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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.55541 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr.55028624 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX21H2 Typ 19451
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                            Seite 1 von 7
               Auftraggeber                   O.Z. Spa
                                              Via Bastion 49/4
                                              I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                              QS-Nr.: 39 02 0010603

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Modell                         MSW51
               Typ                            19451
               Radgröße                       10JX21H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                    Mittenloch-ø (mm)
                003           19451003 / ohne Ring                  5/112/66,56       50         1100     2410


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 35, Gutachten Nummer 55022824, Ausfertigung 1
               (KBA-NUMMER 55542 , RADTYP 19448) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
               die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 55541*01




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     55541
               Herstellerzeichen              MSW
               Radtyp und Ausführung          19451 003
               Radgröße                       10JX21H2
               Einpresstiefe                  ET 50
               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund             Anzugsmoment     Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                                                      (Nm)             (mm)
                S01   Schraube M14x1,5               Kegel 60°        150              27            VA:81720114 +
                                                     Kugel D=28mm     150              45            HA:Serie

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55541 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr.55028624 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10JX21H2 Typ 19451
               Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                         Seite 2 von 7

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich   Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                E-Klasse                   120-150      275/30R21        R03 T98                       A12 A16 A21
                R2EW                                                                                   A58 B77 L06
                e1*2018/858*00213*..                                                                   Lim NoP V21
                                                                                                       Vn2 HA2 S01

                E-Klasse 4Matic            145-280      275/30R21        R03 T98                       A12 A16 A21
                R2EW                                                                                   A56 B77 L06
                e1*2018/858*00213*..                                                                   Lim NoP V21
                                                                                                       Vn2 HA2 S01

                E-Klasse Coupé / Cabrio    120-220      295/25R21        K2c K6i K6r K9v R03 T96       A01 A12 A16
                R1EC                                                                                   A21 A58 Cbo
                e1*2007/46*1666*..                                                                     Cpe NoP V21
                                                                                                       HA2 S01
                E-Klasse Coupé / Cabrio    135-270      295/25R21        K2c K6i K6r K9v R03 T96       A01 A12 A16
                4matic                                                                                 A21 A56 Cbo
                R1EC                                                                                   Cpe NoP V21
§22 55541*01




                e1*2007/46*1666*..                                                                     HA2 S01
                E-Klasse T-Modell          145, 150     275/30R21        R03 T98                       A12 A16 A21
                R2ES                       145, 150     285/30R21        R03 T00                       A58 B77 Car
                e1*2018/858*00214*..                                                                   KOV L05 NoP
                                                                                                       V21 Vn2 HA2
                                                                                                       S01
                E-Klasse T-Modell 4Matic   145-280      275/30R21        R03 T98                       A12 A16 A21
                R2ES                       145-280      285/30R21        R03 T00                       A56 B77 Car
                e1*2018/858*00214*..                                                                   KOV L05 NoP
                                                                                                       V21 Vn2 HA2
                                                                                                       S01
                E-Klasse T-Modell PHEV     145, 150     285/30R21 HL R03 T03                           A12 A16 A21
                R2ES                                                                                   A58 B77 Car
                e1*2018/858*00214*..                                                                   KOV L05 V21
                - Plug-in Hybrid                                                                       Vn2 HA2 S01


                E-Klasse T-Modell PHEV     145          285/30R21 HL R03 T03                           A12 A16 A21
                4Matic                                                                                 A56 B77 Car
                R2ES                                                                                   KOV L05 V21
                e1*2018/858*00214*..                                                                   Vn2 HA2 S01
                - Plug-in Hybrid




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55541 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr.55028624 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX21H2 Typ 19451
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                            Seite 3 von 7

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 35, Gutachten Nummer 55022824, Ausfertigung 1
               (KBA-NUMMER 55542 , RADTYP 19448) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
               die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.
§22 55541*01




               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.55541 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr.55028624 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX21H2 Typ 19451
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 4 von 7

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
§22 55541*01




               Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
               T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
               Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
               vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
               E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               B77      Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse 1.

               Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
               Variant, …).

               Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
               Limousine, Roadster.

               Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

               HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 35, Gutachten Nummer 55022824, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 55542 ,
               RADTYP 19448) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
               Hinweise.

               K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.55541 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr.55028624 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX21H2 Typ 19451
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 5 von 7

               K6i     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100
               mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6r       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K9v      An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer Länge
               von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

               KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               L05       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit
               Allradlenkung (4WS).

               L06       Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
               Allradlenkung (4WS).

               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
               OVC-HEV).
§22 55541*01




               R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T00      Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T03      Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.55541 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr.55028624 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX21H2 Typ 19451
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 6 von 7

               V21     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                        Vorderachse Hinterachse

               Nr. 1    235/40R21      265/35R21
               Nr. 2    235/45R21      255/40R21, 265/40R21
               Nr. 3    245/30R21      295/25R21
               Nr. 4    245/35R21      275/30R21, 285/30R21
               Nr. 5    245/40R21      275/35R21, 285/35R21
               Nr. 6    245/45R21      275/40R21
               Nr. 7    255/30R21      295/25R21, 305/25R21
               Nr. 8    255/35R21      285/30R21, 295/30R21
               Nr. 9    255/40R21      285/35R21
               Nr. 10   255/45R21      275/40R21, 285/40R21, 295/40R21
               Nr. 11   255/50R21      285/45R21
               Nr. 12   265/35R21      295/30R21, 305/30R21, 315/30R21
               Nr. 13   265/40R21      295/35R21, 305/35R21
               Nr. 14   265/45R21      295/40R21
               Nr. 15   275/35R21      315/30R21, 325/30R21
               Nr. 16   275/40R21      305/35R21, 315/35R21
               Nr. 17   275/45R21      315/40R21
               Nr. 18   275/50R21      315/45R21
§22 55541*01




               Nr. 19   285/35R21      325/30R21
               Nr. 20   285/40R21      315/35R21
               Nr. 21   285/45R21      315/40R21, 325/40R21

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               Vn2      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
               Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 24. Juni 2025 in Lambsheim statt.




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               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr.55028624 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX21H2 Typ 19451
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 7 von 7

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2024.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 24. Juni 2025


               Pohl                                                                                  00449868.DOCX
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               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim