A21
               Brake                                                                                  A58 BnK Car
               218, 218AMG                                                                            R21 V20 Y89
               e1*2007/46*0485*..;                                                                    HA2 S01
§22 55309*00




               e1*2007/46*0643*..
               - incl. Facelift 2014
               E 63 AMG                386-410        295/25R20   K2c K4k K6c K6h K6i K8k R03 T95     A01 A12 A14
               212, 212AMG                                                                            A21 A58 BnK
               e1*2001/116*0501*..,                                                                   Lim R21 V20
               e1*2007/46*0191*..                                                                     Y89 HA2 S01
               (FIN: WDD212...)
               E 63 AMG T-Modell       386-410        295/25R20   K2c K4k K6c K6h K6i K8k R03 T95     A01 A12 A14
               212K, 212K AMG                                                                         A21 A58 BnK
               e1*2007/46*0200*..,                                                                    Car R21 V20
               e1*2007/46*0335*..                                                                     Y89 HA2 S01
               (FIN: WDD212...)
               E-Klasse                100-285        295/25R20   K2c K4k K6c K6h K8k R03 T95         A01 A12 A14
               212                                                                                    A21 A57 F38
               e1*2001/116*0501*..                                                                    Lim NoH V01
               - mit Luftfederung                                                                     V20 HA2 S01
               - incl. Facelift 2013
               (FIN: WDD212...)
               E-Klasse                100-245        295/25R20   K2c K4k K6c K6h K8k R03 T95         A01 A12 A14
               212, 212G                                                                              A21 A57 F39
               e1*2001/116*0501*..;                                                                   Lim NoH V01
               e1*2007/46*0484*..                                                                     V20 HA2 S01
               - incl. Facelift 2013
               (FIN: WDD212...)
               E-Klasse Coupé /        120-220        255/35R20   K2b R03                             A01 A12 A14
               Cabrio                  120-220        265/30R20   K2b R03 T94                         A21 A58 Cbo
               R1EC                    120-220        275/30R20   K2c K6i K6r K9v R03                 Cpe NoP V20
               e1*2007/46*1666*..      120-220        285/30R20   K2c K6i K6r K9v R03                 Vn2 HA2 S02
                                       120-220        295/25R20   K2c K6i K6r K8h K9v R03 T95
                                       120-220        295/30R20   K2c K6i K6r K8h K9v R03




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55309 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55020224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10JX20H2 Typ 19431
               Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                                Seite 3 von 10
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               E-Klasse Coupé /        135-270        255/35R20   K2b R03                         A01 A12 A14
               Cabrio 4matic           135-270        265/30R20   K2b R03 T94                     A21 A56 Cbo
               R1EC                    135-270        275/30R20   K2c K6i K6r K9v R03             Cpe NoP V20
               e1*2007/46*1666*..      135-270        285/30R20   K2c K6i K6r K9v R03             HA2 S02
                                       135-270        295/25R20   K2c K6i K6r K8h K9v R03 T95
                                       135-270        295/30R20   K2c K6i K6r K8h K9v R03

               E-Klasse T-Modell       100-245        295/25R20   K2c K4k K6c K6h K8k R03 T95     A01 A12 A14
               212 K                                                                              A21 A57 Car
               e1*2007/46*0200*..                                                                 F42 NoH V01
               - incl. Facelift 2013                                                              V20 X77 HA2
               (FIN: WDD212...)                                                                   S01
               E-Klasse T-Modell       100-245        295/25R20   K2c K4k K6c K6h K8k R03 T95     A01 A12 A14
               212 K                                                                              A21 A57 Car
               e1*2007/46*0200*..                                                                 F38 NoD NoH
               - mit Luftfederung                                                                 V01 V20 X77
               - incl. Facelift 2013                                                              HA2 S01
               (FIN: WDD212...)
               GLK-Klasse              100-225        255/40R20   K2a K2b R03                     A01 A12 A14
§22 55309*00




               204X                    100-225        265/40R20   K2c K6a R03                     A21 V20 HA2
               e1*2001/116*            100-225        275/35R20   K2c K6a R03                     S02
               0480*00-16
               (FIN: WDC204...)
               S 63/65 -/AMG           386-463        255/35R20   R03 T97                         A12 A14 A21
               221, 221AMG             386-463        275/35R20   A01 K2b K42 K56 R03             A58 VS0 HA2
               e1*2001/116*0335*..;                                                               S02
               e1*2001/116*0396*..
               (FIN: WDD221...)
               S-Klasse                150-320        255/35R20   R03 R37                         A01 A12 A14
               221                     150-320        265/30R20   R03 T94                         A21 V00 VS0
               e1*2001/116*0335*..     150-320        265/35R20   R03 T95                         HA2 S02
               (FIN: WDD221...)        150-320        275/30R20   K2b K56 R03 T97
                                       150-380        275/35R20   K2b K42 K56 R03
               S-Klasse                210-280        255/40R20   R03 T01 T97                     A12 A14 A21
               R2S                     210-280        265/40R20   R03                             A57 A60 B77
               e1*2007/46*2115*..      210-280        275/35R20   R03                             L05 Lim NoP
               - ohne                  210-330        285/35R20   A01 K2b R03                     V20 Vn2 HA2
               Hinterachslenkung       210-330        295/35R20   A01 K2c R03                     S02
                                       210-330        305/35R20   A01 K2c K4i K6r R03

               S-Klasse                270-345        275/35R20   R03                             A12 A14 A21
               Coupé/Cabrio                                                                       A57 Cbo Cpe
               221                                                                                V20 HA2 S02
               e1*2001/116*
               0335*23-..
               (FIN: W..217...)
               S-Klasse PHEV           220, 270       285/35R20   K2b R03 T04                     A01 A12 A14
               R2S                     220, 270       295/35R20   K2c R03 T05                     A21 A57 A60
               e1*2007/46*2115*..      220, 270       305/35R20   K2c K4i K6r R03                 B77 L05 Lim
               - Plug-in Hybrid                                                                   V20 Vn2 HA2
               - ohne                                                                             S02
               Hinterachslenkung

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55309 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55020224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 10JX20H2 Typ 19431
               Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                                     Seite 4 von 10
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               SL                     225-335        295/25R20    K2b R03                               A01 A12 A14
               230, 231                                                                                 A21 V20 X36
               e1*2007/46*0803*..;                                                                      HA2 S01
               e1*98/14*0169*19-23
               Baureihe 231
               (FIN: W..231...)

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 26, Gutachten Nummer 55016124, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55308 , RADTYP 19430) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
§22 55309*00




               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55309 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55020224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX20H2 Typ 19431
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                    Seite 5 von 10

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
§22 55309*00




               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               B77    Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an
               Achse 1.

               BnK    Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Cabrio-Limousine, Roadster.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55309 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55020224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX20H2 Typ 19431
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                      Seite 6 von 10

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Coupé.

               F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

               F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

               F42    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an der
               Vorderachse.

               HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 26, Gutachten Nummer 55016124, Ausfertigung 1 (KBA-
               NUMMER 55308 , RADTYP 19430) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
               die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
§22 55309*00




               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K4k   An Achse 2 ist das Halteblech der Radhausinnenverkleidung oberhalb der
               Radhausausschnittkante vollständig anzulegen.

               K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
               ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
               Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55309 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55020224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX20H2 Typ 19431
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                      Seite 7 von 10

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

               K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
               Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

               L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
               mit Allradlenkung (4WS).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               NoD    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.
§22 55309*00




               NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
               (Hybridelektrofahrzeug).

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
               Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
               Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
               Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55309 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55020224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10JX20H2 Typ 19431
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 8 von 10

               T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§22 55309*00




               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
               Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4, ...).

               V01     Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind für Fahrzeuge mit
               Allradantrieb (4-Matic) bei Baureihe 212 nur ab EG-Genehmigungsstand: e1*2001/116*0501*08, bzw.
               bei Baureihe 212 K nur ab Genehmigungsstand: e1*2007/46*0200*07 zulässig.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55309 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55020224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10JX20H2 Typ 19431
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                      Seite 9 von 10

               V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
               Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
               Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
               Nr. 5    235/50R20      255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
               Nr. 6    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr. 7    245/35R20      265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr. 8    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
               Nr. 9    245/45R20      275/40R20, 285/40R20
               Nr. 10   255/30R20      295/25R20, 305/25R20
               Nr. 11   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
               Nr. 12   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
               Nr. 13   255/45R20      285/40R20
               Nr. 14   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
               Nr. 15   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
               Nr. 16   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
               Nr. 17   265/45R20      295/40R20
§22 55309*00




               Nr. 18   265/50R20      295/45R20
               Nr. 19   275/35R20      305/30R20
               Nr. 20   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
               Nr. 21   275/45R20      305/40R20
               Nr. 22   285/35R20      335/30R20
               Nr. 23   285/40R20      325/35R20
               Nr. 24   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               VS0    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1 245/35R20         275/30R20
               Nr. 2 255/35R20         275/35R20, 285/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               X36    Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
               Achse 1.

               X77      Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55309 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55020224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX20H2 Typ 19431
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                   Seite 10 von 10

               Y89     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur
               zulässig an Fahrzeugausführungen mit einem Bremsscheibendurchmesser von max. 360 mm an
               Achse 1.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 8. April 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2024.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
§22 55309*00




               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 8. April 2024




               Pohl                                                                 00425843.DOC




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