GUTACHTEN zur ABE Nr. 49373 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55801713 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,0 J x 14 H2 Typ 19218 Hersteller O.Z. Spa Seite 1 von 6 Auftraggeber O.Z. Spa Via Cartigliana, 125/C I-36061 Bassano del Grappa(VI) QS-Nr.: 39 02 0010603 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell MSW 77 Typ 19218 Radgröße 5,0 J x 14 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 500 19218 500 / Ø63,4-Ø57,1 4/100/57,1 35 550 1890 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49373 Herstellerzeichen O.Z. Radtyp und Ausführung 19218 500 Radgröße 5,0 J x 14 H2 Einpresstiefe ET 35 Herstelldatum Jahr und Monat Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 26 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Seat Skoda Volkswagen Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49373 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55801713 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,0 J x 14 H2 Typ 19218 Hersteller O.Z. Spa Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Seat Arosa 37-44 165/60R14 A11 R37 A02 A04 A05 6H, 6HS 37-44 175/60R14 A11 A08 A09 A14 e1*95/54*, 37-44 185/50R14 A12 A21 B03 S02 98/14*0049*.., 37-44 185/55R14 A12 e9*98/14*0037*.. 37-44 185/60R14 A01 A12 G01 K2b K42 Seat Cordoba 44-85 165/65R14 A11 A02 A04 A05 6K/C 44-85 175/60R14 A11 A08 A09 A14 G613 44-85 175/65R14 A30 A21 B03 S02 44-85 185/60R14 A12 Seat Cordoba/Ibiza 37 165/65R14 A11 R37 A02 A04 A05 6K 37-74 175/65R14 A11 A08 A09 A14 e9*93/81*0001*.., 37-74 185/60R14 A12 A21 B03 Car e9*98/14*0001*.. Flh Sth S02 Seat Ibiza 33-85 165/65R14 A11 A02 A04 A05 6K 33-85 175/60R14 A11 A08 A09 A14 G406 33-85 175/65R14 A30 A21 B03 S02 33-85 185/60R14 A12 Seat Mii 44, 50, 55 165/70R14 A13 A02 A04 A05 AA, AAN 44, 50, 55 175/65R14 A90 A08 A09 A14 e13*2007/46*1168*..; 44, 50, 55 185/60R14 A12 A21 Flh S02 e13*2007/46*1183*.. 44, 50, 55 185/65R14 A12 Skoda Citigo 44, 50, 55 165/70R14 A13 A02 A04 A05 AA, AAN 44, 50, 55 175/65R14 A90 A08 A09 A14 e13*2007/46*1169*..; 44, 50, 55 185/60R14 A12 A21 Flh S02 e13*2007/46*1184*.. 44, 50, 55 185/65R14 A12 Skoda Felicia 40-50 175/60R14 A02 A04 A05 791,795 40-50 185/55R14 A01 K41 K42 A08 A09 A12 G952, H110 A14 A21 B03 e11*93/81*0011*.., S02 e11*93/81*0019*.. VW Golf (II) 40-59 165/65R14 A11 R37 A02 A04 A05 19EL 40-59 175/65R14 A11 A08 A09 A14 F290 40-59 185/60R14 A12 A21 B03 S02 VW Golf (II), Jetta 33-82 165/65R14 A11 R37 A02 A04 A05 19E 33-82 175/65R14 A11 A08 A09 A14 D186, /1, /2 33-82 185/60R14 A12 A21 B03 S02 VW Lupo 37-45 155/65R14 A11 R37 A02 A04 A05 6X, 6E 37-45 165/60R14 A11 R37 T75 T79 A08 A09 A14 e1*97/27,98/14, 37-45 185/50R14 A12 R37 A21 B03 N3L 2001/116* 37-77 155/65R14 A11 M+S R09 S02 0085,0114*.. 37-77 175/60R14 A11 37-77 185/55R14 A12 VW Polo 33-44 165/60R14 A30 T75 T79 A02 A04 A05 6N 33-44 175/60R14 A30 X02 A08 A09 A14 G774, 33-44 175/60R14 A01 A30 G22 A21 B03 S02 e1*96/79*0069*.., 33-44 185/50R14 A12 T77 e1*98/14*0069*.. 33-44 185/55R14 A12 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49373 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55801713 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,0 J x 14 H2 Typ 19218 Hersteller O.Z. Spa Seite 3 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. VW Polo 33-47 165/60R14 A30 T75 T79 A02 A04 A05 6NF 33-47 175/60R14 A30 X02 A08 A09 A14 G951 33-47 175/60R14 A01 A30 G01 A21 B03 S02 33-47 185/50R14 A12 T77 33-47 185/55R14 A12 VW UP! 44, 50, 55 165/70R14 A13 A02 A04 A05 AA, AAN 44, 50, 55 175/65R14 A90 A08 A09 A14 e13*2007/46*1167*..; 44, 50, 55 185/60R14 A12 A21 Flh S02 e13*2007/46*1182*.. 44, 50, 55 185/65R14 A12 Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49373 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55801713 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,0 J x 14 H2 Typ 19218 Hersteller O.Z. Spa Seite 4 von 6 A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G22 Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 135R13 oder 155/70R13 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49373 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55801713 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,0 J x 14 H2 Typ 19218 Hersteller O.Z. Spa Seite 5 von 6 K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. N3L Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T75 Reifen (LI 75) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 774kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T77 Reifen (LI 77) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 824 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T79 Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). X02 Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 155/70R13 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 29. Mai 2013 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49373 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55801713 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,0 J x 14 H2 Typ 19218 Hersteller O.Z. Spa Seite 6 von 6 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2013. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 29. Mai 2013 Pohl 00196095.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim