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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49872 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55032314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 1 von 8

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          MSW85
Typ                             19229
Radgröße                        6 J x 14 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                 (mm)
004          19229 004 / ohne Ring               4/108/63,4             37       500     1875

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49872
Herstellerzeichen               MSW
Radtyp und Ausführung           19229 004
Radgröße                        6 J x 14 H2
Einpresstiefe                   ET 37
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                      -                    81010003
S03   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                      -                    81010005
S04   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   135                      -                    81010003
S05   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   90                       -                    81010003

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Ford
                                Mazda

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49872 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55032314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 8


Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Fiesta (IV+V)    37-66         165/60R14   A01 G13 T75 X08                   A12 A14 A21
JAS, JBS              37-66         165/60R14   R09                               B02 B03 S04
e13*93/81,95/54*      37-66         175/60R14   A01 G13 R37
0008,0009*..          37-66         175/65R14   R09
                      37-66         185/50R14   A01 K1a K42 K56 T77
                      37-76         165/65R14   M+S R09
                      37-76         185/55R14   A01 G22 K1a K42 K56
                      37-76         185/60R14   A01 G50 K1a K42 K56
                      37-76         195/45R14   A01 G01 K1a K42 T77 X08
                      37-76         195/55R14   A01 G50 K1a K42 K56 X02
Ford Fiesta (VI)      43-74         175/65R14   A11 K2b                           A01 A14 A21
JH1, JD3              43-74         185/55R14   A12 K1a K1b K2b T78 T79           Flh S02
e1*98/14*0191*..,     43-74         185/60R14   A12 K1a K1b K2b
e1*2001/116*0210*..   43-74         195/55R14   A12 K1a K1b K2b K46
                      43-74         195/60R14   A12 K1a K1b K2b K46
Ford Fiesta (VII)     44-99         175/65R14                                     A12 A14 A21
JA8, JR8              44-99         185/60R14                                     B02 Flh S02
e9*2001/116*          44-99         195/55R14   A01 K1a K2b K41 K45
0069*00-10;           44-99         195/60R14   A01 K1a K2b K41 K45
e9*2007/46*
0002*00-06;
DE*2007/46*0072*..;
e13*2007/46*
1058*00-08
Ford Fiesta (VII)     44-103        175/65R14                                     A12 A14 A21
JA8, JR8              44-103        185/60R14                                     B02 Flh S04
e9*2001/116*          44-103        195/55R14   A01 K1a K2b K41 K45
0069*11-..;           44-103        195/60R14   A01 K1a K2b K41 K45
e9*2007/46*
0002*07-..;
e13*2007/46*
1058*09-..
- ab Modell 2013
Ford Focus            55-74         175/70R14   R37 100                           A12 A14 A21
D . W, D . X          55-85         185/65R14   100                               B02 B03 Car
e13*97/27*, 98/14*,   85-96         175/70R14   M+S R37 100                       Flh Sth S02
0037-40, 56-58*..     96            185/65R14   M+S 100
Ford Fusion           50-74         185/60R14   K1c K2b M+S                       A01 A12 A14
JU2                                                                               A21 S02
e1*98/14*0194*..
Ford KA               36-51         165/60R14                                     A01 A12 A14
RBT                   36-51         175/60R14   G01 K1a K2b                       A21 B02 H10
e9*95/54*0019*..      36-51         185/50R14   K1a K2b                           L02 S05
                      36-51         185/55R14   K1a K2b
                      36-51         195/45R14   K1a K2b




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49872 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55032314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford KA+               51-63         165/70R14     A91 R70                               A14 A21 Flh
KAF                    51-63         175/65R14     A91                                   S04
e13*2007/46*1637*01-   51-63         185/60R14     A12
                       51-63         185/65R14     A12
                       51-63         195/60R14     A01 A12 K1b K2b
Ford Mondeo (II)       66-96         185/65R14     100                                   A12 A14 A21
BAP, BAW               66-96         195/60R14     100                                   B02 B03 S02
e1*95/54*0046*..,      66-96         205/60R14     100
e1*98/14*0124*..
Ford Mondeo (II)       66-96         185/65R14     100                                   A12 A14 A21
BFP, BFW               66-96         195/60R14     100                                   B02 B03 S02
e1*95/54*0045*..,      66-96         205/60R14     100
e1*98/14*0125*..
Ford Puma              66-92         165/65R14     M+S R09                               A12 A14 A21
ECT                    66-92         175/60R14     M+S                                   B02 B03 S02
e13*95/54*0024*..      66-92         185/60R14     M+S
Ford Street-KA         70            155/65R14     M+S R70 T75                           A12 A14 A21
RL2                    70            165/65R14     M+S                                   B02 Cbo S02
e9*2001/116*0047*..
Mazda 121              37-66         165/60R14     A01 G13 R37 T75                       A12 A14 A21
JASM, JBSM             37-66         165/60R14     R09                                   B02 S03
e13*93/81,95/54*       37-66         165/65R14     M+S R09
0010,0011*..           37-66         175/60R14     A01 G13 R37
                       37-66         175/65R14     R09
                       37-66         185/50R14     A01 K1a K42 K56 T77
                       37-66         185/55R14     A01 G22 K1a K42 K56
                       37-66         185/60R14     A01 G50 K1a K42 K56
                       37-66         195/45R14     A01 G01 K1a K42 T77 X08
                       37-66         195/55R14     A01 G50 K1a K42 K56 X02
Mazda 2 (I)            50-74         175/65R14     A13                                   A14 A21 B03
DY                     50-74         185/55R14     A13                                   Flh S03
e1*2001/116*0212*..    50-74         185/60R14     A13
                       50-74         195/55R14     A01 A12 K1c K2b
                       50-74         195/60R14     A01 A12 K1c K2b

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49872 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55032314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 4 von 8

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

100      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1000 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49872 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55032314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229
Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                      Seite 5 von 8

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G13     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 13 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G22     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 135R13 oder 155/70R13 Serien-Bereifung (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G50     Ist die Reifengröße 165/70R14 oder 175/65R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

H10     Der Federweg an Achse 2 ist durch Einbau eines Federwegbegrenzers (10 mm) zu
reduzieren.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49872 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55032314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 6 von 8

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49872 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55032314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 7 von 8

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T75    Reifen (LI 75) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 774kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T77    Reifen (LI 77) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 824 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T78    Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X02    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
155/70R13 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

X08    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen 135R13,
155/70R13 oder 165/65R13 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 20. September 2017 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49872 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55032314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19229
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                      Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 20. September 2017




Pohl                                                                 00279285.DOC




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