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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 54125 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55809421 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ 19385
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          MSW 80-4
Typ                             19385
Radgröße                        6.5JX16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
001          19385 001 / ohne Ring               4/98/58,06          35         615    2010

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      54125
Herstellerzeichen               MSW
Radtyp und Ausführung           19385 001
Radgröße                        6.5JX16H2
Einpresstiefe                   ET 35
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund        Anzugsmoment       Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                                                 (Nm)
S01   Serienschraube M12x1,25        Kegel 60°   110                22,5               Serie
S02   Serienschraube M12x1,25        Kegel 60°   100                22,5               Serie
S03   Serienschraube M12x1,25        Kegel 60°   90                 22,5               Serie

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Alfa Romeo
                                Citroen
                                Fiat
                                Ford
                                Lancia
                                Peugeot

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54125 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55809421 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ 19385
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                    Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Alfa Mito              51-99         195/55R16                                        A12 A16 A21
955                    51-99         205/50R16                                        B02 B03 B31
e3*2001/116*0278*..                                                                   Flh Z15 S03
Citroen Nemo           50,54,55      195/50R16    K1a K1b                             A01 A12 A16
A, 225L                50,54,55      195/55R16    K1a K1b                             A21 B02 S02
e3*2001/116*0273*..;   50,54,55      205/50R16    K1c K2b
e3*2007/46*0013*..;
N130
Fiat 500 /-C           44-77         195/45R16                                        A12 A16 A21
312                    44-77         205/45R16                                        B02 Cbo Flh
e3*2001/116*0261*..;                                                                  NoE NoP R52
e3*2007/46*0064*..;                                                                   S03
e3*2007/46*0071*..
Fiat 500 Abarth /-C    99-121        195/45R16                                        A12 A16 A21
312                    99-121        205/45R16                                        B01 B02 Cbo
e3*2001/116*0261*..;                                                                  Flh S03
e3*2007/46*0064*..
Fiat 500e              43            185/55R16                                        A12 A16 A21
FA1                    43            195/50R16    A01 K1a K6f K6g K9v                 A58 Cbo Y84
e3*2018/858*00001*..   43            195/55R16    A01 K1a K6f K6g K9v                 S02
- Elektro              43            205/50R16    A01 K1c K2b K5d K6f K6h K6i K9v
Fiat Bravo (II)        66-121        195/55R16    A90 R37                             A16 A21 B02
198                    66-121        205/55R16    A12                                 Flh S03
e3*2001/116*0248*..,   66-121        215/50R16    A12
e3*2001/116*0288*..,
e3*2007/46*0022*..
Fiat Fiorino/Qubo      51-70         195/50R16    K1a K1b                             A01 A12 A16
225, 225L              51-70         195/55R16    K1a K1b                             A21 B02 S02
e3*2001/116*0271*..;   51-70         205/50R16    K1c K2b
e3*2007/46*0011*..;
N157
Fiat Idea              51-88         205/50R16                                        A12 A16 A21
350                                                                                   B02 S03
e3*2001/116*0153*..
Fiat Linea             57-94         195/55R16    K2b                                 A01 A12 A16
323                    57-94         205/50R16    K1a K1b K2b                         A21 B02 Sth
e3*2001/116*0260*..    57-94         215/50R16    K1a K1b K2b K42 K56                 S03
Fiat Palio Weekend     44-76         195/45R16    T80 T84                             A12 A16 A21
178                    44-76         205/45R16    A01 K1c K2b K42 K56 T83             B02 S03
e3*96/27*0033*..,
e3*98/14*0033*..
Fiat Panda             38-57         195/40R16    K2b K56                             A01 A12 A16
169                    38-57         195/45R16    K2b K56 K90                         A21 A58 B02
e3*2001/116/0151*..                                                                   S03
Fiat Panda             44-70         195/45R16                                        A12 A16 A21
312, 312P                                                                             A58 B02 S03
e3*2007/46*0064*..;
e3*2007/46*0071*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54125 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55809421 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ 19385
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Panda 4x4          44,51         195/45R16     K90 KMV                               A01 A12 A16
169                     44,51         195/45R16     K1a K2b K90 KOV                       A21 A56 B02
e3*2001/116*0151*..                                                                       S03
Ford KA II              51,55         195/40R16     T80                                   A12 A16 A21
RU8                     51,55         195/45R16                                           B02 Flh S01
e3*2001/116*0280*..     51,55         205/45R16
Lancia Musa             51-88         205/50R16                                           A12 A16 A21
350                                                                                       B02 S03
e3*2001/116*0153*..
Lancia Ypsilon          44-77         195/45R16                                           A12 A16 A21
843                     44-77         205/45R16                                           B02 S03
e3*2001/116*0149*..
Peugeot Bipper          50,54,55      195/50R16     K1a K1b                               A01 A12 A16
A, 225L                 50,54,55      195/55R16     K1a K1b                               A21 B02 S02
e3*2001/116*0272*..;    50,54,55      205/50R16     K1c K2b
e3*2007/46*0012*..;
N127


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54125 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55809421 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ 19385
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                      Seite 4 von 7

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B01    Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Festsattelbremse an Achse 1.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54125 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55809421 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ 19385
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 5 von 7

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B31    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an Achse1.

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54125 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55809421 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ 19385
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 6 von 7

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R52     Diese Rad-Reifen-Kombination ist nur zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Servolenkung.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54125 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55809421 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ 19385
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 7 von 7

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

Y84    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Fließheck.

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 4. Oktober 2021 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2021.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 4. Oktober 2021




Pohl                                                                    00377252.DOC




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