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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.55731 nach §22 StVZO

               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55013025 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19 H2 Typ 19466
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                           Seite 1 von 8
               Auftraggeber                   O.Z. Spa
                                              Via Bastion 49/4
                                              I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                              QS-Nr.: 39 02 0010603

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Modell                         MSW75
               Typ                            19466
               Radgröße                       9JX19 H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                 Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                 Mittenloch-ø (mm)
                003           19466003 / ohne Ring               5/120/72,56       45         890      2225


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 27, Gutachten Nummer 55012725, Ausfertigung 1
               (KBA-NUMMER 55729 , RADTYP 19462) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
               die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 55731*00




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     55731
               Herstellerzeichen              MSW
               Radtyp und Ausführung          19466 003
               Radgröße                       9JX19 H2
               Einpresstiefe                  ET 45
               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund           Anzugsmoment     Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                                    (Nm)             (mm)
                S01   Serienschraube M14x1,25        Kegel 60°      130              27,5           Serie
                S02   Schraube M12x1,5               Kegel 60°      110              26             80910173
                S03   Serienschraube M14x1,5         Kegel 60°      140              32,5           Serie
                S04   Schraube M14x1,5               Kegel 60°      140              32,3           80910050

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     BMW

               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55731 nach §22 StVZO

               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55013025 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9JX19 H2 Typ 19466
               Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                         Seite 2 von 8
                Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                BMW 1er-Reihe (I)         100-240       225/35R19        K42 R03 T84 T88               A01 A12 A14
                182, 1C                   100-240       255/30R19        K2b K42 K46 R03 T91           A21 Cbo Cpe
                e1*2001/116*0352*..,                                                                   V19 HA2 S02
                e1*2007/46*
                0277*00-07
                - Coupé, Cabrio
                - incl. Facelift 2011
                BMW 1er-Reihe (I)         85-195        225/35R19        K42 R03 T84 T88               A01 A12 A14
                187                       85-195        255/30R19        K2b K42 K46 R03 T91           A21 Flh V19
                e1*2001/116*                                                                           HA2 S02
                0287*00-09
                BMW 1er-Reihe (I)         66-195        225/35R19        K42 R03 T84 T88               A01 A12 A14
                187, 1K2, 1K4             66-195        255/30R19        K2b K42 K46 R03 T91           A21 Flh V19
                e1*2001/116*                                                                           HA2 S02
                0287*10-..,
                e1*2007/46*,
                0273*00-03,
                0283*00-03
§22 55731*00




                - ab Facelift 2007
                BMW 1er-Reihe (II)        70-175        225/35R19        K2a K2b R03 T88               A01 A12 A14
                1K2                       70-175        245/30R19        K2c K6i K8e R03 T89           A21 A57 V19
                e1*2007/46*0273*04-..     70-175        255/30R19        K2c K6g K6i K8m R03 T91       Y84 HA2 S01
                - ab Modelljahr 2013
                - incl. Facelift 2015
                - 3 Türer
                BMW 1er-Reihe (II)        70-175        225/35R19        K2a K2b R03 T88               A01 A12 A14
                1K4                       70-175        245/30R19        K2c K6i K8e R03 T89           A21 A57 V19
                e1*2007/46*0283*04-..     70-175        255/30R19        K2c K6g K6i K8m R03 T91       Y85 HA2 S01
                - ab Modelljahr 2012
                - incl. Facelift 2015
                - 5 Türer
                BMW 2er-Reihe             100-185       225/35R19        K2a K2b R03 T88               A01 A12 A14
                1C                        100-185       245/30R19        K2c K6i K8e R03               A21 A57 Cbo
                e1*2007/46*0277*08-..     100-185       255/30R19        K2c K6g K6i K8m R03           Cpe V19 HA2
                                                                                                       S01
                BMW M135i /M140i (II)     235-250       245/30R19        K2c K6i K8e R03 T89           A01 A12 A14
                1K2/1K4                   235-250       255/30R19        K2c K6g K6i K8m R03 T91       A21 A57 Flh
                e1*2007/46*0273*04-..                                                                  V19 HA2 S01
                e1*2007/46*0283*04-..
                - incl. Facelift 2015
                BMW M235i /M240i          240, 250      245/30R19        K2c K6i K8e R03 T89           A01 A12 A14
                1C                        240, 250      255/30R19        K2c K6g K6i K8m R03           A21 A57 Cbo
                e1*2007/46*0277*08-..                                                                  Cpe V19 HA2
                                                                                                       S01
                BMW X3                    100-210       235/45R19        R03 T95 T99                   A12 A14 A21
                X83                       100-210       245/40R19        R03 T94 T98                   V19 HA2 S04
                e1*2001/116*0249*..       100-210       255/40R19        R03
                                          100-210       275/35R19        K2b R03

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55731 nach §22 StVZO

               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55013025 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19 H2 Typ 19466
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                           Seite 3 von 8
                Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                BMW X5 (I)                 135-235       255/45R19       R03 R37 T00                     A07 A12 A14
                X53                        135-235       255/50R19       R03                             A21 V19 HA2
                e1*98/14*0153*..,          135-235       285/45R19       R03                             S03
                e1*2001/116*0153*..
                BMW Z4                     110-195       225/35R19       R03                             A12 A14 A21
                Z85                        110-195       235/35R19       A01 G01 K2b R03                 Cbo Cpe V19
                e1*2001/116*0219*..        110-195       245/30R19       A01 K2b R03                     HA2 S02
                                           110-195       255/30R19       A01 K2b R03
                                           110-195       265/30R19       A01 K2b R03


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 27, Gutachten Nummer 55012725, Ausfertigung 1
               (KBA-NUMMER 55729 , RADTYP 19462) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
               die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


               Allgemeine Hinweise
§22 55731*00




               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.



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               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55013025 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19 H2 Typ 19466
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 4 von 8

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
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               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A07      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten
               Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im
               Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
               T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
               Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
               vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
               E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
               Limousine, Roadster.

               Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).



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               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55013025 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19 H2 Typ 19466
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 5 von 8

               G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
               angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
               Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 27, Gutachten Nummer 55012725, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 55729 ,
               RADTYP 19462) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
               Hinweise.

               K2a       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
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               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
               der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K46      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K6g    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
               um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6i     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100
               mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               K8m    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 10 mm aufzuweiten.

               R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
               und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.




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               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55013025 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19 H2 Typ 19466
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 6 von 8

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T00      Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
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               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55013025 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19 H2 Typ 19466
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 7 von 8

               V19     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                        Vorderachse Hinterachse

               Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
               Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
               Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
               Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
               Nr. 5    225/55R19      275/45R19
               Nr. 6    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
               Nr. 7    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
               Nr. 8    235/45R19      255/40R19, 265/40R19
               Nr. 9    235/50R19      255/45R19, 265/45R19
               Nr. 10   235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 11   235/60R19      255/55R19
               Nr. 12   245/30R19      305/25R19
               Nr. 13   245/35R19      255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
               Nr. 14   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
               Nr. 15   245/45R19      275/40R19
               Nr. 16   245/50R19      275/45R19
               Nr. 17   255/30R19      305/25R19, 315/25R19
               Nr. 18   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
§22 55731*00




               Nr. 19   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
               Nr. 20   255/45R19      285/40R19
               Nr. 21   255/50R19      275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 22   255/55R19      275/50R19
               Nr. 23   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
               Nr. 24   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
               Nr. 25   265/40R19      295/35R19
               Nr. 26   265/45R19      295/40R19
               Nr. 27   265/50R19      295/45R19
               Nr. 28   275/30R19      315/25R19

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               Y84      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Fließheck.

               Y85     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 10. März 2025 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55731 nach §22 StVZO

               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55013025 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19 H2 Typ 19466
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 8 von 8

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2024.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 10. März 2025


               Pohl                                                                                   00443255.DOCX
§22 55731*00




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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