GUTACHTEN zur ABE Nr. 49872 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55032314 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229 Hersteller O.Z. Spa Seite 1 von 10 Auftraggeber O.Z. Spa Via Bastion 49/4 I-36061 Bassano del Grappa(VI) QS-Nr.: 39 02 0010603 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell MSW85 Typ 19229 Radgröße 6 J x 14 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 500 19229 500 / Ø63,3-Ø56,6 4/100/56,6 35 500 1875 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49872 Herstellerzeichen MSW Radtyp und Ausführung 19229 500 Radgröße 6 J x 14 H2 Einpresstiefe ET 35 Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Befestigungsmittel S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 26 81720059 S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 26 81720059 S04 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 100 - 81720057 S05 Serienmutter M12x1,5 Kegel 60° 140 - 91720023 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea Opel Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49872 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55032314 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229 Hersteller O.Z. Spa Seite 2 von 10 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Chevrolet Aveo 53-74 185/60R14 A30 K1a K2b A01 A14 A21 KLAS 53-74 205/55R14 A12 K1a K1b K2b K42 Flh S04 e4*2001/116* 0063*18-.. Chevrolet Spark 50, 60 165/60R14 K1c A01 A12 A14 KL1M 50, 60 165/65R14 K1c A21 Flh S04 e4*2007/46*0129*.. 50, 60 175/60R14 K1c K2b K8e - incl. Facelift 2013 50, 60 175/65R14 K1c K2b K8e 50, 60 185/55R14 K1c K2b K3i K5d K6i K8e 50, 60 185/60R14 K1c K2b K3i K5d K6i K8e Dae./Chev. Kalos 53-74 185/60R14 A30 K1a K1b A01 A14 A21 KLAS 53-74 205/55R14 A12 K1c K2b K42 Flh Lim S04 e4*98/14*0063*.., e4*2001/116 *0063*00-17 Daewoo Lanos 55-78 175/65R14 K42 A01 A14 A21 KLAT, SUPT 55-78 185/60R14 K42 K56 B02 S03 e4*96/27,98/14, 55-78 195/60R14 K2b K42 K56 2001/116* 0002,0017*.. Daewoo Nubira 66-98 185/65R14 A01 K42 Lim A12 A14 A21 KLAJ, UU6J, SUPJ 66-98 185/65R14 Car Snu S04 e4*96/27,97/27, 66-98 195/60R14 A01 K42 Lim 98/14,2001/116* 66-98 195/60R14 A01 Car K42 0004,0018,0025*.. Opel Adam 51-74 175/70R14 A33 A14 A21 A58 S-D 51-74 185/70R14 A33 Y84 S02 e1*2001/116* 51-74 195/65R14 A91 0379*22-.. 51-74 205/60R14 A12 Opel Astra-F Cabriolet 52-85 175/65R14 A12 A14 A21 A. F-Cabr.,T92/Conv 52-85 185/60R14 B03 S03 G372, 52-85 195/55R14 A01 K42 e1*96/79*0076*.. 52-85 195/60R14 A01 K42 52-85 205/55R14 A01 K42 Opel Astra-F Caravan 110 175/65R14 M+S A12 A14 A21 A. F-Car., T92/Kom. 110 185/60R14 M+S B03 S03 F854, 110 195/60R14 A01 K42 R09 e1*96/79*0075*.., 110 195/60R14 A01 K42 M+S e1*98/14*0075*.. 40-100 175/65R14 40-100 185/60R14 40-100 195/55R14 A01 K42 40-100 195/60R14 A01 K42 40-100 205/55R14 A01 K42 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49872 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55032314 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229 Hersteller O.Z. Spa Seite 3 von 10 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Opel Astra-G 48-55 165/70R14 R09 R70 100 A12 A14 A21 T98, T98/NB, T98V 48-85 175/70R14 R37 T84 100 B03 Flh Sth e1*97/27,98/14* 48-92 185/65R14 100 S03 0086,0092,0101*.. 48-92 185/70R14 R09 100 48-92 195/65R14 A01 K1a K2b K42 K56 100 55 165/80R14 M+S R09 R70 T84 99 55 175/80R14 R09 97 Opel Astra-G Caravan 48-85 175/70R14 R37 100 A12 A14 A21 T98/Kombi, T98V 48-92 185/65R14 100 B03 Car S03 e1*97/27, 48-92 185/70R14 R09 100 98/14*0087*.., 48-92 195/65R14 100 e1*97/27*0092*.. Opel Corsa-B 33-66 165/65R14 K1c K2b A01 A12 A14 Corsa B, S93 33-66 175/60R14 K1c K2b K42 A21 S03 G290, 33-66 185/50R14 K1c K2b K42 e1*96/27,98/14* 33-66 185/55R14 K1c K2b K42 0053*.. 33-66 185/60R14 G03 K1c K2b K42 33-66 205/55R14 G01 K1c K2b K42 K44 78-80 185/60R14 K1c K2b K42 78-80 205/55R14 K1c K2b K42 K44 Opel Corsa-C 43-92 175/65R14 A12 A14 A21 Corsa-C 43-92 175/65R14 M+S B03 S03 e1*98/14*0148*.. 43-92 185/60R14 43-92 195/55R14 A01 K2b K42 43-92 205/55R14 A01 K1c K2b K41 K42 K44 K56 Opel Corsa-D 44-74 185/70R14 A13 A14 A21 B03 S-D, S-D/Van 44-74 195/65R14 A31 Flh S03 e1*2001/116* 44-74 205/60R14 A12 0379*00-29; 55 175/70R14 A13 R09 e1*2007/46* 0505*00-07; e50*2007/46*0055*.. Opel Corsa-E 51-74 175/70R14 A33 A14 A21 B03 S-D, S-D/Van 51-74 185/70R14 A91 Flh S02 e1*2001/116* 51-74 195/65R14 A12 0379*30-..; 51-74 195/70R14 A12 e1*2007/46*0505*08-.. 51-74 205/60R14 A12 51-74 215/60R14 A01 A12 K2b K4i K6g K8h Opel Karl 55 165/65R14 K1a K8c A01 A12 A14 D-A 55 175/60R14 K1c K2b K8c A21 A58 Flh e4*2007/46*0957*.. 55 175/65R14 K1c K2b K8c OK4 S05 Opel Karl 55 165/65R14 K1a K8c A01 A12 A14 D-A 55 175/60R14 K1c K2b K8c A21 A58 Flh e4*2007/46*0957*.. 55 175/65R14 K1c K2b K8c OK5 S05 55 185/60R14 K1c K2c K8c 55 195/55R14 K1c K2c K5b K8i 55 195/60R14 K1c K2c K5b K7b K8i Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49872 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55032314 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229 Hersteller O.Z. Spa Seite 4 von 10 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Opel Meriva-A 64,66 175/70R14 A11 T84 100 A14 A21 B03 X01Monocab 64,66 185/65R14 A01 A11 K2b 100 V14 S03 e1*2001/116*0215*.. 64,66 185/70R14 A01 A11 K2b 100 64,66 195/60R14 A01 A11 K2b K46 K56 100 64,66 195/65R14 A01 A11 K2b K46 K56 100 64,66 205/60R14 A01 A30 K1a K1b K2b K46 K56 100 Opel Tigra-A 66-78 175/65R14 M+S R09 A12 A14 A21 S93 Coupe 66-78 175/65R14 R09 B03 S03 e1*93/81, 95/54, 66-78 185/60R14 98/14*0014*.. 66-78 195/55R14 A01 K1a K2b K42 66-78 205/55R14 A01 K1a K2b K42 Opel Vectra-B 55 175/70R14 100 A12 A14 A21 J96 55 185/65R14 100 B03 S03 e1*93/81, 95/54, 55 185/70R14 R09 100 98/14*0030*.. 55 195/60R14 100 55 205/60R14 A01 K42 K56 100 60-85 175/70R14 M+S R09 100 60-85 175/70R14 R09 100 60-85 185/65R14 100 60-85 185/70R14 100 60-85 195/60R14 A01 K42 K56 100 60-85 195/65R14 A01 K42 K56 100 60-85 195/70R14 A01 K42 K56 98 60-85 205/60R14 A01 K42 K56 100 Opel Vectra-B 55 175/70R14 M+S R09 100 A12 A14 A21 Caravan 55 195/60R14 A01 G01 100 B03 S03 J96/Kombi 55 195/65R14 100 e1*95/54, 55 205/60R14 A01 K56 100 98/14*0044*.. 60-85 175/70R14 M+S R09 100 60-85 195/60R14 A01 G01 100 60-85 195/65R14 100 60-85 205/60R14 A01 K42 K56 100 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49872 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55032314 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229 Hersteller O.Z. Spa Seite 5 von 10 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise 100 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1000 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 97 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 970 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 98 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 980 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 99 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 990 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49872 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55032314 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229 Hersteller O.Z. Spa Seite 6 von 10 A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE- R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49872 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55032314 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229 Hersteller O.Z. Spa Seite 7 von 10 K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3i An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49872 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55032314 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229 Hersteller O.Z. Spa Seite 8 von 10 K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. K7b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8i An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. OK4 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 9,6 m bzw. 2,9 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung ausschließlich mit 14 Zoll Serien-Reifengröße. OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49872 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55032314 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229 Hersteller O.Z. Spa Seite 9 von 10 S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien - Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. Snu Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen vor Baujahr 1999 dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsschrauben M12x1,5; ab Baujahr 1999 dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmuttern M12x1,5 (Fahrzeuge mit Stehbolzen); (siehe Tabelle Befestigungsmittel Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V14 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 175/70R14 205/60R14 Nr. 2 185/50R14 195/45R14, 215/40R14, 225/40R14 Nr. 3 195/45R14 215/40R14, 225/40R14 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 24. November 2015 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49872 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55032314 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229 Hersteller O.Z. Spa Seite 10 von 10 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2014. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 24. November 2015 Pohl 00239290.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim