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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49373 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55801713 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 5,0 J x 14 H2 Typ 19218
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                      O.Z. Spa
                                  Via Cartigliana, 125/C
                                  I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                  QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            MSW 77
Typ                               19218
Radgröße                          5,0 J x 14 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
500          19218 500 / Ø63,4-Ø57,1               4/100/57,1         35       550     1890

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49373
Herstellerzeichen                 O.Z.
Radtyp und Ausführung             19218 500
Radgröße                          5,0 J x 14 H2
Einpresstiefe                     ET 35
Herstelldatum                     Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110               26

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Seat
                                  Skoda
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55801713 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,0 J x 14 H2 Typ 19218
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Arosa             37-44        165/60R14   A11 R37                           A02 A04 A05
6H, 6HS                37-44        175/60R14   A11                               A08 A09 A14
e1*95/54*,             37-44        185/50R14   A12                               A21 B03 S02
98/14*0049*..,         37-44        185/55R14   A12
e9*98/14*0037*..       37-44        185/60R14   A01 A12 G01 K2b K42
Seat Cordoba           44-85        165/65R14   A11                               A02 A04 A05
6K/C                   44-85        175/60R14   A11                               A08 A09 A14
G613                   44-85        175/65R14   A30                               A21 B03 S02
                       44-85        185/60R14   A12
Seat Cordoba/Ibiza     37           165/65R14   A11 R37                           A02 A04 A05
6K                     37-74        175/65R14   A11                               A08 A09 A14
e9*93/81*0001*..,      37-74        185/60R14   A12                               A21 B03 Car
e9*98/14*0001*..                                                                  Flh Sth S02
Seat Ibiza             33-85        165/65R14   A11                               A02 A04 A05
6K                     33-85        175/60R14   A11                               A08 A09 A14
G406                   33-85        175/65R14   A30                               A21 B03 S02
                       33-85        185/60R14   A12
Seat Mii               44, 50, 55   165/70R14   A13                               A02 A04 A05
AA, AAN                44, 50, 55   175/65R14   A90                               A08 A09 A14
e13*2007/46*1168*..;   44, 50, 55   185/60R14   A12                               A21 Flh S02
e13*2007/46*1183*..    44, 50, 55   185/65R14   A12
Skoda Citigo           44, 50, 55   165/70R14   A13                               A02 A04 A05
AA, AAN                44, 50, 55   175/65R14   A90                               A08 A09 A14
e13*2007/46*1169*..;   44, 50, 55   185/60R14   A12                               A21 Flh S02
e13*2007/46*1184*..    44, 50, 55   185/65R14   A12
Skoda Felicia          40-50        175/60R14                                     A02 A04 A05
791,795                40-50        185/55R14   A01 K41 K42                       A08 A09 A12
G952, H110                                                                        A14 A21 B03
e11*93/81*0011*..,                                                                S02
e11*93/81*0019*..
VW Golf (II)           40-59        165/65R14   A11 R37                           A02 A04 A05
19EL                   40-59        175/65R14   A11                               A08 A09 A14
F290                   40-59        185/60R14   A12                               A21 B03 S02
VW Golf (II), Jetta    33-82        165/65R14   A11 R37                           A02 A04 A05
19E                    33-82        175/65R14   A11                               A08 A09 A14
D186, /1, /2           33-82        185/60R14   A12                               A21 B03 S02
VW Lupo                37-45        155/65R14   A11 R37                           A02 A04 A05
6X, 6E                 37-45        165/60R14   A11 R37 T75 T79                   A08 A09 A14
e1*97/27,98/14,        37-45        185/50R14   A12 R37                           A21 B03 N3L
2001/116*              37-77        155/65R14   A11 M+S R09                       S02
0085,0114*..           37-77        175/60R14   A11
                       37-77        185/55R14   A12
VW Polo                33-44        165/60R14   A30 T75 T79                       A02 A04 A05
6N                     33-44        175/60R14   A30 X02                           A08 A09 A14
G774,                  33-44        175/60R14   A01 A30 G22                       A21 B03 S02
e1*96/79*0069*..,      33-44        185/50R14   A12 T77
e1*98/14*0069*..       33-44        185/55R14   A12




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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55801713 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,0 J x 14 H2 Typ 19218
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Polo                33-47         165/60R14     A30 T75 T79                           A02 A04 A05
6NF                    33-47         175/60R14     A30 X02                               A08 A09 A14
G951                   33-47         175/60R14     A01 A30 G01                           A21 B03 S02
                       33-47         185/50R14     A12 T77
                       33-47         185/55R14     A12
VW UP!                 44, 50, 55    165/70R14     A13                                   A02 A04 A05
AA, AAN                44, 50, 55    175/65R14     A90                                   A08 A09 A14
e13*2007/46*1167*..;   44, 50, 55    185/60R14     A12                                   A21 Flh S02
e13*2007/46*1182*..    44, 50, 55    185/65R14     A12

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55801713 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,0 J x 14 H2 Typ 19218
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 4 von 6

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G22     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 135R13 oder 155/70R13 Serien-Bereifung (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49373 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55801713 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,0 J x 14 H2 Typ 19218
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 5 von 6

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

N3L     Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter
Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und
somit steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T75    Reifen (LI 75) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 774kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T77    Reifen (LI 77) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 824 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X02    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
155/70R13 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 29. Mai 2013 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49373 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55801713 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,0 J x 14 H2 Typ 19218
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                      Seite 6 von 6

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 29. Mai 2013




Pohl                                                                 00196095.DOC




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