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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 54123 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55811021 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6JX15H2 Typ 19384
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 8

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          MSW 80-4
Typ                             19384
Radgröße                        6JX15H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
502          19384 502 / Ø63,3-Ø56,6             4/100/56,6          45         580    1935

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      54123
Herstellerzeichen               MSW
Radtyp und Ausführung           19384 502
Radgröße                        6JX15H2
Einpresstiefe                   ET 45
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                      26                 81720059
S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   100                      26                 81720059
S03   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   100                      -                  81720057
S04   Serienmutter M12x1,5     Kegel 60°   140                      -                  91720023

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                Fiat
                                Opel

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54123 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55811021 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6JX15H2 Typ 19384
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo          53-74         185/55R15                                    A12 A16 A21
KLAS                                                                               Flh S03
e4*2001/116*
0063*18-..
Chevrolet Spark         50, 60        165/55R15                                    A12 A16 A21
KL1M                    50, 60        165/60R15                                    Flh S03
e4*2007/46*0129*..      50, 60        175/50R15
- incl. Facelift 2013   50, 60        175/55R15
Dae./Chev. Kalos        53-74         185/55R15                                    A12 A16 A21
KLAS                                                                               Flh Lim S03
e4*98/14*0063*..,
e4*2001/116
*0063*00-17
Daewoo Lanos            55-78         185/55R15                                    A01 A12 A16
KLAT, SUPT              55-78         195/50R15                                    A21 B02 K42
e4*96/27,98/14,                                                                    K45 K56 S02
2001/116*
0002,0017*..
Fiat Punto              48-57         175/65R15   A33 R09                          A16 A21 Flh
199                     48-57         185/60R15   A12 R37                          S02
e3*2001/116*0217*..,    48-99         185/65R15   A12
e3*2001/116*0286*..,    48-99         195/60R15   A12
e3*2007/46*0009*..,
e3*2007/46*0010*..
- Grande / Evo
Opel Adam               51-74         175/65R15   A33                              A16 A21 A58
S-D                     51-74         185/60R15   A91                              Y84 S01
e1*2001/116*            51-74         185/65R15   A91
0379*22-..              51-74         195/60R15   A12
                        51-74         205/55R15   A12
                        51-74         205/60R15   A12
                        51-85         185/60R15   A91 M+S
                        51-85         185/65R15   A91 M+S
                        51-85         195/60R15   A12 M+S
                        51-85         205/55R15   A12 M+S
                        51-85         205/60R15   A12 M+S
Opel Adam Rocks         51-85         185/60R15   A91 M+S                          A16 A21 A58
S-D                     51-85         185/65R15   A91 M+S                          KMV Y84 S01
e1*2001/116*            51-85         195/60R15   A12 M+S
0379*22-..              51-85         205/55R15   A12 M+S
                        51-85         205/60R15   A12 M+S
Opel Astra-G            48            185/55R15   A11 R37 T81 T82 T85 T86          A16 A21 Flh
T98, T98/NB, T98V       48            195/55R15   A11 T85 T89                      Sth S01
e1*97/27,98/14*         48-92         185/65R15   A11 R37
0086,0092,0101*..       48-92         195/60R15   A11
                        48-92         205/50R15   A12 T85 T86
                        48-92         205/55R15   A12




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54123 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55811021 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6JX15H2 Typ 19384
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                 Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Astra-G          74-92          185/65R15    A11 M+S                          A16 A21 B03
T98C                  74-92          195/60R15    A11 T86 T87                      Cbo Cpe V15
e1*98/14*0132*..      74-92          205/55R15    A12                              S01
- Coupé, Cabrio       74-92          215/50R15    A12
                      74-92          225/50R15    A01 A12 K2b K42 K56
Opel Astra-G Caravan 48              185/55R15    A11 R37 T81 T82 T85              A16 A21 Car
T98/Kombi, T98V       48             195/55R15    A11 T85                          S01
e1*97/27,             48-92          185/65R15    A11 R09
98/14*0087*..,        48-92          195/60R15    A11
e1*97/27*0092*..      48-92          205/50R15    A12
                      48-92          205/55R15    A12
Opel Corsa-C          43-92          185/55R15                                     A12 A16 A21
Corsa-C               43-92          195/50R15                                     Op9 S01
e1*98/14*0148*..
Opel Corsa-D          44-74          185/60R15    M+S                              A12 A16 A21
S-D, S-D/Van          44-74          185/65R15    R37                              Flh S01
e1*2001/116*          44-74          195/60R15
0379*00-29;
e1*2007/46*
0505*00-07;
e50*2007/46*0055*..
Opel Corsa-E          51-74          175/65R15    A91 R37                          A16 A21 Flh
S-D, S-D/Van          51-85          185/60R15    A12                              S01
e1*2001/116*          51-85          185/65R15    A12
0379*30-..;           51-85          195/60R15    A12
e1*2007/46*0505*08-.. 51-85          205/55R15    A12
                      51-85          205/60R15    A12
Opel Karl             54, 55         165/60R15    A91                              A16 A21 A58
D-A                   54, 55         175/55R15    A12                              Flh KOV OK5
e4*2007/46*0957*..    54, 55         175/60R15    A12                              V15 S04
                      54, 55         185/55R15    A12
                      54, 55         195/50R15    A01 A12 K1a K8c
Opel Karl Rocks       54, 55         165/60R15    A91 M+S                          A16 A21 A58
D-A                   54, 55         175/55R15    A12 M+S                          Flh KMV S04
e4*2007/46*0957*..    54, 55         175/60R15    A12 M+S
                      54, 55         185/55R15    A12
                      54, 55         195/50R15    A01 A12 K6w K8c
Opel Meriva-A         51-92          185/60R15    T84 T88                          A12 A16 A21
X01Monocab            51-92          195/55R15    T85 T89                          S01
e1*2001/116*0215*..   51-92          195/60R15
                      51-92          205/50R15    T85 T86
                      51-92          205/55R15




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54123 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55811021 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6JX15H2 Typ 19384
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 4 von 8

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54123 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55811021 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6JX15H2 Typ 19384
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 5 von 8

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54123 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55811021 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6JX15H2 Typ 19384
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 6 von 8

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen.

Op9    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit 92 kW.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.


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Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55811021 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6JX15H2 Typ 19384
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 7 von 8

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54123 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55811021 (1. Ausfertigung)

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Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 8 von 8

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr.    1   175/55R15     195/50R15
Nr.    2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.    3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.    4   205/55R15     225/50R15
Nr.    5   205/65R15     225/60R15
Nr.    6   235/70R15     275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Y84    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Fließheck.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 22. November 2021 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2021.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 22. November 2021




Pohl                                                                   00380571.DOC




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