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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49373 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55801713 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,0 J x 14 H2 Typ 19218
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 6

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          MSW 77
Typ                             19218
Radgröße                        5,0 J x 14 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
101          19218 101 / ohne Ring               5/100/57,1          35         500    1940

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49373
Herstellerzeichen               O.Z.
Radtyp und Ausführung           19218 101
Radgröße                        5,0 J x 14 H2
Einpresstiefe                   ET 35
Herstelldatum                   Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Serienschraube           Kugel       120                      27,5               Serie
      M14x1,5                  D=26mm

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Seat
                                Skoda
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49373 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55801713 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5,0 J x 14 H2 Typ 19218
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 6


Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Ibiza              48-70         185/70R14   A11                             A14 A21 A58
KJ                      48-70         185/75R14   A12                             B03 Flh S02
e9*2007/46*3134*..      48-70         195/70R14   A01 A12 K2b
Seat Ibiza / Cordoba    44-63         165/70R14   A13 T81 T85                     A14 A21 B03
6L                      44-63         175/65R14   A13 T82 T86                     Flh Sth S02
e9*98/14*0041*..,       44-63         185/60R14   A13 T82 T86
e9*2001/116*0041*..
Seat Ibiza / Ibiza ST   44-77         175/70R14   A13                             A14 A21 B03
6J, 6JN                 44-77         185/65R14   A13                             Car Flh S02
e9*2001/116*0067*..,    59            165/70R14   A13 R09
e9*2007/46*0001*..
- incl. Facelift 2012
- incl. Facelift 2015
Seat Toledo             55, 63        175/65R14   A13                             A14 A21 A58
NH                      55, 63        175/70R14   A13                             B03 Lim S02
e11*2007/46*0251*..     55, 63        185/65R14   A33
Skoda Fabia             44-66         165/70R14   A90 T81 T85                     A14 A21 B03
5J                      44-66         175/65R14   A90 T82 T86                     Car Flh S02
e11*2001/116*           44-66         185/60R14   A90 T82 T86
0291*00-42;             44-66         185/65R14   A12
e11*2007/46*
0013*00-19
Skoda Fabia             44, 55, 66    175/65R14   A33                             A14 A21 A58
5J                      44, 55, 66    175/70R14   A33                             B03 Car Flh
e11*2001/116*           44, 55, 66    185/65R14   A33                             S02
0291*43-..;
e11*2007/46*
0013*20-..
ab MJ 2015 (6V)
Skoda Fabia             37-63         165/70R14   A13                             A14 A21 B03
6Y                      37-63         185/60R14   A13                             Car Flh Sth
e11*98/14*0123*..                                                                 S02
Skoda Praktik           51-66         175/70R14   A13 100                         A14 A21 A58
5J                      51-66         185/60R14   A13 T82 T86 100                 B03 S02
N083;                   51-66         185/65R14   A13 100
e11*2007/46*0013*..
Skoda Rapid             55, 63        175/65R14   A13                             A14 A21 A58
NH                      55, 63        175/70R14   A13                             B03 Lim S02
e11*2007/46*0250*..;    55, 63        185/65R14   A33
e11*2007/46*0249*..
Skoda Rapid             55, 63        175/65R14   A13                             A14 A21 A58
Spaceback               55, 63        175/70R14   A13                             B03 Flh S02
NH                      55, 63        185/65R14   A33
e11*2007/46*0250*..
Skoda Roomster          47,51,63      175/70R14   A13 100                         A14 A21 A58
5J                      47,51,63      185/60R14   A13 T82 T86 100                 B03 Npf S02
e11*2001/116*0291*;     47,51,63      185/65R14   A13 100
e11*2007/46*0013*..



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49373 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55801713 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,0 J x 14 H2 Typ 19218
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                       Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Cross Polo           51-77        175/70R14     A13                                   A14 A21 B03
6R                      51-77        185/65R14     A13                                   Flh KMV S02
e1*2001/116*0510*..
- incl. Facelift 2014
VW Fox                  40-55        165/70R14     A13                                   A14 A21 B03
5Z                      40-55        175/65R14     A13                                   Flh Npf S02
e1*2001/116*0301*..     40-55        185/60R14     A33
                        40-55        185/65R14     A12
VW Polo (IV)            40-63        165/70R14     A13 T81 T85                           A14 A21 B03
9N                      40-63        175/65R14     A13 T82 T86                           Flh Npf Sth
e1*98/14*0174*..,       40-63        185/60R14     A91 T82 T86                           S02
e1*2001/116*0174*..
VW Polo (V)             44-77        175/70R14     A13                                   A14 A21 B03
6R                      44-77        185/65R14     A13                                   Flh Npf S02
e1*2001/116*0510*..
e1*2007/46*0486*..
- incl. Facelift 2014

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49373 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55801713 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,0 J x 14 H2 Typ 19218
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 4 von 6

Spezielle Auflagen und Hinweise

100      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1000 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49373 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55801713 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,0 J x 14 H2 Typ 19218
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 5 von 6

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 20. September 2017 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49373 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55801713 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,0 J x 14 H2 Typ 19218
Hersteller                     O.Z. Spa

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 20. September 2017




Pohl                                                                 00279324.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim