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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.53667 nach §22 StVZO

               Anlage 25 zum Prüfbericht Nr.55802721 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5JX20H2 Typ 19365
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                           Seite 1 von 7
               Auftraggeber                   O.Z. Spa
                                              Via Bastion 49/4
                                              I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                              QS-Nr.: 39 02 0010603

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Modell                         MSW74
               Typ                            19365
               Radgröße                       9.5JX20H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                 Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                 Mittenloch-ø (mm)
                502           19365 502 / Ø73,1-Ø57,1            5/112/57,1        42         950      2370


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 49, Gutachten Nummer 55013821, Ausfertigung 2
               (KBA-NUMMER 53665 , RADTYP 19363) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
               die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 53667*07




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     53667
               Herstellerzeichen              MSW
               Radtyp und Ausführung          19365 502
               Radgröße                       9.5JX20H2
               Einpresstiefe                  ET 42
               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment Schaftlänge        Artikel-Nr.
                                                                    (Nm)         (mm)
                S01   Schraube M14x1,5 (2-tlg,     Kegel 60°        120          30                 81720191
                      mitgeliefert)

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Audi
                                              Ford
                                              Skoda
                                              Volkswagen

               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53667 nach §22 StVZO

               Anlage 25 zum Prüfbericht Nr.55802721 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9.5JX20H2 Typ 19365
               Hersteller                         O.Z. Spa

                                                                                                         Seite 2 von 7
                Handelsbezeichnung           kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Audi Q4 e-tron -/Sportback   70-89         255/45R20     R03                           A12 A16 A21
                FZ                           70-89         275/40R20     R03                           A57 V20 HA2
                e1*2018/858*00006*..                                                                   S01
                - Elektro
                Ford Capri                   70-109        255/45R20     R03                           A12 A16 A21
                DRP                          70-109        265/45R20     R03                           A57 V20 Vn2
                e1*2018/858*00364*..         70-109        275/40R20     R03                           HA2 S01
                - Elektro                    70-109        285/40R20     R03
                Ford Explorer                70-109        255/45R20     R03                           A12 A16 A21
                DRP                          70-109        265/45R20     R03                           A57 Car V20
                e1*2018/858*00364*..         70-109        275/40R20     R03                           Vn2 HA2 S01
                - Elektro                    70-109        285/40R20     R03
                Skoda Elroq 50 / 60          70            255/45R20     R03                           A12 A16 A21
                NY                           70            265/45R20     R03                           A58 Flh V20
                e8*2007/46*0416*17-..        70            275/40R20     A01 K2b R03                   HA2 S01
                                             70            285/40R20     A01 K2b R03
                Skoda Elroq 85               89 (210)      255/45R20     R03                           A12 A16 A21
                NY                                                                                     A58 Flh V20
§22 53667*07




                                             89 (210)      265/45R20     R03
                e8*2007/46*0416*17-..        89 (210)      275/40R20     A01 K2b R03                   HA2 S01
                - Elektro                    89 (210)      285/40R20     A01 K2b R03
                Skoda Enyaq 50 / 60          70            255/45R20     R03                           A12 A16 A21
                NY                           70            275/40R20     A01 K2b R03                   A58 V20 HA2
                e8*2007/46*0416*..                                                                     S01
                - Elektro
                - incl. Coupé
                - incl. Facelift 2025
                Skoda Enyaq 80,85 -/X        70-89         255/45R20     R03                           A12 A16 A21
                NY                           70-89         275/40R20     A01 K2b R03                   A57 V20 HA2
                e8*2007/46*0416*..                                                                     S01
                - Elektro
                - incl. Coupé
                - incl. Facelift 2025
                Skoda Enyaq RS               77            255/45R20     R03                           A12 A16 A21
                NY                           77            275/40R20     A01 K2b R03                   A56 V20 HA2
                e8*2007/46*0416*..                                                                     S01
                - Elektro
                - incl. Coupé
                VW ID.4 Pro / GTX            70-89         255/45R20     R03                           A12 A16 A21
                E2                           70-89         275/40R20     A01 K2b R03                   A57 Car V20
                e1*2018/858*00004*..                                                                   HA2 S01
                - Elektro
                VW ID.4 Pure                 70            255/45R20     R03                           A12 A16 A21
                E2                           70            275/40R20     A01 K2b R03                   A58 Car V20
                e1*2018/858*00004*..                                                                   HA2 S01
                - Elektro




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53667 nach §22 StVZO

               Anlage 25 zum Prüfbericht Nr.55802721 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5JX20H2 Typ 19365
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                           Seite 3 von 7
                Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                VW ID.5 Pro / GTX          70-89         255/45R20       R03                             A12 A16 A21
                E2                         70-89         275/40R20       A01 K2b R03                     A57 V20 HA2
                e1*2018/858*00004*..                                                                     S01
                - Elektro
                VW ID.7 Pro, ProS, GTX     89, 90        255/40R20       A91 R03 T01                     A16 A21 A57
                ED                         89, 90        265/40R20       A12 R03                         Car Lim V20
                e1*2018/858*00306*..       89, 90        275/35R20       A01 A12 K2b R03 T02 T98         HA2 S01
                - incl. Tourer             89, 90        285/35R20       A01 A12 K2c R03
                - Elektro


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 49, Gutachten Nummer 55013821, Ausfertigung 2
               (KBA-NUMMER 53665 , RADTYP 19363) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
               die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


               Allgemeine Hinweise
§22 53667*07




               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.


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               GUTACHTEN zur ABE Nr.53667 nach §22 StVZO

               Anlage 25 zum Prüfbericht Nr.55802721 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5JX20H2 Typ 19365
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 4 von 7

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
§22 53667*07




               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
               T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
               Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
               vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
               E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A91      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
               Variant, …).



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               Anlage 25 zum Prüfbericht Nr.55802721 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5JX20H2 Typ 19365
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 5 von 7

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 49, Gutachten Nummer 55013821, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER 53665 ,
               RADTYP 19363) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
               Hinweise.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

               R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
§22 53667*07




               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T01      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T02      Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.53667 nach §22 StVZO

               Anlage 25 zum Prüfbericht Nr.55802721 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5JX20H2 Typ 19365
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 6 von 7

               V20     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                        Vorderachse Hinterachse

               Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
               Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
               Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
               Nr. 5    235/50R20      255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
               Nr. 6    235/55R20      285/45R20
               Nr. 7    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr. 8    245/35R20      265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr. 9    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
               Nr. 10   245/45R20      275/40R20, 285/40R20
               Nr. 11   255/30R20      295/25R20, 305/25R20
               Nr. 12   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
               Nr. 13   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
               Nr. 14   255/45R20      285/40R20
               Nr. 15   255/50R20      285/45R20
               Nr. 16   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
               Nr. 17   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
               Nr. 18   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
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               Nr. 19   265/45R20      295/40R20
               Nr. 20   265/50R20      295/45R20
               Nr. 21   275/35R20      305/30R20
               Nr. 22   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
               Nr. 23   275/45R20      305/40R20
               Nr. 24   285/35R20      335/30R20
               Nr. 25   285/40R20      325/35R20
               Nr. 26   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               Vn2      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
               Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.




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               Anlage 25 zum Prüfbericht Nr.55802721 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5JX20H2 Typ 19365
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 7 von 7

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 3. Juni 2025 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2021.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 3. Juni 2025
§22 53667*07




               Pohl                                                                                  00448579.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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