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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.53665 nach §22 StVZO

               Anlage 27 zum Prüfbericht Nr.55013821 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J X 20H2 Typ 19363
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                           Seite 1 von 10
               Auftraggeber                   O.Z. Spa
                                              Via Bastion 49/4
                                              I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                              QS-Nr.: 39 02 0010603

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         MSW74
               Typ                            19363
               Radgröße                       8,5J X 20H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring           Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                     Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                     Mittenloch-ø (mm)
                001           19363001 / ohne Ring                   5/120/72,6        34         950      2370

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     53665
               Herstellerzeichen              MSW
               Radtyp und Ausführung          19363 001
               Radgröße                       8,5J X 20H2
               Einpresstiefe                  ET 34
               Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 53665*10




               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund               Anzugsmoment    Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                                                        (Nm)            (mm)
                S01   Serienschraube M14x1,25        Kegel 60°          130             27,5          Serie
                S02   Schraube M12x1,5               Kegel 60°          110             26            80910173
                S03   Schraube M12x1,5               Kegel 60°          120             26            80910173
                S04   Schraube M14x1,5               Kegel 60°          140             32,3          80910050
                S05   Serienschraube M14x1,5         Kegel 60°          150             30,5          Serie

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     BMW
                                              Land Rover
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich       Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                BMW 3er GT                 100-265          235/35R20     T92                             A12 A15 A21
                3-V, 3K-N1                 100-265          245/35R20     T95                             A57 Flh S01
                e1*2007/46*0559*..;        100-265          255/35R20     A01 K1a K2b T93
                e24*2007/46*0022*05-..



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53665 nach §22 StVZO

               Anlage 27 zum Prüfbericht Nr.55013821 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5J X 20H2 Typ 19363
               Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                        Seite 2 von 10
                Handelsbezeichnung         kW-Bereich   Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                BMW 3er-Reihe (V)          85-225       235/30R20        G01 T88                       A01 A12 A15
                390L, -/X                                                                              A21 Lim R21
                e1*2001/116*                                                                           S02
                0308*00-08,
                0344*00-05
                BMW 3er-Reihe (V)          85-160       235/30R20        G01 R70 T88                   A01 A12 A15
                390L, -/X, 3L, 3K, 3K-N1                                                               A21 Lim S02
                e1*2001/116*
                0308*09-..,0344*06-..
                e1*2007/46*
                0314*00-04;
                0315*00-05;
                e24*2007/46*
                0022*00-02
                - ab Facelift 2008
                BMW 3er-Reihe (V)          90-240       235/30R20        G01 K1c R37 T88               A01 A12 A15
                392C, 390X, 3C                                                                         A21 Cpe R21
                e1*2001/116*0346*..,                                                                   S02
§22 53665*10




                e1*2001/116*0344*..;
                e1*2007/46*
                0316*00-07
                - Coupé/Cabrio
                BMW 3er-Reihe (VI)         85-265       225/35R20        K2b T90                       A01 A12 A15
                3L                         85-265       245/30R20        K1c K2a K2b T90               A21 A57 Lim
                e1*2007/46*0314*05-..      85-265       255/30R20        K1c K2c K6g K8h T92           V20 S01
                - ab Modell 2012
                - incl. Facelift 2015
                BMW 3er-Touring (VI)       85-151       225/35R20        A58 K2b T90                   A01 A12 A15
                3K, 3K-N1                  85-151       245/30R20        A58 K1c K2a K2b T90           A21 Car V20
                e1*2007/46*0315*06-..      85-265       225/35R20        A57 R02 T90                   S01
                e24*2007/46*0022*03-       85-265       255/30R20        A57 K1c K2c K6g K8h T92
                - ab Modell 2013
                - incl. Facelift 2015
                BMW 4er Gran Coupé         100-135      225/35R20        A58 T90                       A12 A15 A21
                3C                         100-135      245/30R20        A01 A58 K1a K2b T90           Lim V20 S01
                e1*2007/46*0316*10-..      100-265      225/35R20        A57 R02 T90
                                           100-265      255/30R20        A01 A57 K1c K2b K6g K8d T92
                BMW 4er-Reihe              100-265      225/35R20        Cbo Cpe R02 T90               A12 A15 A21
                3C                         100-265      225/35R20        Cpe R03 T90                   A57 V20 S01
                e1*2007/46*0316*08-..      100-265      235/30R20        A01 Cpe K2b T88
                                           100-265      245/30R20        A01 Cpe K1a K2b T90
                                           100-265      255/30R20        A01 Cbo Cpe K1c K2b K6g K8d
                                                                         T88 T92
                BMW 5er ActiveHybrid       225, 235     245/35R20        T95                           A12 A15 A21
                HY                                                                                     A58 L05 Lim
                e1*2007/46*0323*..                                                                     S01
                - ohne Allradlenkung



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53665 nach §22 StVZO

               Anlage 27 zum Prüfbericht Nr.55013821 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5J X 20H2 Typ 19363
               Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                        Seite 3 von 10
                Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                BMW 5er-Reihe (VI)        100-330       245/35R20        T95                           A12 A15 A21
                5L                                                                                     A57 L05 Lim
                e1*2007/46*0363*..                                                                     S01
                - ohne Allradlenkung
                BMW 5er-Reihe (VI)        120-300       245/35R20        T95                           A12 A15 A21
                5L                                                                                     A58 L04 Lim
                e1*2007/46*0363*..                                                                     S01
                - mit Allradlenkung
                BMW 5er-Reihe 4x4 (V)     145-200       245/30R20        K1a K1b T90                   A01 A12 A15
                560X                      145-200       255/30R20        K1c K2b K41 K42 K56 T92       A21 A56 Lim
                e1*2001/116*0322*..                                                                    S03
                BMW 6er-Reihe             230-330       245/35R20        T91 T95                       A12 A15 A21
                6C                                                                                     Cbo Cpe L06
                e1*2007/46*0562*..                                                                     S01
                BMW X1 (I)                85-190        225/35R20        T90                           A12 A15 A21
                X1, X-N1, X1-N1                                                                        S03
                e1*2007/46*0275*..;
                e1*2007/46*0454*..;
§22 53665*10




                e24*2007/46*0024*..
                BMW X3                    100-230       245/40R20        T95 T99                       A12 A15 A21
                X3, X-N1                  100-230       255/35R20        A01 K1a K2b T93 T97           B90 S01
                e1*2007/46*0512*..;
                e1*2007/46*0454*..
                - incl. Facelift 2014
                BMW X3                    100-210       245/35R20        K1b K2b T95                   A01 A12 A15
                X83                       100-210       255/35R20        K1b K2b T93 T97               A21 S04
                e1*2001/116*0249*..
                BMW X4                    100-230       245/40R20        T95 T99                       A12 A15 A21
                X3, X-N1                  100-230       255/35R20        A01 K1a K2b T93 T97           B90 S01
                e1*2007/46*
                0512*11-..;
                e1*2007/46*
                0454*13-..
                BMW X4                    100-230       245/40R20        T95 T99                       A12 A15 A21
                X3, X-N1                  100-230       255/35R20        T93 T97                       B90 KMV S01
                e1*2007/46*
                0512*11-..;
                e1*2007/46*
                0454*13-..
                - mit M-Paket -
                Verbreiterungen
                Land Rover Range Rover    183-294       285/50R20        A01 A12 K1a K1b 186           A07 A15 A21
                (V)                                                                                    A56 A60 B86
                LK                                                                                     FR1 L04 NoP
                e9*2018/858*11120*..                                                                   S05




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.53665 nach §22 StVZO

               Anlage 27 zum Prüfbericht Nr.55013821 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J X 20H2 Typ 19363
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                           Seite 4 von 10

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 53665*10




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.53665 nach §22 StVZO

               Anlage 27 zum Prüfbericht Nr.55013821 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J X 20H2 Typ 19363
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 5 von 10

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               186       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
               zul. Achslast von 1860 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
               bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A07      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten
               Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im
               Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A15     Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet werden.
               Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und Anbringung der
               Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
§22 53665*10




               sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
               T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
               Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
               vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
               E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A60      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               B86      Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an Achse 1.

               B90      Räder nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm an
               Achse 1.

               Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
               Variant, …).

               Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
               Limousine, Roadster.

               Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.53665 nach §22 StVZO

               Anlage 27 zum Prüfbericht Nr.55013821 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J X 20H2 Typ 19363
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 6 von 10

               FR1      Vor Montage der Räder sind vorhandene Verlängerungen am Achsschenkel (Schwenklager) an
               Achse 1 zu entfernen.

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
               angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
               Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§22 53665*10




               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2a       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
               der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
               der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K56      Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K6g    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
               um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.




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               Anlage 27 zum Prüfbericht Nr.55013821 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J X 20H2 Typ 19363
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                            Seite 7 von 10

               K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               L04       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
               Allradlenkung (4WS).

               L05       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit
               Allradlenkung (4WS).

               L06       Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
               Allradlenkung (4WS).

               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
               OVC-HEV).
§22 53665*10




               R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               R21       Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers
               auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max.
               Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs
               mitzuführen.

               R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
               und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               R70      Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.




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               Anlage 27 zum Prüfbericht Nr.55013821 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J X 20H2 Typ 19363
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 8 von 10

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
§22 53665*10




               T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




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               Anlage 27 zum Prüfbericht Nr.55013821 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J X 20H2 Typ 19363
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                            Seite 9 von 10

               V20     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                        Vorderachse Hinterachse

               Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
               Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
               Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
               Nr. 5    235/50R20      255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
               Nr. 6    235/55R20      285/45R20
               Nr. 7    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr. 8    245/35R20      265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr. 9    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
               Nr. 10   245/45R20      275/40R20, 285/40R20
               Nr. 11   255/30R20      295/25R20, 305/25R20
               Nr. 12   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
               Nr. 13   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
               Nr. 14   255/45R20      285/40R20
               Nr. 15   255/50R20      285/45R20
               Nr. 16   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
               Nr. 17   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
               Nr. 18   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
§22 53665*10




               Nr. 19   265/45R20      295/40R20
               Nr. 20   265/50R20      295/45R20
               Nr. 21   275/35R20      305/30R20
               Nr. 22   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
               Nr. 23   275/45R20      305/40R20
               Nr. 24   285/35R20      335/30R20
               Nr. 25   285/40R20      325/35R20
               Nr. 26   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 4. Juni 2025 in Lambsheim statt.




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               Anlage 27 zum Prüfbericht Nr.55013821 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J X 20H2 Typ 19363
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                          Seite 10 von 10

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2021.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 4. Juni 2025


               Pohl                                                                                  00448634.DOCX
§22 53665*10




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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