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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53973 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55807521 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx14H2 Typ 19379
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 6

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          MSW 85
Typ                             19379
Radgröße                        6.0Jx14H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
500          19379 500 / Ø63,3-Ø57,1             4/100/57,1          35         500    1835

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      53973
Herstellerzeichen               MSW
Radtyp und Ausführung           19379 500
Radgröße                        6.0Jx14H2
Einpresstiefe                   ET 35
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                      26                 81720068

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Seat
                                Skoda
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55807521 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx14H2 Typ 19379
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Arosa              37-44        175/60R14                                     A12 A15 A21
6H, 6HS                 37-55        165/60R14    R37                              B03 S01
e1*95/54*,              37-55        185/50R14
98/14*0049*..,          37-55        195/45R14    A01 K2b K42
e9*98/14*0037*..        37-74        185/55R14
                        37-74        185/60R14    A01 G01 K2b K42
Seat Mii                44, 50, 55   165/70R14    R70                              A12 A15 A21
AA, AAN                 44, 50, 55   175/65R14                                     F16 Flh NoE
e13*2007/46*1168*..;    44, 50, 55   185/60R14    A01 K1a K2b                      S01
e13*2007/46*1183*..     44, 50, 55   185/65R14    A01 K1a K2b
                        44, 50, 55   195/55R14    A01 K1a K1b K2b
                        44, 50, 55   195/60R14    A01 K1a K1b K2b
Seat Mii electric       61           165/70R14    R70                              A12 A15 A21
AA                      61           175/65R14                                     F16 Flh S01
e13*2007/46*1168*..     61           185/60R14    A01 K1a K2b
                        61           185/65R14    A01 K1a K2b
                        61           195/55R14    A01 K1a K1b K2b
                        61           195/60R14    A01 K1a K1b K2b
Skoda Citigo            44, 50, 55   165/70R14    R70                              A12 A15 A21
AA, AAN                 44, 50, 55   175/65R14                                     F16 Flh NoE
e13*2007/46*1169*..;    44, 50, 55   185/60R14    A01 K1a K2b                      S01
e13*2007/46*1184*..     44, 50, 55   185/65R14    A01 K1a K2b
- incl. Facelift 2017   44, 50, 55   195/55R14    A01 K1a K1b K2b
                        44, 50, 55   195/60R14    A01 K1a K1b K2b
Skoda Citigo E IV       61           165/70R14    R70                              A12 A15 A21
AA                      61           175/65R14                                     F16 Flh S01
e13*2007/46*1169*..     61           185/60R14    A01 K1a K2b
                        61           185/65R14    A01 K1a K2b
                        61           195/55R14    A01 K1a K1b K2b
                        61           195/60R14    A01 K1a K1b K2b
VW cross UP!            55, 66       165/70R14    R70                              A12 A15 A21
AA                      55, 66       175/65R14                                     F16 Flh KMV
e13*2007/46*1167*..     55, 66       185/60R14                                     S01
- incl. Facelift 2016   55, 66       185/65R14
                        55, 66       195/55R14    A01 K2b
                        55, 66       195/60R14    A01 K2b
VW e-UP!                60,61        165/70R14    R70                              A12 A15 A21
AA, AAN                 60,61        175/65R14                                     F16 Flh S01
e13*2007/46*1167*..;    60,61        185/60R14    A01 K1a K2b
e13*2007/46*1182*..     60,61        185/65R14    A01 K1a K2b
- incl. Facelift 2016   60,61        195/55R14    A01 K1a K1b K2b
                        60,61        195/60R14    A01 K1a K1b K2b
VW Lupo                 92           185/55R14    M+S R09                          A12 A15 A21
6ES                     92           185/55R14                                     B03 S01
e1*98/14*0147*..,
e1*2001/116*0147*..




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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55807521 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx14H2 Typ 19379
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                       Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Lupo                 37            165/60R14     R37                                   A12 A15 A21
6X, 6E                  37-55         185/50R14     R37                                   N3L S01
e1*97/27,98/14,         37-55         195/45R14     A01 K2b K42
2001/116*               37-77         175/60R14     R37
0085,0114*..            37-77         185/55R14
                        37-77         185/60R14     A01 G01 K2b K42
VW UP!                  44-66         165/70R14     R70                                   A12 A15 A21
AA, AAN                 44-66         175/65R14                                           F16 Flh NoE
e13*2007/46*1167*..;    44-66         185/60R14     A01 K1a K2b                           Npf S01
e13*2007/46*1182*..     44-66         185/65R14     A01 K1a K2b
- incl. Facelift 2016   44-66         195/55R14     A01 K1a K1b K2b
                        44-66         195/60R14     A01 K1a K1b K2b


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.


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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55807521 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx14H2 Typ 19379
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                         Seite 4 von 6
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A15    Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet
werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und
Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 4 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53973 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55807521 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx14H2 Typ 19379
Hersteller                      O.Z. Spa

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K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

N3L     Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter
Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und
somit steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig.

NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 31. August 2021 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53973 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55807521 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx14H2 Typ 19379
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                         Seite 6 von 6
Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2021.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 31. August 2021




Pohl                                                                          00374542.DOC




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