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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55369 nach §22 StVZO

               Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55009324 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ 19446
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                        Seite 1 von 6

               Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                               Via Bastion 49/4
                                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                               QS-Nr.: 39 02 0010603

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Modell                          MSW75
               Typ                             19446
               Radgröße                        8.5JX20 H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                           Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                 (mm)
               503          19446503 / Ø73,1-Ø66,6               5/112/66,6          40         780    2225

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 16, Gutachten Nummer 55038524, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55640 , RADTYP 19463) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 55369*01




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      55369
               Herstellerzeichen               MSW
               Radtyp und Ausführung           19446 503
               Radgröße                        8.5JX20 H2
               Einpresstiefe                   ET 40
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der Befestigungsmittel      Bund        Anzugsmoment       Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                                                                 (Nm)
               S01   Serienschraube M14x1,25         Kegel 60°   140                27,5               81720168

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      BMW

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55369 nach §22 StVZO

               Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55009324 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ 19446
               Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                                      Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW 2er Coupé           115-180        255/30R20   R03 T88 T92                           A12 A14 A21
               G2C                                                                                      A58 Cpe NoP
               e1*2018/858*00123*..                                                                     V20 HA2 S01
               BMW 3er-Reihe (VII)     85-210         255/30R20   R03 T92                               A12 A14 A21
               G3L                                                                                      A57 Lim NoP
               e1*2007/46*1947*..                                                                       V20 HA2 S01
               BMW 4er-Cabrio          125-180        255/30R20   R03 T92                               A12 A14 A21
               G3C                                                                                      A58 Cbo NoD
               e1*2007/46*2126*                                                                         NoP V20 HA2
                                                                                                        S01
               BMW 4er-Coupé           120-210        255/30R20   R03 T92                               A12 A14 A21
               G3C                                                                                      A57 Cpe NoP
               e1*2007/46*2126*                                                                         V20 HA2 S01
               BMW M240i               275            255/30R20   R03 T92                               A12 A14 A21
               G2C                                                                                      A57 Cpe NoP
               e1*2018/858*00123*..                                                                     V20 HA2 S01
               BMW M240i               275            255/30R20   R03 T92                               A12 A14 A21
               G2C                                                                                      A57 Cpe
§22 55369*01




               e1*2018/858*00123*..                                                                     KMV NoP
               - mit M-Technik-Paket                                                                    V20 Vn2 HA2
               - mit Radlauf-                                                                           S01
               Verbreiterungen
               BMW M340 i/d (VII)      250, 275       255/30R20   R03 T92                               A12 A14 A21
               G3L                                                                                      A56 Lim V20
               e1*2007/46*1947*..                                                                       HA2 S01
               BMW M440 i/d Coupé      250, 275       255/30R20   R03 T92                               A12 A14 A21
               G3C                                                                                      A57 Cpe NoP
               e1*2007/46*2126*                                                                         V20 HA2 S01

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 16, Gutachten Nummer 55038524, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55640 , RADTYP 19463) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55369 nach §22 StVZO

               Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55009324 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ 19446
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                     Seite 3 von 6

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 55369*01




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144
               gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination
               nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55369 nach §22 StVZO

               Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55009324 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ 19446
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                        Seite 4 von 6

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Cabrio-Limousine, Roadster.

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Coupé.

               HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 16, Gutachten Nummer 55038524, Ausfertigung 1 (KBA-
               NUMMER 55640 , RADTYP 19463) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
               die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
§22 55369*01




               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               NoD     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55369 nach §22 StVZO

               Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55009324 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ 19446
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                        Seite 5 von 6

               V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
               Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
               Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
               Nr. 5    235/50R20     255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
               Nr. 6    235/55R20     285/45R20
               Nr. 7    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr. 8    245/35R20     265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr. 9    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
               Nr. 10   245/45R20     275/40R20, 285/40R20
               Nr. 11   255/30R20     295/25R20, 305/25R20
               Nr. 12   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
               Nr. 13   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
               Nr. 14   255/45R20     285/40R20
               Nr. 15   255/50R20     285/45R20
               Nr. 16   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
               Nr. 17   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
§22 55369*01




               Nr. 18   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
               Nr. 19   265/45R20     295/40R20
               Nr. 20   265/50R20     295/45R20
               Nr. 21   275/35R20     305/30R20
               Nr. 22   275/40R20     305/35R20, 315/35R20
               Nr. 23   275/45R20     305/40R20
               Nr. 24   285/35R20     335/30R20
               Nr. 25   285/40R20     325/35R20
               Nr. 26   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 10. September 2024 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55369 nach §22 StVZO

               Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55009324 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ 19446
               Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                    Seite 6 von 6

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 10. September 2024
§22 55369*01




               Pohl                                                                00434654.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim