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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53665 nach §22 StVZO

Anlage 37 zum Prüfbericht Nr. 55013821 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J X 20H2 Typ 19363
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 1 von 7

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                          MSW74
Typ                             19363
Radgröße                        8,5J X 20H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                  Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                  (mm)
502          19363502 / Ø73,1-Ø66,6               5/112/66,6          28         975    2410

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 14, Gutachten Nummer 55802721, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
53667 , RADTYP 19365) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      53665
Herstellerzeichen               MSW
Radtyp und Ausführung           19364 502
Radgröße                        8,5J X 20H2
Einpresstiefe                   ET 28
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel      Bund        Anzugsmoment       Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                                                  (Nm)
S01   Serienschraube M14x1,25         Kegel 60°   140                27,5               81720168

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW
                                Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 37 zum Prüfbericht Nr. 55013821 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5J X 20H2 Typ 19363
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er-Reihe (VII)     85-210        225/35R20    R02                             A01 A12 A16
G3L                                                                                A21 A57 Lim
e1*2007/46*1947*..                                                                 NoP V20 VA1
                                                                                   S01
BMW 3er-Reihe (VII)   120-135         225/35R20    R02                             A01 A12 A16
Hybrid                                                                             A21 A57 Lim
G3L                                                                                V20 VA1 S01
e1*2007/46*1947*..
- Plug-in Hybrid
BMW 3er-Touring (VII) 85-210          225/35R20    R02 T90                         A01 A12 A16
G3K                                                                                A21 A57 Car
e1*2007/46*2017*..                                                                 NoP V20 VA1
                                                                                   S01
BMW 5er-Reihe (VII)     120-265       235/35R20    A01 R02 R37 T92                 A12 A16 A21
G5L                     120-265       245/35R20    R02                             A57 L06 Lim
e1*2007/46*1688*..                                                                 MpH V20 Vn2
                                                                                   VA1 S01
BMW 5er-Touring (VII) 120-265         235/35R20    R02 R37 T92                     A01 A12 A16
G5K                   120-265         245/35R20    R02 T95                         A21 A57 Car
e1*2007/46*1750*..                                                                 F40 L06 NoP
                                                                                   V20 VA1 S01
BMW 7er-Reihe (VI)      155-390       245/40R20    R02                             A12 A16 A21
7L                      155-390       255/35R20    R02 T97                         A57 A60 L05
e1*2007/46*0276*10-..   155-390       255/40R20    A01 G01 R02                     Lim V20 VA1
- ohne Allradlenkung                                                               S01
BMW 7er-Reihe (VI)      155-390       245/40R20    R02                             A12 A16 A21
7L                      155-390       255/35R20    R02                             A57 A60 L04
e1*2007/46*0276*10-..   155-390       255/40R20    A01 G01 R02                     Lim V20 VA1
- mit Allradlenkung                                                                S01
BMW M340 i/d (VII)      250, 275      225/35R20    R02                             A01 A12 A16
G3L                                                                                A21 A56 Lim
e1*2007/46*1947*..                                                                 V20 VA1 S01
BMW M550 i/d xDrive     294-390       245/35R20    R02                             A12 A16 A21
(VII)                                                                              A56 L06 Lim
G5L                                                                                V20 VA1 S01
e1*2007/46*1688*..
BMW M550d xDrive        294           245/35R20    R02 T95                         A01 A12 A16
Touring (VII)                                                                      A21 A56 Car
G5K                                                                                F40 L06 V20
e1*2007/46*1750*02-..                                                              VA1 S01
BMW X3                  100-210       235/45R20    A01 R02                         A12 A16 A21
G3X                     100-265       245/45R20    R02                             A57 NoP V20
e1*2007/46*1797..       100-265       255/40R20    R02                             Vn2 VA1 S01
BMW X3 xDrive30e        120,135       235/45R20    A01 R02                         A12 A16 A21
G3X                     120,135       245/45R20    R02                             A56 V20 Vn2
e1*2007/46*1797..       120,135       255/40R20    R02                             VA1 S01
- Plug-in Hybrid
BMW X4                  120-210       235/45R20    R02                             A12 A16 A21
G4X                     120-265       245/45R20    R02                             A56 NoP V20
e1*2007/46*1881*..      120-265       255/40R20    R02                             Vn2 VA1 S01


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53665 nach §22 StVZO

Anlage 37 zum Prüfbericht Nr. 55013821 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J X 20H2 Typ 19363
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Supra            145, 190      225/35R20     R02                                   A12 A16 A21
JTSC, JBSC              145, 190      255/30R20     R02 Vn1                               A58 Cpe V0Z
e1*2007/46*1982*..      145-250       255/30R20     M+S R02                               VA1 S01
e1*2007/46*1983*..

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 14, Gutachten Nummer 55802721, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
53667 , RADTYP 19365) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53665 nach §22 StVZO

Anlage 37 zum Prüfbericht Nr. 55013821 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5J X 20H2 Typ 19363
Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                      Seite 4 von 7

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

F40    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53665 nach §22 StVZO

Anlage 37 zum Prüfbericht Nr. 55013821 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J X 20H2 Typ 19363
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 5 von 7

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
ohne Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53665 nach §22 StVZO

Anlage 37 zum Prüfbericht Nr. 55013821 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J X 20H2 Typ 19363
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                         Seite 6 von 7

V0Z    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   225/35R20     265/30R20
Nr.   2   245/30R20     295/25R20
Nr.   3   255/30R20     265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 305/25R20
Nr.   4   265/30R20     285/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.


V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1     225/35R20     255/30R20, 265/30R20
Nr. 2     235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3     235/35R20     265/30R20, 275/30R20
Nr. 4     235/45R20     255/40R20, 265/40R20
Nr. 5     235/50R20     255/45R20
Nr. 6     245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 7     245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 8     245/40R20     275/35R20, 285/35R20
Nr. 9     245/45R20     275/40R20, 285/40R20
Nr. 10    255/30R20     295/25R20, 305/25R20
Nr. 11    255/35R20     285/30R20, 295/30R20
Nr. 12    255/40R20     285/35R20, 295/35R20
Nr. 13    255/45R20     285/40R20
Nr. 14    265/30R20     305/25R20, 325/25R20
Nr. 15    265/35R20     295/30R20, 305/30R20
Nr. 16    265/40R20     295/35R20, 305/35R20
Nr. 17    265/45R20     295/40R20
Nr. 18    265/50R20     295/45R20
Nr. 19    275/35R20     305/30R20
Nr. 20    275/40R20     305/35R20, 315/35R20
Nr. 21    275/45R20     305/40R20
Nr. 22    275/50R20     305/45R20
Nr. 23    285/35R20     335/30R20
Nr. 24    285/40R20     325/35R20
Nr. 25    295/35R20     335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit den in Anlage 14, Gutachten Nummer 55802721, Ausfertigung 1 (KBA-
NUMMER 53667 , RADTYP 19365) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
die jeweiligen Auflagen und Hinweise.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53665 nach §22 StVZO

Anlage 37 zum Prüfbericht Nr. 55013821 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J X 20H2 Typ 19363
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                      Seite 7 von 7

Vn1     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 1 Nennbreite größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 26. März 2021 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2021.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 26. März 2021




Pohl                                                                 00364502.DOC




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