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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55542 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55022824 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX21H2 Typ 19448
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 1 von 10

               Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                               Via Bastion 49/4
                                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                               QS-Nr.: 39 02 0010603

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          MSW51
               Typ                             19448
               Radgröße                        8,5JX21H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                           Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                 (mm)
               500          19448500 / Ø73,1-Ø63,4               5/108/63,4          32         850    2410

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      55542
               Herstellerzeichen               MSW
               Radtyp und Ausführung           19448 500
               Radgröße                        8,5JX21H2
§22 55542*00




               Einpresstiefe                   ET 32
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der Befestigungsmittel      Bund        Anzugsmoment       Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                                                                 (Nm)
               S01   Mutter M14x1,5                  Kegel 60°   140                -                  81720080
               S02   Serienschraube M14x1,5          Kegel 60°   140                31                 81720125
               S03   Mutter M14x1,5                  Kegel 60°   135                -                  81720080
               S04   Mutter M12x1,5                  Kegel 60°   125                -                  81720084
               S05   Mutter M14x1,5                  Kegel 60°   125                -                  81720080
               S06   Serienschraube M14x1,5          Kegel 60°   140                34                 81720125
               S07   Mutter M14x1,5                  Kegel 60°   204                -                  81720175

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Ford
                                               Jaguar
                                               Land Rover
                                               Volvo

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55542 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55022824 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5JX21H2 Typ 19448
               Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                                    Seite 2 von 10

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Ford Mustang Mach-E     100-140        245/40R21   K1c K2c K4i K6w K8e T00             A01 A12 A16
               LSK, LSBK               100-140        255/35R21   K1c K2c K4i K5w K6x K8i T98         A21 A57 S07
               e13*2007/46*2387*..;    100-140        255/40R21   K1c K2c K4i K5x K6u K8r
               e1*2018/858*00365*..
               - Elektro
               Jaguar F-Pace           120-280        265/45R21   K1a K1b K3s                         A01 A12 A16
               DC                                                                                     A21 A57 S05
               e11*2007/46*3324*..;
               e5*2007/46*1047*::
               Jaguar XF               120-280        255/30R21   K1c K2b K3i K4i K5b K6i K6j T93     A01 A12 A16
               JB                                                                                     A21 A58 Lim
               e11*2007/46*2981*..,                                                                   S04
               e5*2007/46*1048*..
               Land Rover Discovery    110-213        245/40R21   K1a K1b                             A01 A12 A16
               Sport                   110-213        255/40R21   K1a K1b K2b                         A21 A57 S03
               LC
               e11*2007/46*1659*..;
               e5*2007/46*1058*00-
§22 55542*00




               02
               - bis Modelljahr 2019
               Land Rover Discovery    120-213        235/45R21   T01                                 A12 A16 A21
               Sport                   120-213        245/40R21   A01 K1a K1b K2b T00 T96             A57 MpH S03
               LC                      120-213        245/45R21   A01 K1a K1b K2b
               e5*2007/46*1058*01-..   120-213        255/40R21   A01 K1a K1b K2b T02
               - ab Modelljahr 2020
               Land Rover Range-       110-213        245/40R21   K2b                                 A01 A12 A16
               Rover Evoque            110-213        255/35R21   K2b                                 A21 A57 Cbo
               LV, LV-A                110-213        255/40R21   K2b K6z                             Cpe Y85 S01
               e11*2007/46*0223*..;
               e3*2007/46*0221*..
               Land Rover Range-       110-221        235/45R21                                       A12 A16 A21
               Rover Evoque            110-221        245/40R21                                       A57 MpH S03
               LZ                      110-221        245/45R21   R09
               e5*2007/46*0076*..      110-221        245/45R21   A01 G92
                                       110-221        255/40R21   A01 K1a K2b K3s

               Land Rover Range-       132-294        265/45R21   K1a K3s                             A01 A12 A16
               Rover Velar                                                                            A21 A56 NoP
               LY                                                                                     S01
               e11*2007/46*3954*..;
               e5*2007/46*1057*..
               Land Rover Range-       221            265/45R21   K1a K3s                             A01 A12 A16
               Rover Velar                                                                            A21 A56 S01
               LY
               e5*2007/46*1057*..
               - Plug-in Hybrid
               Volvo EX30              75, 116        245/35R21   K1c K2c T96                         A01 A12 A16
               2                       75, 116        255/30R21   K1c K2c K4p K5v K6v T93             A21 A57 S06
               e9*2018/858*11478*..    75, 116        255/35R21   K1c K2c K4p K5v K6v
               - Elektro



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55542 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55022824 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                        PKW-Sonderrad 8,5JX21H2 Typ 19448
               Hersteller                            O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 3 von 10
               Handelsbezeichnung          kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                           Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Volvo S60                   120-240        245/30R21   GV2 K1c K2c K3i K3s K4i K5f K5i K8h A01 A12 A16
               Z                                                      T91                                 A21 A57 KOV
               e4*2007/46*                 120-240        255/30R21   GV2 K1c K2c K3i K3s K4i K5f K5i K8h Lim NBF NoP
               1315*05-..                                             T93                                 S02
               Volvo S90, V90              110-240        245/30R21   K1a K1b K2c K3i K5d T91             A01 A12 A16
               P                           110-240        245/35R21   GV1 K1a K1b K2c K3i K5d             A21 A57 Car
               e4*2007/46*1067*..          110-240        255/30R21   K1c K2c K3i K4i K5d K7d T93         KOV Lim NBF
                                                                                                          NoP S06
               Volvo S90, V90 -T6/T8 186-235              245/35R21   GV2 K1a K1b K2c K3i K5d T96         A01 A12 A16
               P                                                                                          A21 A56 B65
               e4*2007/46*1067*..                                                                         Car KOV Lim
               - Twin Engine Hybrid                                                                       S06
               Volvo V60             110-240              245/30R21   GV2 K1c K2c K3i K3s K4i K5f K5i K8h A01 A12 A16
               Z                                                      T91                                 A21 A57 Car
               e4*2007/46*1315*      110-240              255/30R21   GV2 K1c K2c K3i K3s K4i K5f K5i K8h KOV NBF
                                                                      T93                                 NoP S02
               Volvo XC60                  110-240        245/40R21   K1c K2c                             A01 A12 A16
               U                           110-240        255/40R21   K1c K2c                             A21 A57 KOV
               e4*2007/46*1220*..                                                                         NoP S06
§22 55542*00




               - ohne Radhaus-
                 Verbreiterungen
               Volvo XC60                  110-240        245/40R21   K1c K2c                               A01 A12 A16
               U                           110-240        255/40R21   K1c K2c                               A21 A57 KMV
               e4*2007/46*1220*..                                                                           NoP X5V S06
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
                 (ww. Serie 8,5x21-
               ET49,5)
               Volvo XC60                  110-240        245/40R21                                         A12 A16 A21
               U                           110-240        255/40R21                                         A57 KMV
               e4*2007/46*1220*..                                                                           NoP X6V S06
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungssatz
                 für 9 Zoll Breite Serie
               Volvo XC60 T6/T8            186-235        245/40R21   K1c K2c                               A01 A12 A16
               U                           186-235        255/40R21   K1c K2c                               A21 A56 KOV
               e4*2007/46*1220*..                                                                           S06
               - Twin Engine Hybrid
               - ohne Radhaus-
                 Verbreiterungen
               Volvo XC60 T6/T8            186-235        245/40R21   K1c K2c                               A01 A12 A16
               U                           186-235        255/40R21   K1c K2c                               A21 A56 KMV
               e4*2007/46*1220*..                                                                           X5V S06
               - Twin Engine Hybrid
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
                 (ww. Serie 8,5x21-
               ET49,5)




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55542 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55022824 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                        PKW-Sonderrad 8,5JX21H2 Typ 19448
               Hersteller                            O.Z. Spa

                                                                                                     Seite 4 von 10
               Handelsbezeichnung          kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                         Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Volvo XC60 T6/T8            186-235        245/40R21                                     A12 A16 A21
               U                           186-235        255/40R21                                     A56 KMV
               e4*2007/46*1220*..                                                                       X6V S06
               - Twin Engine Hybrid
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungssatz
                 für 9 Zoll Breite Serie
               Volvo XC60 T8               228, 233       255/40R21                                     A12 A16 A21
               Polestar                                                                                 A56 KMV
               U                                                                                        X6V S02
               e4*2007/46*1220*..
               - Polestar Engineered


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
§22 55542*00




               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-             Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit             Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                           V      W        Y
               210 km/h                    100% 100% 100%
               220 km/h                    97%    100% 100%
               230 km/h                    94%    100% 100%
               240 km/h                    91%    100% 100%
               250 km/h                    -      95%      100%
               260 km/h                    -      90%      100%
               270 km/h                    -      85%      100%
               280 km/h                    -      -        95%
               290 km/h                    -      -        90%
               300 km/h                    -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55542 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55022824 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX21H2 Typ 19448
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                    Seite 5 von 10

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.
§22 55542*00




               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               B65   Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit
               Bremsscheibendurchmesser 345 mm an Achse 1.

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Cabrio-Limousine, Roadster.

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Coupé.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55542 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55022824 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX21H2 Typ 19448
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                      Seite 6 von 10

               G92     Ist 21 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
               Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
               R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
               überprüfen.

               GV1     Bei Fahrzeugausführungen, die werkseitig nicht für die Verwendung von 21 Zoll Reifengrößen
               ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Die
               Umrüstung kann in einer Werkstatt durch entsprechend geschultem Personal (aufspielen der dem
               Fahrzeugtyp entsprechenden Software) erfolgen. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
               eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               GV2     Bei Fahrzeugausführungen, die werkseitig nicht für die Verwendung von 20 Zoll Reifengrößen
               ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Die
               Umrüstung kann in einer Werkstatt durch entsprechend geschultem Personal (aufspielen der dem
               Fahrzeugtyp entsprechenden Software) erfolgen. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
               eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
§22 55542*00




               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55542 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55022824 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5JX21H2 Typ 19448
               Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                   Seite 7 von 10

               K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
               dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K4p     An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
               zur Tür auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

               K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5f    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 300 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
§22 55542*00




               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K5x     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
               umzulegen.

               K6u     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 250 mm vor bis 300 mm
               hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6z     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 300mm
               hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55542 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55022824 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX21H2 Typ 19448
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                      Seite 8 von 10

               K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

               K8r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
§22 55542*00




               Limousine.

               MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
               Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

               NBF    Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55542 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55022824 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX21H2 Typ 19448
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 9 von 10

               T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§22 55542*00




               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               X5V     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
               (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit Serien-Rädern: 8,5x21-ET49,5 (u.a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               X6V     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
               (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit Serien-Rädern: 9x20-ET38,5 ww. 8,5x21-
               ET38,5 ww. 9x21-ET38,5 oder 9x22-ET43 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung).

               Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
               Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 4. Juli 2024 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55022824 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX21H2 Typ 19448
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                   Seite 10 von 10

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2024.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 4. Juli 2024
§22 55542*00




               Pohl                                                                 00430403.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim