GUTACHTEN zur ABE Nr. 49524 nach §22 StVZO Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55806013 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0 J x 15 H2 Typ 19233 Hersteller O.Z. Spa Seite 1 von 8 Auftraggeber O.Z. Spa Via Bastion 49/4 I-36061 Bassano del Grappa(VI) QS-Nr.: 39 02 0010603 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell MSW 77 Typ 19233 Radgröße 6,0 J x 15 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 501 19233501 / Ø63,3-Ø56,6 4/100/56,6 42 580 1935 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49524 Herstellerzeichen O.Z. Radtyp und Ausführung 19233 501 Radgröße 6,0 J x 15 H2 Einpresstiefe ET 42 Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Befestigungsmittel S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 26 81720059 S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 26 81720059 S04 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 100 - 81720057 S05 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 140 - 81720057 S06 Serienmutter M12x1,5 Kegel 60° 140 - 91720023 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea Fiat Opel Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49524 nach §22 StVZO Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55806013 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0 J x 15 H2 Typ 19233 Hersteller O.Z. Spa Seite 2 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Chevrolet Aveo 51, 63, 74 185/65R15 A91 A14 A21 Flh KL1T 51, 63, 74 195/60R15 A91 Lim S05 e4*2007/46*0270*.. 51, 63, 74 195/65R15 A91 51, 63, 74 205/60R15 A12 Chevrolet Aveo 53-74 185/55R15 A12 A14 A21 KLAS 53-74 195/50R15 A01 K1a K2b Flh S04 e4*2001/116* 0063*18-.. Chevrolet Spark 50, 60 165/55R15 A12 A14 A21 KL1M 50, 60 165/60R15 Flh S04 e4*2007/46*0129*.. 50, 60 175/50R15 A01 K1c - incl. Facelift 2013 50, 60 175/55R15 A01 K1c 50, 60 195/45R15 A01 K1c Dae./Chev. Kalos 53-74 185/55R15 A30 A14 A21 Flh KLAS 53-74 195/50R15 A01 A12 K1a K1b K2b Lim S04 e4*98/14*0063*.., e4*2001/116 *0063*00-17 Fiat Punto 48-57 175/65R15 A33 R09 A14 A21 Flh 199 48-57 185/60R15 A33 R37 S03 e3*2001/116*0217*.., 48-99 185/65R15 A33 e3*2001/116*0286*.., 48-99 195/60R15 A12 e3*2007/46*0009*.., 48-99 205/55R15 A01 A12 K1a K1b e3*2007/46*0010*.. - Grande / Evo Opel Adam 51-74 175/65R15 A33 A14 A21 A58 S-D 51-74 185/60R15 A33 Y84 S02 e1*2001/116* 51-74 185/65R15 A33 0379*22-.. 51-74 195/60R15 A91 51-74 205/55R15 A12 51-74 205/60R15 A12 51-85 185/60R15 A33 M+S 51-85 185/65R15 A33 M+S 51-85 195/60R15 A91 M+S 51-85 205/55R15 A12 M+S 51-85 205/60R15 A12 M+S Opel Adam Rocks 51-85 185/60R15 A33 M+S A14 A21 A58 S-D 51-85 185/65R15 A33 M+S KMV Y84 S02 e1*2001/116* 51-85 195/60R15 A91 M+S 0379*22-.. 51-85 205/55R15 A12 M+S 51-85 205/60R15 A12 M+S Opel Astra-G 48 185/55R15 A11 R37 T81 T82 T85 T86 A14 A21 Flh T98, T98/NB, T98V 48 195/55R15 A11 T85 T89 Sth S03 e1*97/27,98/14* 48-92 185/65R15 A11 R37 0086,0092,0101*.. 48-92 195/60R15 A11 48-92 205/50R15 A12 T85 T86 48-92 205/55R15 A12 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49524 nach §22 StVZO Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55806013 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0 J x 15 H2 Typ 19233 Hersteller O.Z. Spa Seite 3 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Opel Astra-G 74-92 185/65R15 A11 M+S A14 A21 B03 T98C 74-92 195/60R15 A11 T86 T87 Cbo Cpe V15 e1*98/14*0132*.. 74-92 205/55R15 A12 S03 - Coupé, Cabrio 74-92 215/50R15 A12 74-92 225/50R15 A01 A12 K2b K42 K56 Opel Astra-G Caravan 48 185/55R15 A11 R37 T81 T82 T85 A14 A21 Car T98/Kombi, T98V 48 195/55R15 A11 T85 S03 e1*97/27, 48-92 185/65R15 A11 R09 98/14*0087*.., 48-92 195/60R15 A11 e1*97/27*0092*.. 48-92 205/50R15 A12 48-92 205/55R15 A12 Opel Corsa-C 43-92 185/55R15 A12 A14 A21 Corsa-C 43-92 195/50R15 A01 K2b K42 Op9 V15 S03 e1*98/14*0148*.. 43-92 205/50R15 A01 K1c K2b K41 K42 K56 Opel Corsa-D 44-74 185/60R15 A31 M+S A14 A21 Flh S-D, S-D/Van 44-74 185/65R15 A12 R37 S03 e1*2001/116* 44-74 195/60R15 A12 0379*00-29; e1*2007/46* 0505*00-07; e50*2007/46*0055*.. Opel Corsa-E 51-74 175/65R15 A33 R37 A14 A21 Flh S-D, S-D/Van 51-85 185/60R15 A91 S02 e1*2001/116* 51-85 185/65R15 A91 0379*30-..; 51-85 195/60R15 A12 e1*2007/46*0505*08-.. 51-85 205/55R15 A12 51-85 205/60R15 A12 Opel Karl 54, 55 165/60R15 A91 A14 A21 A58 D-A 54, 55 175/55R15 A12 Flh OK5 V15 e4*2007/46*0957*.. 54, 55 175/60R15 A12 S06 54, 55 185/55R15 A01 A12 K1a K8c 54, 55 195/50R15 A01 A12 K1c K2b K8c Opel Meriva-A 51-92 185/60R15 A11 T84 T88 A14 A21 V15 X01Monocab 51-92 195/55R15 A12 T84 T85 T89 S03 e1*2001/116*0215*.. 51-92 195/60R15 A12 51-92 205/50R15 A01 A12 K2b K46 K56 T85 T86 51-92 205/55R15 A01 A12 K2b K46 K56 51-92 215/50R15 A01 A12 K2b K46 K56 51-92 215/55R15 A01 A12 K2b K46 K56 Opel Tigra-B 51,66,92 185/55R15 A31 A14 A21 B03 X-C/Roadster 51,66,92 185/60R15 A12 S03 e11*2001/116*0227*. 51,66,92 195/50R15 A12 51,66,92 195/55R15 A12 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49524 nach §22 StVZO Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55806013 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0 J x 15 H2 Typ 19233 Hersteller O.Z. Spa Seite 4 von 8 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49524 nach §22 StVZO Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55806013 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0 J x 15 H2 Typ 19233 Hersteller O.Z. Spa Seite 5 von 8 A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49524 nach §22 StVZO Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55806013 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0 J x 15 H2 Typ 19233 Hersteller O.Z. Spa Seite 6 von 8 K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K8c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen. Op9 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 92 kW. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49524 nach §22 StVZO Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55806013 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0 J x 15 H2 Typ 19233 Hersteller O.Z. Spa Seite 7 von 8 T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 175/55R15 195/50R15 Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 4 205/55R15 225/50R15 Nr. 5 205/65R15 225/60R15 Nr. 6 235/70R15 275/60R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 23. September 2016 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49524 nach §22 StVZO Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55806013 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0 J x 15 H2 Typ 19233 Hersteller O.Z. Spa Seite 8 von 8 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2016. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 23. September 2016 Pohl 00257764.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim