GUTACHTEN zur ABE Nr. 49373 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55801713 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,0 J x 14 H2 Typ 19218 Hersteller O.Z. Spa Seite 1 von 7 Auftraggeber O.Z. Spa Via Bastion 49/4 I-36061 Bassano del Grappa(VI) QS-Nr.: 39 02 0010603 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell MSW 77 Typ 19218 Radgröße 5,0 J x 14 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 501 19218 501 / Ø63,3-Ø54,1 4/100/54,1 45 475 1820 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49373 Herstellerzeichen O.Z. Radtyp und Ausführung 19218 501 Radgröße 5,0 J x 14 H2 Einpresstiefe ET 45 Herstelldatum Jahr und Monat Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Befestigungsmittel S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - 81720065 S03 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 - 81720070 S04 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 26 81720069 S05 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 90 26 81720069 S06 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 100 - 81720065 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Hyundai Kia Mazda Nissan Opel Subaru Suzuki Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49373 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55801713 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,0 J x 14 H2 Typ 19218 Hersteller O.Z. Spa Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Hyundai Accent 55-77,2 175/60R14 A11 T78 T79 A14 A21 B02 LC 55-77,2 185/60R14 A63 B03 S02 e4*98/14*0037*.. - Pony, Excel Hyundai Atos 43-46,3 165/60R14 R37 A12 A14 A21 MXI 43-46,3 175/50R14 B02 S06 e11*2001/116*0220*. Hyundai Getz 46-71,3 165/65R14 A11 R37 A14 A21 B03 TB, TBI 46-81 175/65R14 A11 Flh S02 e4*98/14*0066*.., 46-81 185/60R14 A12 e4*2001/116*0123*.. Hyundai i10 47-63 165/60R14 A13 NoD R37 T75 A14 A21 A58 PA 47-63 175/60R14 A33 Flh S02 e4*2001/116*0131*.. Hyundai i20 55-94 175/65R14 A13 A14 A21 Flh PB, PBT 55-94 175/70R14 A13 S02 e11*2001/116*0333*. 55-94 185/60R14 A12 e11*2007/46*0129*.. 55-94 185/65R14 A12 - incl. Facelift 2012 Kia Picanto (I) 44-48 155/65R14 A11 R37 A14 A21 B03 BA 44-48 165/60R14 A11 R37 Flh S06 e4*2001/116*0085*.. 44-48 185/50R14 A12 44-55 185/55R14 A12 55 175/60R14 A33 R09 Kia Picanto (II) 48-63 155/65R14 A13 R37 A14 A21 A58 TA 48-63 165/60R14 A33 Flh S06 e4*2007/46*0256*.. 48-63 175/50R14 A01 A12 K1a K1b K2b K6g K8h 48-63 185/50R14 A01 A12 K1a K1b K2b K6g K8h 48-63 185/55R14 A01 A12 K1a K1b K2b K6g K8h Mazda Demio 46-55 165/60R14 R37 T75 T79 A12 A14 A21 DW 46-55 165/65R14 R37 B03 S02 e1*97/27*0093*.., 46-55 175/60R14 e1*98/14*0093*.. Nissan Pixo 50 155/65R14 A12 A14 A21 HF Flh S03 e6*2001/116*0124*.. Opel Agila-B 48-69 165/70R14 A91 A14 A21 S05 H-B 48-69 175/65R14 A91 e4*2001/116*0135*.. 48-69 175/70R14 A91 48-69 185/65R14 A12 Subaru Justy G3X 51-73 165/70R14 A11 R37 A14 A21 B03 NH 51-73 175/65R14 A12 S04 e4*2001/116*0071*.. 51-73 185/60R14 A12 Suzuki Alto 50 155/65R14 A12 A14 A21 GF Flh S03 e6*2001/116*0123*.. Suzuki Celerio 50 165/60R14 A91 A14 A21 A58 LF 50 165/65R14 A91 Flh S03 e6*2007/46*0119*.. 50 175/60R14 A12 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49373 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55801713 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,0 J x 14 H2 Typ 19218 Hersteller O.Z. Spa Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Suzuki Ignis 61 165/70R14 R37 A12 A14 A21 FH 61 175/65R14 S03 e4*98/14*0047*.. 61 185/60R14 A01 B51 Suzuki Ignis 51-73 175/65R14 A12 A14 A21 MH KOV S04 e4*2001/116*0070*.. - ohne Radhaus- Verbreiterungen Suzuki Ignis 51-73 165/70R14 A11 R37 A14 A21 B03 MH 51-73 175/65R14 A12 KMV S04 e4*2001/116*0070*.. 51-73 185/60R14 A12 - mit Radhaus- Verbreiterungen Suzuki Ignis 51-73 165/70R14 A11 R37 A14 A21 B03 MH 51-73 175/65R14 A12 KOV S04 e4*2001/116*0070*.. 51-73 185/60R14 A12 - ohne Radhaus- Verbreiterungen Suzuki Ignis Sport 80 165/70R14 R37 A12 A14 A21 FH 80 175/65R14 B03 KMV Skb e4*98/14*0047*.. 80 185/60R14 A01 B51 S03 - breite Karosserie Suzuki Splash 48-69 165/70R14 A91 A14 A21 S05 EX 48-69 175/65R14 A91 e4*2001/116*0130*..; 48-69 175/70R14 A91 e4*2007/46*0283*.. 48-69 185/65R14 A12 Suzuki Swift 67-75 165/70R14 A13 A14 A21 EZ 67-75 175/65R14 A58 Flh S03 e4*2001/116*0102*.. 67-75 175/70R14 67-75 185/60R14 67-75 185/65R14 Suzuki Swift 51-75 165/70R14 A13 A14 A21 MZ 51-75 175/65R14 A58 Flh S04 e4*2001/116*0090*.. 51-75 175/70R14 51-75 185/60R14 51-75 185/65R14 Suzuki Swift 4x4 67-68 165/70R14 A13 A14 A21 EZ 67-68 175/65R14 A56 Flh S03 e4*2001/116*0102*.. 67-68 175/70R14 67-68 185/60R14 67-68 185/65R14 Toyota Yaris 51 175/65R14 R09 A12 A14 A21 XP13M(a), XP13N(a) 51, 66, 73 175/70R14 B41 Flh LY1 e11*2007/46*0152*..; 51, 66, 73 185/65R14 S02 e11*2007/46*0153*.. - incl. Facelift 2017 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49373 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55801713 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,0 J x 14 H2 Typ 19218 Hersteller O.Z. Spa Seite 4 von 7 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49373 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55801713 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,0 J x 14 H2 Typ 19218 Hersteller O.Z. Spa Seite 5 von 7 A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch). A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). B41 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit Scheibenbremsen an der Hinterachse. B51 Auf einen ausreichenden Abstand (mindestens 6 mm) der Rad- / Reifenkombination zum Bremsschlauch, zur Verschleißanzeige oder zum ABS-Kabel bzw. deren Halterungen ist zu achten. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49373 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55801713 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,0 J x 14 H2 Typ 19218 Hersteller O.Z. Spa Seite 6 von 7 K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). LY1 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen ohne wahlweise werkseitige Ausrüstung 6,0x16 ET51 in Verbindung mit 195/50R16 (kleiner Spurkreis (Rad) von 9,6 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag). NoD Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. Skb Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit breiter Karosserievariante. T75 Reifen (LI 75) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 774kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T78 Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49373 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55801713 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,0 J x 14 H2 Typ 19218 Hersteller O.Z. Spa Seite 7 von 7 T79 Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 20. September 2017 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2013. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 20. September 2017 Pohl 00279322.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim