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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55365 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55020424 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5JX22H2 Typ 19438
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 1 von 9

               Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                               Via Bastion 49/4
                                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                               QS-Nr.: 39 02 0010603

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          MSW51
               Typ                             19438
               Radgröße                        9.5JX22H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                (mm)
               002          19438002 / ohne Ring                5/112/66,56         36         1020   2410

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      55365
               Herstellerzeichen               MSW
               Radtyp und Ausführung           19438 002
               Radgröße                        9.5JX22H2
§22 55365*00




               Einpresstiefe                   ET 36
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   120                      27                 80910209
               S02   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   140                      28,3               80910170
               S03   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   160                      30                 80910204
               S04   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   150                      27                 80910209
               S05   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   150                      30                 80910204
               S06   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   160                      30                 80910425
                     (2-teilig)
               S07   Schraube M15x1,25        Kegel 60°   150                      30                 80910427
                     (2-teilig)

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Audi
                                               Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55365 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55020424 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9.5JX22H2 Typ 19438
               Hersteller                         O.Z. Spa

                                                                                                 Seite 2 von 9

               Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Audi A6 / A6 Avant       100-250        255/30R22   K1a K2b K5d K7c T95            A01 A12 A16
               F2                       100-250        265/30R22   K1c K2c K5d K7c K8e T97        A21 A57 Car
               e1*2007/46*1801*..                                                                 KOV L06 Lim
                                                                                                  NoP S01
               Audi A8                  150-368        265/30R22   T97                            A12 A16 A21
               4H                                                                                 A57 NBF S01
               e1*2007/46*0284*..
               e1*2007/46*0398*..
               Audi A8                  210, 250       265/30R22   T97                            A12 A16 A21
               F8                       338            265/30R22   T97                            A56 A60 L06
               e1*2007/46*1751*..                                                                 MHy NBF
                                                                                                  S01
               Audi e-tron, Q8 e-tron   158            265/40R22   T06                            A07 A12 A16
               GE                       158            275/35R22   T04                            A21 A56 S06
               e1*2007/46*1914*..       158            275/40R22
               - Elektro
               - incl. Sportback
               Audi Q5 (I)              100-200        245/35R22                                  A12 A16 A21
§22 55365*00




               8R, 8R1, 8R2                                                                       KMV S02
               e1*2001/116*0473*..;
               e1*2001/116*0497*..;
               e13*2007/46*1083*..;
               e13*2007/46*1179*..
               - incl. Facelift 2012
               - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen
               Audi Q5 TFSIe, -         185            265/30R22   K1c K2b T97                    A01 A12 A16
               /Sportback(II)           185,195        255/35R22   K1a K1b K2b T99                A21 A56 S02
               FY
               e1*2007/46*1550*12-..
               - Plug-in Hybrid
               - incl. Facelift 2021
               Audi Q5, -               100-210        255/30R22   K1a K1b K2b T95                A01 A12 A16
               /Sportback(II)           100-210        255/35R22   K1a K1b K2b                    A21 A57 NoP
               FY                       100-210        265/30R22   K1c K2b T97                    S02
               e1*2007/46*1550*..,
               e1*2007/46*1685*..
               - incl. Facelift 2021
               Audi S6 / S6 Avant       253,257        255/30R22   K1a K2b K5d K7c T95            A01 A12 A16
               F2                       253,257        265/30R22   K1c K2c K5d K7c K8e T97        A21 A56 Car
               e1*2007/46*1801*..                                                                 KOV L06 Lim
                                                                                                  NoP S01
               Audi S8                  382, 445       265/30R22   R21 T97                        A12 A16 A21
               4H                                                                                 A56 NBF S01
               e1*2007/46*0284*..
               e1*2007/46*0398*..
               Audi SQ5, -/Sportback    251-260        255/35R22   T99                            A12 A16 A21
               (II)                     251-260        265/30R22   A01 K1b T97                    A56 K1v K2h
               FY                       255, 260       255/30R22   T95                            S02
               e1*2007/46*1550*..
               - incl. Facelift 2021

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55365 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55020424 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.5JX22H2 Typ 19438
               Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                                Seite 3 von 9
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               EQE-SUV                109, 135       255/35R22   T02                             A12 A16 A21
               E2EQEX                                HL                                          A57 L06 Z21
               e1*2018/858*00187*..   109, 135       265/35R22   T02                             Z22 S04
               - mit 21"/22"          109, 135       275/35R22   T04
               Serienbereifung
               - Elektro
               EQE-SUV                109, 135       255/35R22   T02                             A12 A16 A21
               E2EQEX                                HL                                          A57 L06 S04
               e1*2018/858*00187*..   109, 135       265/35R22   A01 K1b K2b T02
               - Elektro              109, 135       275/35R22   A01 K1c K2c T04
               EQS                    109, 135       265/35R22   K2b T02                         A01 A12 A16
               E2EQSW                 109, 135       275/35R22   K1a K1b K2b K5g T04             A21 A57 Lim
               e1*2018/858*00035*..                                                              LM4 S04
               - Elektro
               - max. 4,5°
               Hinterachslenkung
               EQS                    109, 135       265/35R22   K2b T02                         A01 A12 A16
               E2EQSW                 109, 135       275/35R22   K1a K1b K2b K5g T04             A21 A57 Lim
               e1*2018/858*00035*..                                                              LM5 S04
§22 55365*00




               - Elektro
               - max. 10°
               Hinterachslenkung
               GLE-Klasse             180-270        255/35R22   K1c K2c T99                     A01 A12 A16
               H1GLE                  180-270        265/35R22   K1c K2c K5v T02                 A21 A56 KFS
               e1*2007/46*1885*..     180-270        275/35R22   K1c K2c K5x T04                 NoP R78 S07
               - ohne AMG-Line
               - ohne Coupé
               GL-Klasse              190-320        275/40R22                                   A12 A16 A21
               166                    190-320        285/35R22                                   A56 KMV S05
               e1*2007/46*
               0598*05-17
               (FIN: WDC1668...)
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
               GLS-Klasse             190-335        275/40R22                                   A12 A16 A21
               166                    190-335        285/35R22                                   A56 B03 KMV
               e1*2007/46*            190-335        285/40R22                                   X93 S05
               0598*18-..
               (FIN: WDC1668...)
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
               M-Klasse               110-215        265/35R22   K2b KMV T02 T98                 A01 A12 A16
               163                    110-215        265/35R22   K1a K2b KOV T02 T98             A21 S03
               e1*96/79*0083*..       110-215        285/30R22   K1c K2c KOV T01
                                      110-255        285/30R22   K2b KMV T01




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55365 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55020424 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5JX22H2 Typ 19438
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                      Seite 4 von 9

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 55365*00




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55365 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55020424 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5JX22H2 Typ 19438
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 5 von 9

               A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
               aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
               Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
§22 55365*00




               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
               ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55365 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55020424 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.5JX22H2 Typ 19438
               Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                     Seite 6 von 9

               K1v    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
               Zusatzradabdeckungen an Achse 1 im Bereich 30° vor Radmitte (wheel cover, flaps, ...).

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
               Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps, ...).

               K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5g    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150mm hinter bis 250mm hinter
§22 55365*00




               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K5x     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

               K7c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               KFS    Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit Festsattelbremse an Achse 1.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
               ohne Allradlenkung (4WS).

               LM4    Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
               serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°.

               LM5     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
               optionaler Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 10°. (Option/Code 216)

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55365 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55020424 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5JX22H2 Typ 19438
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 7 von 9

               MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

               NBF    Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
               Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
               Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
               Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               R78    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
               Serienbereifung 255/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.
§22 55365*00




               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55365 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55020424 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5JX22H2 Typ 19438
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                        Seite 8 von 9

               T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§22 55365*00




               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               X93    Das Rad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
               an Achse 1.

               Z21    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 21-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Z22    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 22-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 7. Juni 2024 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55365 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55020424 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.5JX22H2 Typ 19438
               Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                    Seite 9 von 9

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 7. Juni 2024
§22 55365*00




               Pohl                                                                00428679.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim