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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49872 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55032314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                      O.Z. Spa
                                  Via Cartigliana, 125/C
                                  I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                  QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            MSW85
Typ                               19229
Radgröße                          6 J x 14 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
500          19229 500 / Ø63,3-Ø60,1               4/100/60,1         35        500    1875

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49872
Herstellerzeichen                 OZ
Radtyp und Ausführung             19229 500
Radgröße                          6 J x 14 H2
Einpresstiefe                     ET 35
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                  -
S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                  26

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Dacia
                                  Nissan
                                  Renault

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49872 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55032314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Logan           50-65          165/80R14   R37 R70                          0A1 A02 A04
SD/SR                 50-65          175/70R14   R37                              A05 A08 A09
e2*2001/116*          50-77          185/70R14                                    A12 A14 A21
0314*00-61;           50-77          195/65R14                                    B03 Sth S03
0323*00-29;           50-77          205/60R14
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
Dacia Sandero         50-77          165/80R14   A11                              0A1 A02 A04
SD/SR                 50-77          165R14      A11                              A05 A08 A09
e2*2001/116*          50-77          175/70R14   A11                              A14 A21 B03
0314*00-61;           50-77          185/70R14   A31                              Flh S03
0323*00-29;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Nissan Micra          48-65          165/70R14   K1c K2b R70                      0A1 A01 A02
K12                   48-65          175/65R14   K1c K2c                          A04 A05 A08
e11*2001/116*0195*.   48-65          185/60R14   K1c K2c                          A09 A12 A14
                      48-65          195/60R14   K1c K2c K42                      A21 B03 Flh
                                                                                  S03
Nissan Micra          59, 72         165/70R14   K1a K1b R70                      0A1 A01 A02
K13                   59, 72         175/65R14   K1c K2b K8c                      A04 A05 A08
e13*2007/46*1111*..   59, 72         185/60R14   K1c K2b K8c                      A09 A12 A14
incl. Facelift 2014   59, 72         185/65R14   K1c K2b K6g K6i K8m              A21 Flh S02
                      59, 72         195/60R14   K1c K2b K6g K6i K8c
Renault Clio (I)      40-55          165/60R14                                    0A1 A02 A04
57                    40-55          185/50R14                                    A05 A08 A09
e2*93/81*0064*..      66-79          175/60R14                                    A12 A14 A21
                      66-79          185/55R14                                    B03 S03
Renault Clio (I)      40-66          165/60R14   R09                              0A1 A02 A04
B/C57                 40-66          185/50R14                                    A05 A08 A09
F543                  66-108         165/65R14   M+S R09                          A12 A14 A21
                      66-79,5        175/60R14   R09                              B03 S03
                      79-79,5        185/55R14
                      99             185/60R14
Renault Clio (II)     40-72          165/65R14   R37                              0A1 A02 A04
B                     40-72          175/60R14   R37                              A05 A08 A09
e2*93/81*0126*..      40-72          185/55R14                                    A12 A14 A21
e2*98/14*0126*..      40-79          185/60R14                                    S03
                      40-79          195/55R14   A01 K1b K2b K42 K46
                      42-79          175/65R14   R09
Renault Laguna        61,3-84        185/65R14   R37 100                          0A1 A02 A04
B56                   61,3-84        195/60R14   R37 T86 100                      A05 A08 A09
G638,                 61,3-84        195/65R14   R09 100                          A12 A14 A21
e2*93/81*0012*..,     61,3-84        205/60R14   100                              B02 B03 S03
e2*98/14*0012*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49872 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55032314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                 Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Megane          47-84          175/65R14                                  0A1 A02 A04
BA                      47-84          175/70R14   R09                            A05 A08 A09
e2*93/81*0010*..        47-84          185/55R14   T79                            A12 A14 A21
e2*98/14*0010*..        47-84          185/60R14                                  B02 B03 S03
                        47-84          185/65R14   A01 K42 R09
                        47-84          195/55R14   A01 K42
                        47-84          195/60R14   A01 K2b K42
                        47-84          205/55R14   A01 K2b K42
                        51,5           165/65R14   T79
                        51,5           175/60R14   T79
Renault Megane          47-70          175/70R14   R09                            0A1 A02 A04
Break                   47-70          185/65R14                                  A05 A08 A09
KA                                                                                A12 A14 A21
e2*98/14*0192*..                                                                  B02 B03 S03
Renault Megane          66-84          175/65R14                                  0A1 A02 A04
Cabrio                  66-84          185/55R14                                  A05 A08 A09
EA                      66-84          185/60R14                                  A12 A14 A21
e2*93/81*0103*..        66-84          195/55R14                                  B02 B03 S03
e2*98/14*0103*..
Renault Megane          47-83,5        175/65R14                                  0A1 A02 A04
Classic                 47-83,5        175/70R14   R09                            A05 A08 A09
LA                      47-83,5        185/55R14   T79                            A12 A14 A21
e2*93/81*0072*..,       47-83,5        185/60R14                                  B02 B03 S03
e2*98/14*0072*..        47-83,5        195/55R14

Renault Megane          66-83,5        175/65R14                                  0A1 A02 A04
Coupé                   66-83,5        175/70R14   R09                            A05 A08 A09
DA                      66-83,5        185/55R14   T79                            A12 A14 A21
e2*93/81*0009*..        66-83,5        185/60R14                                  B02 B03 S03
e2*98/14*0009*..        66-83,5        185/65R14   A01 K42 R09
                        66-83,5        185/65R14   A01 K42 X04
                        66-83,5        195/55R14   A01 K42
                        66-83,5        195/60R14   A01 K2b K42
                        66-83,5        205/55R14   A01 K2b K42

Renault Scénic          47-83,5        195/65R14   A01 A12 K2c 100                0A1 A02 A04
JA                      47-83,5        205/60R14   A01 A12 K1a K2c K42 L02 100    A05 A08 A09
e2*93/81*0068*..,                                                                 A14 A21 B02
e2*98/14*0068*..                                                                  B03 X05 S03
Renault Scénic          55-66          175/70R14   A33 100                        0A1 A02 A04
JA                      55-66          185/65R14   A12 100                        A05 A08 A09
e2*93/81*0068*..,       55-66          195/60R14   A01 A12 K2c 100                A14 A21 B02
e2*98/14*0068*..        55-66          205/55R14   A01 A12 K1a K2c K42 L02 100    B03 X04 S03
                        55-66          205/60R14   A01 A12 K1a K2c K42 L02 100
Renault Twingo 2        43             175/65R14   A01 A12 G03                    0A1 A02 A04
N                       43             185/60R14   A01 A12 G50                    A05 A08 A09
e2*2001/116*0359*..;    43-56          165/65R14   A12 LT1 R37                    A14 A21 B03
e2*2007/46*0122*..      43-56          165/65R14   A13 LT2 R37                    Flh S03
- incl. Facelift 2012   47-75          175/65R14   A12 LT1
                        47-75          175/65R14   A33 LT2
                        47-75          185/60R14   A12


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49872 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55032314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 4 von 7
Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

100      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1000 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55032314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 5 von 7

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G50     Ist die Reifengröße 165/70R14 oder 175/65R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.



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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55032314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 6 von 7

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

LT1    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
9,85 m bzw. 3,5 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag.

LT2    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,55 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49872 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55032314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 7 von 7

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X04      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/70R14
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X05    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen
185/70R14, 185/65R15, 195/60R15 oder 205/55R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 23. April 2014 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 23. April 2014




Pohl                                                                    00210251.DOC



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