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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100108 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55800525 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5JX18 H2 Typ 19471
                Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 1 von 9
                Auftraggeber                     O.Z. Spa
                                                 Via Bastion 49/4
                                                 I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                                 QS-Nr.: 39 02 0010603

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
                Modell                           MSW83
                Typ                              19471
                Radgröße                         7.5JX18 H2
                Zentrierart                      Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                     Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                     Mittenloch-ø (mm)
                 500           19471 500 / Ø63,3-Ø54,1               5/100/54,1        35         620      2150

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                       100108
                Herstellerzeichen                MSW
                Radtyp und Ausführung            19471 500
                Radgröße                         7.5JX18 H2
                Einpresstiefe                    ET 35
                Herstelldatum                    Monat und Jahr
§22 100108*00




                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund               Anzugsmoment Schaftlänge      Artikel-Nr.
                                                                        (Nm)         (mm)
                 S01   Mutter M12x1,5                Kegel 60°          110          -                81720079
                 S02   Mutter M12x1,5                Kegel 60°          105          -                81720079

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                       Lexus
                                                 Mazda
                                                 Subaru
                                                 Toyota
                Spurverbreiterung                innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich      Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Lexus CT 200h              73              205/45R18     R37                             A12 A14 A21
                 A10(a)                     73              215/40R18     T89                             A58 Flh S01
                 e11*2007/46*0150*..;       73              225/35R18     T87
                 e6*2007/46*0334*..         73              225/40R18




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100108 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55800525 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5JX18 H2 Typ 19471
                Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                         Seite 2 von 9
                 Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Mazda 2 Hybrid            68             205/40R18      K1a K1b K2b K6i K6r K8h       A01 A12 A14
                 ZV                        68             215/35R18      K1c K2b K3a K3c K5b K6g K6i   A21 A58 Flh
                 e6*2018/858*00149*..                                    K6r K8h                       NoE NoP V18
                                           68             225/35R18      K1c K2c K3a K3c K5b K6h K6i   S02
                                                                         K6r K7b K8m
                 Subaru Trezia             66, 73         205/40R18      K1c K2b K6f K6h K6i           A01 A12 A14
                 D1(a)                     66, 73         215/35R18      K1c K2b K3b K3i K5b K6f K6h   A21 A58 S01
                 e11*2007/46*0021*..                                     K6i K8g
                                           66, 73         215/40R18      K1c K2b K3b K3i K5b K6f K6h
                                                                         K6i K8g
                 Toyota Avensis            66-110         225/35R18      K1c K2b K42 K46 K56 T83 T87   A01 A12 A14
                 T22                                                                                   A21 Car Flh
                 e11*96/79*0077*..                                                                     Sth S01
                 Toyota Avensis            81-120         205/45R18      R37 V18                       A12 A14 A21
                 T25                       81-120         215/40R18      R37 T85                       Car Flh Sth
                 e11*2001/116*0196*.       81-120         225/35R18      A01 K42 K46 R37 T87           S01
                                           81-120         225/40R18      A01 K14 K42 K46
                 Toyota Celica             105-141        225/35R18      K2b K45                       A01 A12 A14
§22 100108*00




                 T23                                                                                   A21 S01
                 e11*98/14*0122*..,
                 e11*2001/116*0122*.
                 Toyota Prius (IV)         72             205/40R18      T86                           A12 A14 A21
                 XW5(EU,M), -/TMG          72             205/45R18                                    A58 Flh S01
                 e11*2007/46*2971*..;      72             215/40R18      A01 K9v
                 e13*2007/46*1931*..;      72             225/40R18      A01 K1c K2c K3c K6g K6j K8e
                 e6*2007/46*0339*..                                      K9v
                 Toyota Prius PHV (IV)     72             205/40R18      T86                           A12 A14 A21
                 XW5P(EU,M)                72             205/45R18                                    Flh S01
                 e11*2007/46*3704*..;      72             215/40R18      A01 K9v T89
                 e6*2007/46*0340*..
                 Toyota Urban Cruiser      66, 73, 74     205/45R18                                    A12 A14 A21
                 XP11                      66, 73, 74     215/40R18      A01 K6f K6i                   A58 S01
                 e11*2001/116*0263*.       66, 73, 74     225/40R18      A01 K1a K1b K2b K6f K6i K6k
                 - 2WD
                 Toyota Urban Cruiser      66             205/45R18                                    A12 A14 A21
                 XP11                      66             215/40R18                                    A56 S01
                 e11*2001/116*0263*.       66             225/40R18      A01 K1a K1b K2b
                 - 4WD
                 Toyota Verso-S            66, 73         205/40R18      K1c K2b K6f K6h K6i           A01 A12 A14
                 XP12(a)                   66, 73         215/35R18      K1c K2b K3b K3i K5b K6f K6h   A21 A58 S01
                 e11*2007/46*0020*..                                     K6i K8g
                                           66, 73         215/40R18      K1c K2b K3b K3i K5b K6f K6h
                                                                         K6i K8g




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100108 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55800525 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5JX18 H2 Typ 19471
                Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                           Seite 3 von 9
                 Handelsbezeichnung           kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Toyota Yaris (IV)            53,68,92     205/40R18     K1a K1b K2b K6i K6r K8h         A01 A12 A14
                 XPA1F(EU,M/N), -/TGRE        53,68,92     215/35R18     K1c K2b K3a K3c K5b K6g K6i     A21 A58 Flh
                 e6*2007/46*0437*..;                                     K6r K8h                         KOV LY5 NoE
                 e13*2007/46*2342*..;         53,68,92     225/35R18     K1c K2c K3a K3c K5b K6h K6i     NoP V18 S02
                 e13*2018/858*00004*..;                                  K6r K7b K8m
                 e20*2018/858*00007*..
                 Toyota Yaris (IV)            53,68,92     205/40R18     K1a K1b K2b K6i K6r K8h         A01 A12 A14
                 XPA1F(EU,M/N), -/TGRE        53,68,92     215/35R18     K1c K2b K3a K3c K5b K6g K6i     A21 A58 Flh
                 e6*2007/46*0437*..;                                     K6r K8h                         KOV LY4 NoE
                 e13*2007/46*2342*..;         53,68,92     225/35R18     K1c K2c K3a K3c K5b K6h K6i     NoP V18 S02
                 e13*2018/858*00004*..;                                  K6r K7b K8m
                 e20*2018/858*00007*..
                 Toyota Yaris (IV) GR-Sport   68,92        215/40R18     K1c K2b K3a K3c K5b K6g K6i     A01 A12 A14
                 XPA1F(EU,M/N), -/TGRE                                   K6r K8h                         A21 A58 Flh
                 e6*2007/46*0437*..;          68,92        225/35R18     K1c K2c K3a K3c K5b K6h K6i     KOV NoE NoP
                 e13*2007/46*2342*..;                                    K6r K7b K8m                     Z18 S02
                 e13*2018/858*00004*..
§22 100108*00




                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
                210 km/h               100% 100% 100%
                220 km/h               97%    100% 100%
                230 km/h               94%    100% 100%
                240 km/h               91%    100% 100%
                250 km/h               -      95%      100%
                260 km/h               -      90%      100%
                270 km/h               -      85%      100%
                280 km/h               -      -        95%
                290 km/h               -      -        90%
                300 km/h               -      -        85%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100108 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55800525 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX18 H2 Typ 19471
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 4 von 9

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 100108*00




                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
                T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
                Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
                vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
                E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
                Variant, …).




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                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55800525 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX18 H2 Typ 19471
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                               Seite 5 von 9

                Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                K14      An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
                ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
§22 100108*00




                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K3b      An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu
                biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K3c      An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach
                oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
                um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
                der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K45      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.




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                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55800525 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX18 H2 Typ 19471
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 6 von 9

                K46      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K56      Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K5b       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K6f       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K6g    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
                um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K6h      An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
                um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist
                soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

                K6i     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100
                mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
§22 100108*00




                K6j     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
                umzulegen.

                K6k    An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur
                Radhausausschnittkante um 5 mm auszustellen.

                K6r       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K7b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
                um 5 mm aufzuweiten.

                K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                um 5 mm aufzuweiten.

                K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                um 5 mm aufzuweiten.

                K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                um 5 mm aufzuweiten.

                K8m    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                um 10 mm aufzuweiten.

                K9v     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer Länge
                von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

                KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).




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                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55800525 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5JX18 H2 Typ 19471
                Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                                Seite 7 von 9

                LY4       Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen ohne wahlweise werkseitiger
                Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung mit 205/45R17.
                (kleiner Spurkreis (Rad) von 9,8 m bzw. 2,9 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).

                LY5      Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
                Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung mit 205/45R17.
                (großer Spurkreis (Rad) von 10,4 m bzw. 2,75 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).

                NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

                NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
                OVC-HEV).

                R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
                und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.
§22 100108*00




                Sth      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Stufenheck.

                T83     Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T86     Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100108 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55800525 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX18 H2 Typ 19471
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 8 von 9

                V18     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    205/40R18      225/35R18
                Nr. 2    205/45R18      225/40R18
                Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
                Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
                Nr. 5    215/55R18      235/50R18
                Nr. 6    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
                Nr. 7    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
                Nr. 8    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
                Nr. 9    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
                Nr. 10   235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
                Nr. 11   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
                Nr. 12   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
                Nr. 13   235/65R18      255/60R18
                Nr. 14   245/35R18      255/35R18
                Nr. 15   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
                Nr. 16   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
                Nr. 17   245/50R18      275/45R18
§22 100108*00




                Nr. 18   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
                Nr. 19   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
                Nr. 20   255/50R18      285/45R18
                Nr. 21   255/55R18      285/50R18
                Nr. 22   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                Z18       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-Reifengrößen
                (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 12. März 2025 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100108 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55800525 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.5JX18 H2 Typ 19471
                Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 9 von 9

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2024.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 12. März 2025


                Pohl                                                                                 00443431.DOCX
§22 100108*00




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim