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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49524 nach §22 StVZO

Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55806013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0 J x 15 H2 Typ 19233
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 8

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          MSW 77
Typ                             19233
Radgröße                        6,0 J x 15 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
501          19233501 / Ø63,3-Ø56,6              4/100/56,6          42         580    1935

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49524
Herstellerzeichen               O.Z.
Radtyp und Ausführung           19233 501
Radgröße                        6,0 J x 15 H2
Einpresstiefe                   ET 42
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                      26                 81720059
S03   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   100                      26                 81720059
S04   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   100                      -                  81720057
S05   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   140                      -                  81720057
S06   Serienmutter M12x1,5     Kegel 60°   140                      -                  91720023

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                Fiat
                                Opel

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49524 nach §22 StVZO

Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55806013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0 J x 15 H2 Typ 19233
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 8


Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo          51, 63, 74    185/65R15   A91                             A14 A21 Flh
KL1T                    51, 63, 74    195/60R15   A91                             Lim S05
e4*2007/46*0270*..      51, 63, 74    195/65R15   A91
                        51, 63, 74    205/60R15   A12
Chevrolet Aveo          53-74         185/55R15                                   A12 A14 A21
KLAS                    53-74         195/50R15   A01 K1a K2b                     Flh S04
e4*2001/116*
0063*18-..
Chevrolet Spark         50, 60        165/55R15                                   A12 A14 A21
KL1M                    50, 60        165/60R15                                   Flh S04
e4*2007/46*0129*..      50, 60        175/50R15   A01 K1c
- incl. Facelift 2013   50, 60        175/55R15   A01 K1c
                        50, 60        195/45R15   A01 K1c
Dae./Chev. Kalos        53-74         185/55R15   A30                             A14 A21 Flh
KLAS                    53-74         195/50R15   A01 A12 K1a K1b K2b             Lim S04
e4*98/14*0063*..,
e4*2001/116
*0063*00-17
Fiat Punto              48-57         175/65R15   A33 R09                         A14 A21 Flh
199                     48-57         185/60R15   A33 R37                         S03
e3*2001/116*0217*..,    48-99         185/65R15   A33
e3*2001/116*0286*..,    48-99         195/60R15   A12
e3*2007/46*0009*..,     48-99         205/55R15   A01 A12 K1a K1b
e3*2007/46*0010*..
- Grande / Evo
Opel Adam               51-74         175/65R15   A33                             A14 A21 A58
S-D                     51-74         185/60R15   A33                             Y84 S02
e1*2001/116*            51-74         185/65R15   A33
0379*22-..              51-74         195/60R15   A91
                        51-74         205/55R15   A12
                        51-74         205/60R15   A12
                        51-85         185/60R15   A33 M+S
                        51-85         185/65R15   A33 M+S
                        51-85         195/60R15   A91 M+S
                        51-85         205/55R15   A12 M+S
                        51-85         205/60R15   A12 M+S
Opel Adam Rocks         51-85         185/60R15   A33 M+S                         A14 A21 A58
S-D                     51-85         185/65R15   A33 M+S                         KMV Y84 S02
e1*2001/116*            51-85         195/60R15   A91 M+S
0379*22-..              51-85         205/55R15   A12 M+S
                        51-85         205/60R15   A12 M+S
Opel Astra-G            48            185/55R15   A11 R37 T81 T82 T85 T86         A14 A21 Flh
T98, T98/NB, T98V       48            195/55R15   A11 T85 T89                     Sth S03
e1*97/27,98/14*         48-92         185/65R15   A11 R37
0086,0092,0101*..       48-92         195/60R15   A11
                        48-92         205/50R15   A12 T85 T86
                        48-92         205/55R15   A12




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49524 nach §22 StVZO

Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55806013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand               PKW-Sonderrad 6,0 J x 15 H2 Typ 19233
Hersteller                   O.Z. Spa

                                                                                  Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung    kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Astra-G          74-92        185/65R15    A11 M+S                             A14 A21 B03
T98C                  74-92        195/60R15    A11 T86 T87                         Cbo Cpe V15
e1*98/14*0132*..      74-92        205/55R15    A12                                 S03
- Coupé, Cabrio       74-92        215/50R15    A12
                      74-92        225/50R15    A01 A12 K2b K42 K56
Opel Astra-G Caravan 48            185/55R15    A11 R37 T81 T82 T85                 A14 A21 Car
T98/Kombi, T98V       48           195/55R15    A11 T85                             S03
e1*97/27,             48-92        185/65R15    A11 R09
98/14*0087*..,        48-92        195/60R15    A11
e1*97/27*0092*..      48-92        205/50R15    A12
                      48-92        205/55R15    A12
Opel Corsa-C          43-92        185/55R15                                        A12 A14 A21
Corsa-C               43-92        195/50R15    A01 K2b K42                         Op9 V15 S03
e1*98/14*0148*..      43-92        205/50R15    A01 K1c K2b K41 K42 K56
Opel Corsa-D          44-74        185/60R15    A31 M+S                             A14 A21 Flh
S-D, S-D/Van          44-74        185/65R15    A12 R37                             S03
e1*2001/116*          44-74        195/60R15    A12
0379*00-29;
e1*2007/46*
0505*00-07;
e50*2007/46*0055*..
Opel Corsa-E          51-74        175/65R15    A33 R37                             A14 A21 Flh
S-D, S-D/Van          51-85        185/60R15    A91                                 S02
e1*2001/116*          51-85        185/65R15    A91
0379*30-..;           51-85        195/60R15    A12
e1*2007/46*0505*08-.. 51-85        205/55R15    A12
                      51-85        205/60R15    A12
Opel Karl             54, 55       165/60R15    A91                                 A14 A21 A58
D-A                   54, 55       175/55R15    A12                                 Flh OK5 V15
e4*2007/46*0957*..    54, 55       175/60R15    A12                                 S06
                      54, 55       185/55R15    A01 A12 K1a K8c
                      54, 55       195/50R15    A01 A12 K1c K2b K8c
Opel Meriva-A         51-92        185/60R15    A11 T84 T88                         A14 A21 V15
X01Monocab            51-92        195/55R15    A12 T84 T85 T89                     S03
e1*2001/116*0215*..   51-92        195/60R15    A12
                      51-92        205/50R15    A01 A12 K2b K46 K56 T85 T86
                      51-92        205/55R15    A01 A12 K2b K46 K56
                      51-92        215/50R15    A01 A12 K2b K46 K56
                      51-92        215/55R15    A01 A12 K2b K46 K56
Opel Tigra-B          51,66,92     185/55R15    A31                                 A14 A21 B03
X-C/Roadster          51,66,92     185/60R15    A12                                 S03
e11*2001/116*0227*. 51,66,92       195/50R15    A12
                      51,66,92     195/55R15    A12

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49524 nach §22 StVZO

Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55806013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0 J x 15 H2 Typ 19233
Hersteller                     O.Z. Spa

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Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49524 nach §22 StVZO

Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55806013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0 J x 15 H2 Typ 19233
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 5 von 8

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49524 nach §22 StVZO

Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55806013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0 J x 15 H2 Typ 19233
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 6 von 8

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen.

Op9    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit 92 kW.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49524 nach §22 StVZO

Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55806013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0 J x 15 H2 Typ 19233
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 7 von 8

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   205/55R15     225/50R15
Nr.   5   205/65R15     225/60R15
Nr.   6   235/70R15     275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 23. September 2016 in Lambsheim statt.




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Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55806013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0 J x 15 H2 Typ 19233
Hersteller                     O.Z. Spa

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 23. September 2016




Pohl                                                                  00257764.DOC




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