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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51198 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55808016 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5 J x 17 H2 Typ 19275
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                     Seite 1 von 6

               Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                               Via Bastion 49/4
                                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                               QS-Nr.: 39 02 0010603

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          MSW78
               Typ                             19275
               Radgröße                        6,5 J x 17 H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
               003          19275003 / ohne Ring                5/112/66,46        49       580     1950

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      51198
               Herstellerzeichen               MSW
               Radtyp und Ausführung           19275 003
               Radgröße                        6,5 J x 17 H2
§22 51198*11




               Einpresstiefe                   ET 49
               Herstelldatum                   Jahr und Monat

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der Befestigungsmittel Bund                 Anzugsmoment Schaftlänge       Artikel-Nr.
                                                                     (Nm)         (mm)
               S01   Serienschraube M14x1,5        Kugel D=28mm      130          27,5              Serie

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51198 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55808016 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5 J x 17 H2 Typ 19275
               Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                                Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               A-Klasse                66-135         205/45R17   A13 T88                        A14 A21 A57
               176, 245G               66-135         205/50R17   A33                            Flh S01
               e1*2007/46*0928*..;     66-160         205/50R17   A33 M+S
               e1*2001/116*
               0470*04-..
               A-Klasse                70-140         205/50R17                                  A12 A14 A21
               F2A                     70-140         205/55R17                                  A58 B29 F23
               e1*2007/46*1829*..      70-140         215/50R17                                  Lim NoP P35
                                       70-140         225/50R17                                  V17 Y85 S01
               A-Klasse                110-165        205/50R17                                  A12 A14 A21
               F2A                     110-165        205/55R17   113                            A57 B29 F24
               e1*2007/46*1829*..      110-165        215/50R17                                  Lim NoP P35
                                       110-165        225/50R17   113                            V00 V17 Y85
                                                                                                 S01
               B-Klasse                66-135         205/45R17   A13 T88                        A14 A21 A57
               246, 245G               66-135         205/50R17   A33                            NoE S01
               e1*2007/46*0751*..;     66-155         205/50R17   A33 M+S
               e1*2001/116*
§22 51198*11




               0470*04-..
               - incl. Facelift 2014
               B-Klasse                70-165         205/50R17   116                            A12 A14 A21
               F2B                     70-165         205/55R17   113                            A57 B29 F24
               e1*2007/46*1909*..      70-165         215/50R17   115                            NoP P35 V00
                                       70-165         225/50R17   113                            V17 S01
               B-Klasse                70-140         205/50R17                                  A12 A14 A21
               F2B                     70-140         205/55R17   113                            A58 B29 F23
               e1*2007/46*1909*..      70-140         215/50R17   115                            NoP P35 V17
                                       70-140         225/50R17   113                            S01
               CLA-Klasse              80-130         205/45R17   A13 T88                        A14 A21 A57
               117, 245G               80-130         205/50R17   A33                            Lim S01
               e1*2007/46*1007*..;     80-160         205/50R17   A33 M+S
               e1*2001/116*
               0470*04-..
               CLA-Klasse              85-165         205/55R17   A94 113                        A14 A21 A57
               F2CLA                   85-165         215/50R17   A12 115                        B29 F24 Lim
               e1*2007/46*1912*..      85-165         225/50R17   A12 113                        NoP P35 V00
                                                                                                 V17 S01
               CLA-Klasse Shooting     80-130         205/45R17   A13 T88                        A14 A21 A57
               Brake                   80-130         205/50R17   A33                            Car S01
               245G                    80-160         205/50R17   A33 M+S
               e1*2001/116*
               0470*12-..
               CLA-Klasse Shooting     85-165         205/55R17   A94 113                        A14 A21 A57
               Brake                   85-165         215/50R17   A12 115                        B29 Car F24
               F2CLA                   85-165         225/50R17   A12 113                        NoP P35 V00
               e1*2007/46*1912*..                                                                V17 S01
               GLB-Klasse              85-165         225/60R17   A90 107                        A14 A21 A57
               F2B                                                                               B29 NoE NoP
               e1*2007/46*1909*..                                                                P35 Z17 S01



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51198 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55808016 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5 J x 17 H2 Typ 19275
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                        Seite 3 von 6
               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
§22 51198*11




               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               107      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1070 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               113      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1130 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.


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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51198 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55808016 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5 J x 17 H2 Typ 19275
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                        Seite 4 von 6

               115      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1150 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               116      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1160 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
§22 51198*11




               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A94    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               F23     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

               F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
               (Einzelradaufhängung).



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               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55808016 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5 J x 17 H2 Typ 19275
               Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                                        Seite 5 von 6

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               P35     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nicht
               zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm an Achse1.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
§22 51198*11




               berücksichtigen.

               V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
               Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4, ...).

               V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse     Hinterachse

               Nr. 1    195/40R17       215/35R17
               Nr. 2    195/45R17       215/40R17
               Nr. 3    205/40R17       225/35R17
               Nr. 4    205/45R17       235/40R17
               Nr. 5    205/50R17       225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
               Nr. 6    205/55R17       225/50R17
               Nr. 7    215/40R17       245/35R17
               Nr. 8    215/45R17       235/40R17, 245/40R17
               Nr. 9    215/50R17       235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
               Nr. 10   215/55R17       235/50R17
               Nr. 11   225/45R17       245/40R17, 255/40R17
               Nr. 12   225/50R17       245/45R17, 255/45R17
               Nr. 13   225/55R17       245/50R17, 255/50R17
               Nr. 14   235/45R17       255/40R17, 265/40R17
               Nr. 15   235/50R17       255/45R17
               Nr. 16   235/55R17       255/50R17
               Nr. 17   235/60R17       255/55R17
               Nr. 18   245/45R17       265/40R17, 275/40R17
               Nr. 19   255/45R17       285/40R17

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55808016 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5 J x 17 H2 Typ 19275
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 6 von 6

               Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
               Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

               Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 11. Januar 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2016.
§22 51198*11




               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 11. Januar 2024




               Pohl                                                                 00420734.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim