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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55372 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55023224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10,5JX22H2 Typ 19441
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 1 von 7

               Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                               Via Bastion 49/4
                                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                               QS-Nr.: 39 02 0010603

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Modell                          MSW51
               Typ                             19441
               Radgröße                        10,5JX22H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                (mm)
               002          19441002 / ohne Ring                5/112/66,56         43         1050   2410

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 8, Gutachten Nummer 55020424, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55365 , RADTYP 19438) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 55372*00




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      55372
               Herstellerzeichen               MSW
               Radtyp und Ausführung           19441 002
               Radgröße                        10,5JX22H2
               Einpresstiefe                   ET 43
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Schraube M14x1,25        Kegel 60°   140                      32,4               80910426
                     (2-teilig)

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      BMW

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55372 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55023224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10,5JX22H2 Typ 19441
               Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                                Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW X5 (IV)             155-250        305/30R22   R03 T01 T05                    A07 A12 A16
               G5X                     155-250        315/30R22   R03 T07                        A21 A56 L06
               e1*2007/46*                                                                       NoP V22 HA2
               1918*00-14                                                                        S01
               - incl. M-Paket
               BMW X5 (IV)             183-280        305/30R22   R03 T05 X77                    A07 A12 A16
               G5X                     183-280        315/30R22   R03 T07                        A21 A56 L06
               e1*2007/46*1918*15-..                                                             NoP V22 HA2
               - ab Facelift 2023                                                                S01
               BMW X5 (IV) PHEV        155, 210       305/30R22   R03 T05                        A07 A12 A16
               G5X                     155, 210       315/30R22   R03 T07                        A21 A56 L06
               e1*2007/46*                                                                       V22 HA2 S01
               1918*00-14
               - Plug-in Hybrid
               BMW X5 (IV) PHEV        155, 230       315/30R22   R03 T07                        A07 A12 A16
               G5X                                                                               A21 A56 L06
               e1*2007/46*1918*15-..                                                             V22 HA2 S01
               - Plug-in Hybrid
§22 55372*00




               - ab Facelift 2023
               BMW X5 M50 i/d (IV)     294, 390       315/30R22   R03 T07                        A01 A07 A12
               G5X                                                                               A16 A21 A56
               e1*2007/46*                                                                       L06 NBF V22
               1918*00-14                                                                        HA2 S01
               BMW X5 M60 i (IV)       390            305/30R22   R03 T05 X77                    A07 A12 A16
               G5X                     390            315/30R22   R03 T07                        A21 A56 L06
               e1*2007/46*1918*15-..                                                             NoP V22 HA2
               - ab Facelift 2023                                                                S01
               BMW X6 (III)            155-250        265/35R22   R03 T02                        A07 A12 A16
               G6X                     155-250        275/35R22   A01 R03 T04                    A21 A56 L06
               e1*2007/46*2020*..      155-250        285/30R22   A01 R03 T01                    NoP V22 HA2
                                       155-250        285/35R22   A01 R03                        S01
                                       155-250        295/30R22   R03 T03
                                       155-250        305/30R22   R03 T01 T05
                                       155-250        315/30R22   R03
               BMW X6 M50 i/d (III)    294, 390       315/30R22   R03                            A01 A07 A12
               G6X                                                                               A16 A21 A56
               e1*2007/46*2020*..                                                                L06 NoP V22
                                                                                                 HA2 S01
               BMW X7                  155-390        315/35R22   R03 T11                        A07 A12 A16
               G7X                                                                               A21 A56 L06
               e1*2007/46*1952*..                                                                V22 HA2 S01
               - mit M-Paket -
               Verbreiterungen
               BMW X7                  155-250        315/35R22   K2b R03 T11                    A01 A07 A12
               G7X                                                                               A16 A21 A56
               e1*2007/46*1952*..                                                                L06 V22 HA2
                                                                                                 S01




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55372 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55023224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,5JX22H2 Typ 19441
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                      Seite 3 von 7

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 8, Gutachten Nummer 55020424, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55365 , RADTYP 19438) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
§22 55372*00




               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55372 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55023224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,5JX22H2 Typ 19441
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 4 von 7

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
               aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
               Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
§22 55372*00




               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 8, Gutachten Nummer 55020424, Ausfertigung 1 (KBA-
               NUMMER 55365 , RADTYP 19438) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
               die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
               ohne Allradlenkung (4WS).

               NBF    Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.



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               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55023224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,5JX22H2 Typ 19441
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 5 von 7

               T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§22 55372*00




               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T11    Reifen (LI 111) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2180 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




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               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55023224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10,5JX22H2 Typ 19441
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                        Seite 6 von 7

               V22    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    245/30R22      285/25R22, 295/25R22
               Nr. 2    255/30R22      295/25R22, 305/25R22, 315/25R22
               Nr. 3    255/35R22      285/30R22, 295/30R22
               Nr. 4    255/45R22      285/40R22
               Nr. 5    265/30R22      295/25R22, 305/25R22, 315/25R22, 335/25R22
               Nr. 6    265/35R22      295/30R22, 305/30R22, 315/30R22
               Nr. 7    265/40R22      295/35R22, 305/35R22
               Nr. 8    275/35R22      305/30R22, 315/30R22
               Nr. 9    275/40R22      315/35R22
               Nr. 10   285/30R22      335/25R22
               Nr. 11   285/35R22      315/30R22
               Nr. 12   285/40R22      325/35R22
               Nr. 13   285/45R22      325/40R22
               Nr. 14   295/30R22      335/25R22

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
§22 55372*00




               des Fahrzeugs mitzuführen.

               X77      Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 6. Juni 2024 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55023224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,5JX22H2 Typ 19441
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                     Seite 7 von 7

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2024.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 6. Juni 2024
§22 55372*00




               Pohl                                                                 00428621.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim