GUTACHTEN zur ABE Nr. 49872 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55032314 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229
Hersteller O.Z. Spa
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Auftraggeber O.Z. Spa
Via Bastion 49/4
I-36061 Bassano del Grappa(VI)
QS-Nr.: 39 02 0010603
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell MSW85
Typ 19229
Radgröße 6 J x 14 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
500 19229 500 / Ø63,3-Ø56,6 4/100/56,6 35 500 1875
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 49872
Herstellerzeichen MSW
Radtyp und Ausführung 19229 500
Radgröße 6 J x 14 H2
Einpresstiefe ET 35
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
Befestigungsmittel
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 26 81720059
S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 26 81720059
S04 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 100 - 81720057
S05 Serienmutter M12x1,5 Kegel 60° 140 - 91720023
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
Opel
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49872 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55032314 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229
Hersteller O.Z. Spa
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo 53-74 185/60R14 A30 K1a K2b A01 A14 A21
KLAS 53-74 205/55R14 A12 K1a K1b K2b K42 Flh S04
e4*2001/116*
0063*18-..
Chevrolet Spark 50, 60 165/60R14 K1c A01 A12 A14
KL1M 50, 60 165/65R14 K1c A21 Flh S04
e4*2007/46*0129*.. 50, 60 175/60R14 K1c K2b K8e
- incl. Facelift 2013 50, 60 175/65R14 K1c K2b K8e
50, 60 185/55R14 K1c K2b K3i K5d K6i K8e
50, 60 185/60R14 K1c K2b K3i K5d K6i K8e
Dae./Chev. Kalos 53-74 185/60R14 A30 K1a K1b A01 A14 A21
KLAS 53-74 205/55R14 A12 K1c K2b K42 Flh Lim S04
e4*98/14*0063*..,
e4*2001/116
*0063*00-17
Daewoo Lanos 55-78 175/65R14 K42 A01 A14 A21
KLAT, SUPT 55-78 185/60R14 K42 K56 B02 S03
e4*96/27,98/14, 55-78 195/60R14 K2b K42 K56
2001/116*
0002,0017*..
Daewoo Nubira 66-98 185/65R14 A01 K42 Lim A12 A14 A21
KLAJ, UU6J, SUPJ 66-98 185/65R14 Car Snu S04
e4*96/27,97/27, 66-98 195/60R14 A01 K42 Lim
98/14,2001/116* 66-98 195/60R14 A01 Car K42
0004,0018,0025*..
Opel Adam 51-74 175/70R14 A33 A14 A21 A58
S-D 51-74 185/70R14 A33 Y84 S02
e1*2001/116* 51-74 195/65R14 A91
0379*22-.. 51-74 205/60R14 A12
Opel Astra-F Cabriolet 52-85 175/65R14 A12 A14 A21
A. F-Cabr.,T92/Conv 52-85 185/60R14 B03 S03
G372, 52-85 195/55R14 A01 K42
e1*96/79*0076*.. 52-85 195/60R14 A01 K42
52-85 205/55R14 A01 K42
Opel Astra-F Caravan 110 175/65R14 M+S A12 A14 A21
A. F-Car., T92/Kom. 110 185/60R14 M+S B03 S03
F854, 110 195/60R14 A01 K42 R09
e1*96/79*0075*.., 110 195/60R14 A01 K42 M+S
e1*98/14*0075*.. 40-100 175/65R14
40-100 185/60R14
40-100 195/55R14 A01 K42
40-100 195/60R14 A01 K42
40-100 205/55R14 A01 K42
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49872 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55032314 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229
Hersteller O.Z. Spa
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Astra-G 48-55 165/70R14 R09 R70 100 A12 A14 A21
T98, T98/NB, T98V 48-85 175/70R14 R37 T84 100 B03 Flh Sth
e1*97/27,98/14* 48-92 185/65R14 100 S03
0086,0092,0101*.. 48-92 185/70R14 R09 100
48-92 195/65R14 A01 K1a K2b K42 K56 100
55 165/80R14 M+S R09 R70 T84 99
55 175/80R14 R09 97
Opel Astra-G Caravan 48-85 175/70R14 R37 100 A12 A14 A21
T98/Kombi, T98V 48-92 185/65R14 100 B03 Car S03
e1*97/27, 48-92 185/70R14 R09 100
98/14*0087*.., 48-92 195/65R14 100
e1*97/27*0092*..
Opel Corsa-B 33-66 165/65R14 K1c K2b A01 A12 A14
Corsa B, S93 33-66 175/60R14 K1c K2b K42 A21 S03
G290, 33-66 185/50R14 K1c K2b K42
e1*96/27,98/14* 33-66 185/55R14 K1c K2b K42
0053*.. 33-66 185/60R14 G03 K1c K2b K42
33-66 205/55R14 G01 K1c K2b K42 K44
78-80 185/60R14 K1c K2b K42
78-80 205/55R14 K1c K2b K42 K44
Opel Corsa-C 43-92 175/65R14 A12 A14 A21
Corsa-C 43-92 175/65R14 M+S B03 S03
e1*98/14*0148*.. 43-92 185/60R14
43-92 195/55R14 A01 K2b K42
43-92 205/55R14 A01 K1c K2b K41 K42 K44 K56
Opel Corsa-D 44-74 185/70R14 A13 A14 A21 B03
S-D, S-D/Van 44-74 195/65R14 A31 Flh S03
e1*2001/116* 44-74 205/60R14 A12
0379*00-29; 55 175/70R14 A13 R09
e1*2007/46*
0505*00-07;
e50*2007/46*0055*..
Opel Corsa-E 51-74 175/70R14 A33 A14 A21 B03
S-D, S-D/Van 51-74 185/70R14 A91 Flh S02
e1*2001/116* 51-74 195/65R14 A12
0379*30-..; 51-74 195/70R14 A12
e1*2007/46*0505*08-.. 51-74 205/60R14 A12
51-74 215/60R14 A01 A12 K2b K4i K6g K8h
Opel Karl 55 165/65R14 K1a K8c A01 A12 A14
D-A 55 175/60R14 K1c K2b K8c A21 A58 Flh
e4*2007/46*0957*.. 55 175/65R14 K1c K2b K8c OK4 S05
Opel Karl 55 165/65R14 K1a K8c A01 A12 A14
D-A 55 175/60R14 K1c K2b K8c A21 A58 Flh
e4*2007/46*0957*.. 55 175/65R14 K1c K2b K8c OK5 S05
55 185/60R14 K1c K2c K8c
55 195/55R14 K1c K2c K5b K8i
55 195/60R14 K1c K2c K5b K7b K8i
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49872 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55032314 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229
Hersteller O.Z. Spa
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Meriva-A 64,66 175/70R14 A11 T84 100 A14 A21 B03
X01Monocab 64,66 185/65R14 A01 A11 K2b 100 V14 S03
e1*2001/116*0215*.. 64,66 185/70R14 A01 A11 K2b 100
64,66 195/60R14 A01 A11 K2b K46 K56 100
64,66 195/65R14 A01 A11 K2b K46 K56 100
64,66 205/60R14 A01 A30 K1a K1b K2b K46 K56 100
Opel Tigra-A 66-78 175/65R14 M+S R09 A12 A14 A21
S93 Coupe 66-78 175/65R14 R09 B03 S03
e1*93/81, 95/54, 66-78 185/60R14
98/14*0014*.. 66-78 195/55R14 A01 K1a K2b K42
66-78 205/55R14 A01 K1a K2b K42
Opel Vectra-B 55 175/70R14 100 A12 A14 A21
J96 55 185/65R14 100 B03 S03
e1*93/81, 95/54, 55 185/70R14 R09 100
98/14*0030*.. 55 195/60R14 100
55 205/60R14 A01 K42 K56 100
60-85 175/70R14 M+S R09 100
60-85 175/70R14 R09 100
60-85 185/65R14 100
60-85 185/70R14 100
60-85 195/60R14 A01 K42 K56 100
60-85 195/65R14 A01 K42 K56 100
60-85 195/70R14 A01 K42 K56 98
60-85 205/60R14 A01 K42 K56 100
Opel Vectra-B 55 175/70R14 M+S R09 100 A12 A14 A21
Caravan 55 195/60R14 A01 G01 100 B03 S03
J96/Kombi 55 195/65R14 100
e1*95/54, 55 205/60R14 A01 K56 100
98/14*0044*.. 60-85 175/70R14 M+S R09 100
60-85 195/60R14 A01 G01 100
60-85 195/65R14 100
60-85 205/60R14 A01 K42 K56 100
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49872 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55032314 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229
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Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
100 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1000 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
97 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 970 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
98 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 980 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
99 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 990 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
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A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49872 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55032314 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229
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K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K3i An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49872 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55032314 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229
Hersteller O.Z. Spa
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K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
K7b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8i An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
OK4 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
9,6 m bzw. 2,9 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung
ausschließlich mit 14 Zoll Serien-Reifengröße.
OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49872 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55032314 (2. Ausfertigung)
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S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien - Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
Snu Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen vor Baujahr 1999 dürfen nur die
mitgelieferten Befestigungsschrauben M12x1,5; ab Baujahr 1999 dürfen nur die mitgelieferten
Befestigungsmuttern M12x1,5 (Fahrzeuge mit Stehbolzen); (siehe Tabelle Befestigungsmittel Seite 1)
verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V14 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 175/70R14 205/60R14
Nr. 2 185/50R14 195/45R14, 215/40R14, 225/40R14
Nr. 3 195/45R14 215/40R14, 225/40R14
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 24. November 2015 in Lambsheim statt.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49872 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55032314 (2. Ausfertigung)
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2014.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 24. November 2015
Pohl 00239290.DOC
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