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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49872 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55032314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 10

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          MSW85
Typ                             19229
Radgröße                        6 J x 14 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
500          19229 500 / Ø63,3-Ø56,6             4/100/56,6          35         500    1875

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49872
Herstellerzeichen               MSW
Radtyp und Ausführung           19229 500
Radgröße                        6 J x 14 H2
Einpresstiefe                   ET 35
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                      26                 81720059
S03   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   100                      26                 81720059
S04   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   100                      -                  81720057
S05   Serienmutter M12x1,5     Kegel 60°   140                      -                  91720023

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                Opel

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49872 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55032314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 10

Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo           53-74         185/60R14   A30 K1a K2b                     A01 A14 A21
KLAS                     53-74         205/55R14   A12 K1a K1b K2b K42             Flh S04
e4*2001/116*
0063*18-..
Chevrolet Spark          50, 60        165/60R14   K1c                             A01 A12 A14
KL1M                     50, 60        165/65R14   K1c                             A21 Flh S04
e4*2007/46*0129*..       50, 60        175/60R14   K1c K2b K8e
- incl. Facelift 2013    50, 60        175/65R14   K1c K2b K8e
                         50, 60        185/55R14   K1c K2b K3i K5d K6i K8e
                         50, 60        185/60R14   K1c K2b K3i K5d K6i K8e
Dae./Chev. Kalos         53-74         185/60R14   A30 K1a K1b                     A01 A14 A21
KLAS                     53-74         205/55R14   A12 K1c K2b K42                 Flh Lim S04
e4*98/14*0063*..,
e4*2001/116
*0063*00-17
Daewoo Lanos             55-78         175/65R14   K42                             A01 A14 A21
KLAT, SUPT               55-78         185/60R14   K42 K56                         B02 S03
e4*96/27,98/14,          55-78         195/60R14   K2b K42 K56
2001/116*
0002,0017*..
Daewoo Nubira            66-98         185/65R14   A01 K42 Lim                     A12 A14 A21
KLAJ, UU6J, SUPJ         66-98         185/65R14   Car                             Snu S04
e4*96/27,97/27,          66-98         195/60R14   A01 K42 Lim
98/14,2001/116*          66-98         195/60R14   A01 Car K42
0004,0018,0025*..
Opel Adam                51-74         175/70R14   A33                             A14 A21 A58
S-D                      51-74         185/70R14   A33                             Y84 S02
e1*2001/116*             51-74         195/65R14   A91
0379*22-..               51-74         205/60R14   A12
Opel Astra-F Cabriolet   52-85         175/65R14                                   A12 A14 A21
A. F-Cabr.,T92/Conv      52-85         185/60R14                                   B03 S03
G372,                    52-85         195/55R14   A01 K42
e1*96/79*0076*..         52-85         195/60R14   A01 K42
                         52-85         205/55R14   A01 K42
Opel Astra-F Caravan     110           175/65R14   M+S                             A12 A14 A21
A. F-Car., T92/Kom.      110           185/60R14   M+S                             B03 S03
F854,                    110           195/60R14   A01 K42 R09
e1*96/79*0075*..,        110           195/60R14   A01 K42 M+S
e1*98/14*0075*..         40-100        175/65R14
                         40-100        185/60R14
                         40-100        195/55R14   A01 K42
                         40-100        195/60R14   A01 K42
                         40-100        205/55R14   A01 K42




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49872 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55032314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229
Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                Seite 3 von 10
Handelsbezeichnung    kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Astra-G          48-55        165/70R14    R09 R70 100                       A12 A14 A21
T98, T98/NB, T98V     48-85        175/70R14    R37 T84 100                       B03 Flh Sth
e1*97/27,98/14*       48-92        185/65R14    100                               S03
0086,0092,0101*..     48-92        185/70R14    R09 100
                      48-92        195/65R14    A01 K1a K2b K42 K56 100
                      55           165/80R14    M+S R09 R70 T84 99
                      55           175/80R14    R09 97
Opel Astra-G Caravan 48-85         175/70R14    R37 100                           A12 A14 A21
T98/Kombi, T98V       48-92        185/65R14    100                               B03 Car S03
e1*97/27,             48-92        185/70R14    R09 100
98/14*0087*..,        48-92        195/65R14    100
e1*97/27*0092*..
Opel Corsa-B          33-66        165/65R14    K1c K2b                           A01 A12 A14
Corsa B, S93          33-66        175/60R14    K1c K2b K42                       A21 S03
G290,                 33-66        185/50R14    K1c K2b K42
e1*96/27,98/14*       33-66        185/55R14    K1c K2b K42
0053*..               33-66        185/60R14    G03 K1c K2b K42
                      33-66        205/55R14    G01 K1c K2b K42 K44
                      78-80        185/60R14    K1c K2b K42
                      78-80        205/55R14    K1c K2b K42 K44
Opel Corsa-C          43-92        175/65R14                                      A12 A14 A21
Corsa-C               43-92        175/65R14    M+S                               B03 S03
e1*98/14*0148*..      43-92        185/60R14
                      43-92        195/55R14    A01 K2b K42
                      43-92        205/55R14    A01 K1c K2b K41 K42 K44 K56
Opel Corsa-D          44-74        185/70R14    A13                               A14 A21 B03
S-D, S-D/Van          44-74        195/65R14    A31                               Flh S03
e1*2001/116*          44-74        205/60R14    A12
0379*00-29;           55           175/70R14    A13 R09
e1*2007/46*
0505*00-07;
e50*2007/46*0055*..
Opel Corsa-E          51-74        175/70R14    A33                               A14 A21 B03
S-D, S-D/Van          51-74        185/70R14    A91                               Flh S02
e1*2001/116*          51-74        195/65R14    A12
0379*30-..;           51-74        195/70R14    A12
e1*2007/46*0505*08-.. 51-74        205/60R14    A12
                      51-74        215/60R14    A01 A12 K2b K4i K6g K8h
Opel Karl             55           165/65R14    K1a K8c                           A01 A12 A14
D-A                   55           175/60R14    K1c K2b K8c                       A21 A58 Flh
e4*2007/46*0957*..    55           175/65R14    K1c K2b K8c                       OK4 S05
Opel Karl             55           165/65R14    K1a K8c                           A01 A12 A14
D-A                   55           175/60R14    K1c K2b K8c                       A21 A58 Flh
e4*2007/46*0957*..    55           175/65R14    K1c K2b K8c                       OK5 S05
                      55           185/60R14    K1c K2c K8c
                      55           195/55R14    K1c K2c K5b K8i
                      55           195/60R14    K1c K2c K5b K7b K8i




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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55032314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                      Seite 4 von 10
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Meriva-A          64,66         175/70R14     A11 T84 100                           A14 A21 B03
X01Monocab             64,66         185/65R14     A01 A11 K2b 100                       V14 S03
e1*2001/116*0215*..    64,66         185/70R14     A01 A11 K2b 100
                       64,66         195/60R14     A01 A11 K2b K46 K56 100
                       64,66         195/65R14     A01 A11 K2b K46 K56 100
                       64,66         205/60R14     A01 A30 K1a K1b K2b K46 K56 100
Opel Tigra-A           66-78         175/65R14     M+S R09                               A12 A14 A21
S93 Coupe              66-78         175/65R14     R09                                   B03 S03
e1*93/81, 95/54,       66-78         185/60R14
98/14*0014*..          66-78         195/55R14     A01 K1a K2b K42
                       66-78         205/55R14     A01 K1a K2b K42
Opel Vectra-B          55            175/70R14     100                                   A12 A14 A21
J96                    55            185/65R14     100                                   B03 S03
e1*93/81, 95/54,       55            185/70R14     R09 100
98/14*0030*..          55            195/60R14     100
                       55            205/60R14     A01 K42 K56 100
                       60-85         175/70R14     M+S R09 100
                       60-85         175/70R14     R09 100
                       60-85         185/65R14     100
                       60-85         185/70R14     100
                       60-85         195/60R14     A01 K42 K56 100
                       60-85         195/65R14     A01 K42 K56 100
                       60-85         195/70R14     A01 K42 K56 98
                       60-85         205/60R14     A01 K42 K56 100
Opel Vectra-B          55            175/70R14     M+S R09 100                           A12 A14 A21
Caravan                55            195/60R14     A01 G01 100                           B03 S03
J96/Kombi              55            195/65R14     100
e1*95/54,              55            205/60R14     A01 K56 100
98/14*0044*..          60-85         175/70R14     M+S R09 100
                       60-85         195/60R14     A01 G01 100
                       60-85         195/65R14     100
                       60-85         205/60R14     A01 K42 K56 100


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49872 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55032314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229
Hersteller                      O.Z. Spa

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Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

100      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1000 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

97       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 970 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

98       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 980 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

99       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 990 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49872 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55032314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                      Seite 6 von 10

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.




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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55032314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 7 von 10

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49872 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55032314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 8 von 10

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K7b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

OK4 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
9,6 m bzw. 2,9 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung
ausschließlich mit 14 Zoll Serien-Reifengröße.

OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49872 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55032314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 9 von 10

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien - Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

Snu     Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen vor Baujahr 1999 dürfen nur die
mitgelieferten Befestigungsschrauben M12x1,5; ab Baujahr 1999 dürfen nur die mitgelieferten
Befestigungsmuttern M12x1,5 (Fahrzeuge mit Stehbolzen); (siehe Tabelle Befestigungsmittel Seite 1)
verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V14    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1 175/70R14         205/60R14
Nr. 2 185/50R14         195/45R14, 215/40R14, 225/40R14
Nr. 3 195/45R14         215/40R14, 225/40R14

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 24. November 2015 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49872 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55032314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229
Hersteller                     O.Z. Spa

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 24. November 2015




Pohl                                                                 00239290.DOC




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