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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100282 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55019825 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10.5JX21 H2 Typ 19484
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 1 von 5
                Auftraggeber                   O.Z. Spa
                                               Via Bastion 49/4
                                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                               QS-Nr.: 39 02 0010603

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Modell                         MSW53
                Typ                            19484
                Radgröße                       10.5JX21 H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring           Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                      Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                      Mittenloch-ø (mm)
                 001           19484001 / ohne Ring                   5/112/66,56       19         910      2410

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100282
                Herstellerzeichen              MSW
                Radtyp und Ausführung          19484 001
                Radgröße                       10.5JX21 H2
                Einpresstiefe                  ET 19
                Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 100282*00




                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund               Anzugsmoment    Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                                                         (Nm)            (mm)
                 S01   Schraube M14x1,5               Kegel 60°          120             28,3          80910170
                 S02   Schraube M14x1,5 (2-tlg,       Kegel 60°          160             30            80910425
                       mitgeliefert)

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Audi
                Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich       Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Audi Q8                    170-250          275/45R21                                     A07 A12 A14
                 4L                         170-250          285/40R21                                     A21 A56 L06
                 e1*2001/116*               170-250          285/45R21                                     MpH S02
                 0350*32-..                 170-250          295/40R21
                 - incl. PHEV
                 - incl. Facelift 2024




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100282 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55019825 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10.5JX21 H2 Typ 19484
                Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                           Seite 2 von 5
                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Audi RS6 Avant             441, 463      265/35R21      M+S T01                         A12 A14 A21
                 F2                         441, 463      275/35R21      T03                             A56 BmK Car
                 e1*2007/46*1840*..         441, 463      285/35R21      T01                             L06 R21 S01
                                            441, 463      295/30R21      T02
                 Audi RS7 Sportback         441, 463      265/35R21      M+S T01                         A12 A14 A21
                 F2                         441, 463      275/35R21      T03                             A56 BmK Flh
                 e1*2007/46*1840*..         441, 463      285/35R21      T01                             L06 R21 S01
                                            441, 463      295/30R21      T02
                 Audi SQ8                   320, 373      275/45R21      M+S                             A07 A12 A14
                 4L                         320, 373      285/40R21                                      A21 A56 L06
                 e1*2001/116*               320, 373      285/45R21                                      S02
                 0350*37-62                 320, 373      295/40R21

                 Audi SQ8                   373           275/45R21      M+S                             A07 A12 A14
                 4L                         373           285/40R21                                      A21 A56 L06
                 e1*2001/116*               373           285/45R21                                      S02
                 0350*63-..                 373           295/40R21
§22 100282*00




                 - ab Facelift 2024

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
                210 km/h               100% 100% 100%
                220 km/h               97%    100% 100%
                230 km/h               94%    100% 100%
                240 km/h               91%    100% 100%
                250 km/h               -      95%      100%
                260 km/h               -      90%      100%
                270 km/h               -      85%      100%
                280 km/h               -      -        95%
                290 km/h               -      -        90%
                300 km/h               -      -        85%


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100282 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55019825 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10.5JX21 H2 Typ 19484
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 3 von 5
                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise
§22 100282*00




                A07      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten
                Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im
                Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
                T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
                Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
                vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
                E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100282 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55019825 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10.5JX21 H2 Typ 19484
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 4 von 5

                BmK      Die Räder sind nur an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

                Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
                Variant, …).

                Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                L06       Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
                Allradlenkung (4WS).

                M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
                dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

                MpH       Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
                in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

                R21       Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers
                auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max.
                Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs
                mitzuführen.
§22 100282*00




                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T01      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T02      Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T03      Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 22. Juli 2025 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100282 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55019825 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10.5JX21 H2 Typ 19484
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 5 von 5

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 22. Juli 2025


                Pohl                                                                                  00451971.DOCX
§22 100282*00




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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