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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55308 nach §22 StVZO

               Anlage 25 zum Prüfbericht Nr. 55016124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ 19430
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 1 von 7

               Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                               Via Bastion 49/4
                                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                               QS-Nr.: 39 02 0010603

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                          MSW51
               Typ                             19430
               Radgröße                        9JX20H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                (mm)
               503          19430503 / Ø73,1-Ø66,45             5/112/66,45         35         1050   2410

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 9, Gutachten Nummer 55020224, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55309 , RADTYP 19431) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 55308*00




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      55308
               Herstellerzeichen               MSW
               Radtyp und Ausführung           19430 503
               Radgröße                        9JX20H2
               Einpresstiefe                   ET 35
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   130                      27                 81720114
               S02   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   150                      27                 81720114
               S03   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   150                      30                 81720117

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55308 nach §22 StVZO

               Anlage 25 zum Prüfbericht Nr. 55016124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ 19430
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               GLC 43 AMG            270, 287       235/45R20   R02                              A12 A14 A21
               204X                  270, 287       245/45R20   R02                              A56 V20 VA1
               e1*2001/116*          270, 287       255/40R20   R02                              S02
               0480*18-..            270, 287       255/45R20   R02
               (FIN: W..253...)      270, 287       265/40R20   R02
                                     270, 287       265/45R20   R02
               GLC 43 AMG Coupé      270, 287       235/45R20   R02                              A12 A14 A21
               204X                  270, 287       245/45R20   R02                              A56 Flh V20
               e1*2001/116*          270, 287       255/40R20   R02                              VA1 S02
               0480*18-..            270, 287       255/45R20   R02
               (FIN: W..253...)      270, 287       265/40R20   R02
                                     270, 287       265/45R20   A01 K3u R02
               GLC-Coupé             100-243        235/45R20   R02                              A12 A14 A21
               204X                  100-243        245/45R20   R02                              A57 Flh KMV
               e1*2001/116*          100-243        255/40R20   R02                              MpH V20
               0480*18-..            100-243        255/45R20   R02                              VA1
               (FIN: W..253...)      100-243        265/40R20   R02                              S02
                                     100-243        265/45R20   A01 K3u R02
§22 55308*00




               GLC-Klasse            120-243        235/45R20   R02                              A12 A14 A21
               204X                  120-243        245/45R20   R02                              A57 Cb1 MpH
               e1*2001/116*          120-243        255/40R20   R02                              V20 VA1 S02
               0480*16-..            120-243        255/45R20   R02
               - mit AMG-Line        120-243        265/40R20   R02
               Verbreiterungen       120-243        265/45R20   R02
               GLE 450 / 43 -AMG     270, 287       275/50R20   K1c M+S R02                      A01 A12 A14
               Coupé                 270, 287       285/45R20   K1c M+S R02                      A21 A56 VA1
               166                                                                               S03
               e1*2007/46*
               0598*16-...
               (FIN: WDC292...)
               GLE 500 Coupé         335            265/50R20   K1c M+S R02                      A01 A12 A14
               166                   335            275/50R20   K1c R02                          A21 A56 V20
               e1*2007/46*           335            285/45R20   K1c R02                          VA1 S03
               0598*16-...
               (FIN: WDC292...)
               GLE 63/63s AMG        410, 430       275/50R20   K1c M+S R02                      A01 A12 A14
               Coupé                 410, 430       285/45R20   K1c M+S R02                      A21 A56 V10
               166, 166AMG                                                                       VA1 S03
               e1*2007/46*
               0598*16-...;
               e1*2007/46*
               0826*07-..
               (FIN: WDC292...)
               GLE-Coupé             190-245        265/50R20   K1c M+S R02                      A01 A12 A14
               166                   190-245        275/50R20   K1c R02                          A21 A56 V20
               e1*2007/46*           190-245        285/45R20   K1c R02                          VA1 S03
               0598*16-...
               (FIN: WDC292...)




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55308 nach §22 StVZO

               Anlage 25 zum Prüfbericht Nr. 55016124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ 19430
               Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                                      Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               SL                     225-335        255/30R20    R02                                   A01 A12 A14
               230, 231                                                                                 A21 V20 X36
               e1*2007/46*0803*..;                                                                      VA1 S01
               e1*98/14*0169*19-23
               Baureihe 231
               (FIN: W..231...)

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 9, Gutachten Nummer 55020224, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55309 , RADTYP 19431) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
§22 55308*00




               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55308 nach §22 StVZO

               Anlage 25 zum Prüfbericht Nr. 55016124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ 19430
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                     Seite 4 von 7

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
§22 55308*00




               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               Cb1     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
               (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern: VA: 8,0x19,
               ET38 mit 235/55R19 und HA: 9,0x19, ET20 mit 255/50R19 ww. VA: 8,5x20, ET40 mit 255/45R20 und
               HA: 9,5x20, ET22 mit 285/40R20 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).




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               Anlage 25 zum Prüfbericht Nr. 55016124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ 19430
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 5 von 7

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3u    An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
               Radhausinnenverkleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach
               außen drücken) bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
               Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

               R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
§22 55308*00




               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               V10    Es sind auf der Vorder- und Hinterachse nur gleiche Reifengrößen zulässig.




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               Anlage 25 zum Prüfbericht Nr. 55016124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ 19430
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                        Seite 6 von 7

               V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
               Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
               Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
               Nr. 5    235/50R20     255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
               Nr. 6    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr. 7    245/35R20     265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr. 8    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
               Nr. 9    245/45R20     275/40R20, 285/40R20
               Nr. 10   255/30R20     295/25R20, 305/25R20
               Nr. 11   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
               Nr. 12   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
               Nr. 13   255/45R20     285/40R20
               Nr. 14   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
               Nr. 15   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
               Nr. 16   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
               Nr. 17   265/45R20     295/40R20
§22 55308*00




               Nr. 18   265/50R20     295/45R20
               Nr. 19   275/35R20     305/30R20
               Nr. 20   275/40R20     305/35R20, 315/35R20
               Nr. 21   275/45R20     305/40R20
               Nr. 22   285/35R20     335/30R20
               Nr. 23   285/40R20     325/35R20
               Nr. 24   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 9, Gutachten Nummer 55020224, Ausfertigung 1 (KBA-
               NUMMER 55309 , RADTYP 19431) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
               die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               X36    Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
               Achse 1.




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               Anlage 25 zum Prüfbericht Nr. 55016124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ 19430
               Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                    Seite 7 von 7

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 8. April 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 55308*00




               Lambsheim, 8. April 2024




               Pohl                                                                00425838.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim