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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49373 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55801713 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,0 J x 14 H2 Typ 19218
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          MSW 77
Typ                             19218
Radgröße                        5,0 J x 14 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
501          19218 501 / Ø63,3-Ø54,1             4/100/54,1          45         475    1820

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49373
Herstellerzeichen               O.Z.
Radtyp und Ausführung           19218 501
Radgröße                        5,0 J x 14 H2
Einpresstiefe                   ET 45
Herstelldatum                   Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                      -                  81720065
S03   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   90                       -                  81720070
S04   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   100                      26                 81720069
S05   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   90                       26                 81720069
S06   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   100                      -                  81720065

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Hyundai
                                Kia
                                Mazda
                                Nissan
                                Opel
                                Subaru
                                Suzuki
                                Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49373 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55801713 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 5,0 J x 14 H2 Typ 19218
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 7


Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai Accent          55-77,2        175/60R14   A11 T78 T79                    A14 A21 B02
LC                      55-77,2        185/60R14   A63                            B03 S02
e4*98/14*0037*..
- Pony, Excel
Hyundai Atos            43-46,3        165/60R14   R37                            A12 A14 A21
MXI                     43-46,3        175/50R14                                  B02 S06
e11*2001/116*0220*.
Hyundai Getz            46-71,3        165/65R14   A11 R37                        A14 A21 B03
TB, TBI                 46-81          175/65R14   A11                            Flh S02
e4*98/14*0066*..,       46-81          185/60R14   A12
e4*2001/116*0123*..
Hyundai i10             47-63          165/60R14   A13 NoD R37 T75                A14 A21 A58
PA                      47-63          175/60R14   A33                            Flh S02
e4*2001/116*0131*..
Hyundai i20             55-94          175/65R14   A13                            A14 A21 Flh
PB, PBT                 55-94          175/70R14   A13                            S02
e11*2001/116*0333*.     55-94          185/60R14   A12
e11*2007/46*0129*..     55-94          185/65R14   A12
- incl. Facelift 2012
Kia Picanto (I)         44-48          155/65R14   A11 R37                        A14 A21 B03
BA                      44-48          165/60R14   A11 R37                        Flh S06
e4*2001/116*0085*..     44-48          185/50R14   A12
                        44-55          185/55R14   A12
                        55             175/60R14   A33 R09
Kia Picanto (II)        48-63          155/65R14   A13 R37                        A14 A21 A58
TA                      48-63          165/60R14   A33                            Flh S06
e4*2007/46*0256*..      48-63          175/50R14   A01 A12 K1a K1b K2b K6g K8h
                        48-63          185/50R14   A01 A12 K1a K1b K2b K6g K8h
                        48-63          185/55R14   A01 A12 K1a K1b K2b K6g K8h
Mazda Demio             46-55          165/60R14   R37 T75 T79                    A12 A14 A21
DW                      46-55          165/65R14   R37                            B03 S02
e1*97/27*0093*..,       46-55          175/60R14
e1*98/14*0093*..
Nissan Pixo             50             155/65R14                                  A12 A14 A21
HF                                                                                Flh S03
e6*2001/116*0124*..
Opel Agila-B            48-69          165/70R14   A91                            A14 A21 S05
H-B                     48-69          175/65R14   A91
e4*2001/116*0135*..     48-69          175/70R14   A91
                        48-69          185/65R14   A12
Subaru Justy G3X        51-73          165/70R14   A11 R37                        A14 A21 B03
NH                      51-73          175/65R14   A12                            S04
e4*2001/116*0071*..     51-73          185/60R14   A12
Suzuki Alto             50             155/65R14                                  A12 A14 A21
GF                                                                                Flh S03
e6*2001/116*0123*..
Suzuki Celerio          50             165/60R14   A91                            A14 A21 A58
LF                      50             165/65R14   A91                            Flh S03
e6*2007/46*0119*..      50             175/60R14   A12

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49373 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55801713 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,0 J x 14 H2 Typ 19218
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                 Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki Ignis            61           165/70R14   R37                              A12 A14 A21
FH                      61           175/65R14                                    S03
e4*98/14*0047*..        61           185/60R14   A01 B51
Suzuki Ignis            51-73        175/65R14                                    A12 A14 A21
MH                                                                                KOV S04
e4*2001/116*0070*..
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki Ignis            51-73        165/70R14   A11 R37                          A14 A21 B03
MH                      51-73        175/65R14   A12                              KMV S04
e4*2001/116*0070*..     51-73        185/60R14   A12
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki Ignis            51-73        165/70R14   A11 R37                          A14 A21 B03
MH                      51-73        175/65R14   A12                              KOV S04
e4*2001/116*0070*..     51-73        185/60R14   A12
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki Ignis Sport      80           165/70R14   R37                              A12 A14 A21
FH                      80           175/65R14                                    B03 KMV Skb
e4*98/14*0047*..        80           185/60R14   A01 B51                          S03
- breite Karosserie
Suzuki Splash           48-69        165/70R14   A91                              A14 A21 S05
EX                      48-69        175/65R14   A91
e4*2001/116*0130*..;    48-69        175/70R14   A91
e4*2007/46*0283*..      48-69        185/65R14   A12
Suzuki Swift            67-75        165/70R14                                    A13 A14 A21
EZ                      67-75        175/65R14                                    A58 Flh S03
e4*2001/116*0102*..     67-75        175/70R14
                        67-75        185/60R14
                        67-75        185/65R14
Suzuki Swift            51-75        165/70R14                                    A13 A14 A21
MZ                      51-75        175/65R14                                    A58 Flh S04
e4*2001/116*0090*..     51-75        175/70R14
                        51-75        185/60R14
                        51-75        185/65R14
Suzuki Swift 4x4        67-68        165/70R14                                    A13 A14 A21
EZ                      67-68        175/65R14                                    A56 Flh S03
e4*2001/116*0102*..     67-68        175/70R14
                        67-68        185/60R14
                        67-68        185/65R14
Toyota Yaris            51           175/65R14   R09                              A12 A14 A21
XP13M(a), XP13N(a)      51, 66, 73   175/70R14                                    B41 Flh LY1
e11*2007/46*0152*..;    51, 66, 73   185/65R14                                    S02
e11*2007/46*0153*..
- incl. Facelift 2017




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49373 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55801713 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,0 J x 14 H2 Typ 19218
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 4 von 7

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49373 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55801713 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,0 J x 14 H2 Typ 19218
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 5 von 7

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B41    Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit Scheibenbremsen an der Hinterachse.

B51   Auf einen ausreichenden Abstand (mindestens 6 mm) der Rad- / Reifenkombination zum
Bremsschlauch, zur Verschleißanzeige oder zum ABS-Kabel bzw. deren Halterungen ist zu achten.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49373 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55801713 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,0 J x 14 H2 Typ 19218
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 6 von 7

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LY1    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen ohne wahlweise werkseitige
Ausrüstung 6,0x16 ET51 in Verbindung mit 195/50R16 (kleiner Spurkreis (Rad) von 9,6 m bzw. 2,7
Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).

NoD     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Skb    Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit breiter
Karosserievariante.

T75    Reifen (LI 75) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 774kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T78    Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49373 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55801713 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,0 J x 14 H2 Typ 19218
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 7 von 7

T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 20. September 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 20. September 2017




Pohl                                                                    00279322.DOC




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