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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49873 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55019014 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19226
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 9

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          MSW85
Typ                             19226
Radgröße                        6 J x 15 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
004          19226 004 / ohne Ring               4/108/65,1          22         580    1990

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49873
Herstellerzeichen               MSW
Radtyp und Ausführung           19226 004
Radgröße                        6 J x 15 H2
Einpresstiefe                   ET 22
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Schraube M12x1,25        Kegel 60°   110                      26                 80910021
S03   Schraube M12x1,25        Kegel 60°   100                      26                 80910021
S04   Schraube M12x1,25        Kegel 60°   90                       26                 80910021

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Citroen
                                Peugeot

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49873 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55019014 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19226
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 9


Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C2              50-80        185/55R15                                    A12 A14 A21
J*...*                  50-80        195/50R15                                    B03 C25 S03
e2*2001/116*
0284-0286,
0316,0339,0344*..
Citroen C2              44,50,54     185/55R15                                    A12 A14 A21
J*...*                  44,50,54     195/50R15   A01 K25                          C24 S03
e2*2001/116*
0283-0286,0316*..
Citroen C3 (I)          49-80        185/60R15                                    A12 A14 A21
F*...*                  49-80        195/50R15   A01 K2b                          C35 V15 S03
e2*98/14,2001/116*      49-80        195/55R15   A01 K2b
0257-0259,0261,         49-80        205/50R15   A01 B25 K1a K25 K2b K42
0289,0317,0318,
0329*..
Citroen C3 (I)          44-65        185/55R15   K25                              A01 A12 A14
F*...*                                                                            A21 C34 S03
e2*98/14,2001/116
*0256,0257,0259,
0289,0317*..
Citroen C3 (II)         44-88        185/65R15   A90                              A14 A21 Y85
S*****, S               44-88        195/60R15   A12                              S03
e2*2007/46*0003*..;
e2*2007/46*0060*..
(FIN: VF7SC, /SR,
/SN...)
Citroen C3 (III)        50-85        195/65R15   A90                              A14 A21 KMV
S                       50-85        205/60R15   A90                              Y85 S04
e2*2007/46*0003*44-
..,
e2*2007/46*0060*17-..
(FIN: VF7SX, /SY...)
Citroen C3 Picasso      66-70        195/60R15   A33                              A14 A21 S03
SH****, SH              66-70        205/55R15   A12
e2*2001/116*0371*..;    80-88        195/60R15   A33 M+S
e2*2007/46*0110*..      80-88        205/55R15   A12 M+S
Citroen C3 Pluriel      50,54,80     185/65R15                                    A12 A14 A21
H*****                  50,54,80     195/60R15   A01 K42                          B03 Cbo S03
e2*2001/116*0266*..     50,54,80     205/55R15   A01 K1a K25 K2b K42
Citroen C4 (I)          65-103       195/65R15   A13 M+S                          A14 A21 B03
L*****                  65-88        195/65R15   A13                              B83 Cpe Lim
e2*2001/116*0302*..     65-88        205/60R15   A13                              S03
                        65-88        215/60R15   A01 A12 K2b K42
Citroen DS3             50-88        185/65R15   A90                              A14 A21 Cbo
S*****, S               50-88        195/60R15   A12                              Y84 S03
e2*2007/46*0003*..
(FIN: VF7SA...;
VF7SB)



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49873 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55019014 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19226
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                 Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 1007           50,54,65       175/60R15   A33 Z14                         A14 A21 S03
K*****                 50-80          185/55R15   A90 R37
e2*2001/116*0300*..    50-80          185/60R15   A90
                       50-80          195/55R15   A12
                       50-80          205/50R15   A01 A12 K1a K2a K46 K56
                       50-80          205/55R15   A01 A12 K1a K2a K46 K56
Peugeot 206 RC         130            195/55R15   K1a K1b                         A01 A12 A14
2*RFK*                                                                            A21 B03 Flh
e2*2001/116*0269*..                                                               S03
Peugeot 206 SW         44-80          185/55R15   K1b R37                         A01 A12 A14
2*...*                 44-80          195/50R15   K1c R37                         A21 Car S03
e2*98/14,2001/116*     44-80          195/55R15   G09 K1c
0174, 0212, 0237-      55-100         195/55R15   K1c X22
0239, 0250, 0291,
0310, 0311, 0343*..
Peugeot 206+           44             185/60R15   A01 A90 G03                     A14 A21 Flh
2*****                 44             195/55R15   A01 A12 G64 K6i                 S04
e2*2001/116*0374*..;   44-55          185/55R15   A90
e2*2007/46*0109*..     44-55          195/50R15   A01 A12 K6i
                       50,54,55       185/60R15   A90 R09
                       50,54,55       195/55R15   A01 A12 K6i X24
Peugeot 207 CC         82             185/65R15   A13                             A14 A21 B03
W*****                 82             195/60R15   A39                             B83 Cbo S02
e2*2001/116*0340*..
- Cabrio-Coupé
Peugeot 207, 207SW     50-110         185/65R15   A13 M+S                         A14 A21 B03
W*****, W              50-110         195/60R15   A39 M+S                         B83 Car Flh
e2*2001/116*0340*..,   50-88          185/65R15   A13                             S02
e2*2007/46*0072*..     50-88          195/60R15   A39
                       50-88          205/55R15   A12
Peugeot 208            50-88          185/65R15   A33                             A14 A21 A58
C                      50-88          195/60R15   A90                             Flh KOV O01
e2*2007/46*0070*..;    50-88          205/55R15   A01 A12 K6r                     S02
e2*2007/46*0071*..
Peugeot 208 XY         68-88          185/65R15   A33                             A14 A21 A58
C                      68-88          195/60R15   A90                             Flh KMV O01
e2*2007/46*0070*..     68-88          205/55R15   A12                             S02
Peugeot 306            110-120        185/55R15   M+S R37                         A12 A14 A21
7A/7                   44-89          185/55R15   R37                             B03 S04
G264
Peugeot 306 Cabrio     65-89          185/55R15   R37                             A12 A14 A21
7D                                                                                B03 S04
G720
Peugeot 307            50-103         195/65R15   A13 M+S                         A14 A21 B83
3*...*                 50-80          195/65R15   A13                             Flh S03
e2*98/14,2001/116*     50-80          205/60R15   A12
0235,0242-245,0251,
0252,0287-0288,
0290,0299,0301,
0313,0333*..



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49873 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55019014 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19226
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                       Seite 4 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 307            50-103        195/65R15     A13 M+S                               A14 A21 B83
Break/SW               50-80         195/65R15     A13                                   Car S03
3*...*                 50-80         205/60R15     A12
e2*98/14,2001/116*
0235,0242-245,0251,
0252,0287-288,0299,
0301,0313,0333*..
Peugeot 307 CC         80-103        195/65R15     A13 M+S                               A14 A21 B83
3*...*                                                                                   Cbo S03
e2*98/14,2001/116*
0235,0243-244,0290,
0313*..
- Cabrio/Coupé

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49873 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55019014 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19226
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 5 von 9

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B25    Durch Verlegen des Handbremsseiles bzw. deren Halterungen ist eine ausreichende
Freigängigkeit von mindestens 6 mm zur Rad- / Reifenkombination herzustellen.

B83   Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 283
mm an Achse 1.

C24     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
9,6 m bzw. 3,25 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung
ausschließlich mit 5,5x14, ET24 (z.Zt 1,1i (44kW); 1,4i (54 kW); 1,4 Hdi (50kW)).

C25     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,7 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
mit 5,5x14, ET24 und 6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i (54kW); 1,6i (80kW); 1,4 Hdi
(50kW)).

C34     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,11 m bzw. 3,2 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung
ausschließlich mit 5,5x14, ET24 (z.Zt. 1,1i (44 kW), 1,4i mit 5-Gang (49 bzw. 54 kW) und 1,4HDi (50
kW)).


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Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55019014 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19226
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 6 von 9

C35     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
11,29 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i Automatik ww. 5-Gang (49 bzw. 54kW), 1,4i 16V (65 kW),
1,6 16V (80 kW), 1,4HDi 16V (66 kW), 1,6HDi (80 kW) und 1,4HDi (50 kW) mit "Exclusive-
Ausstattung").

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G09     Ist die Reifengröße 175/70R14, 185/65R14, 195/55R15 oder 205/45R16 keine der
serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G64     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 175/65R14 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55019014 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19226
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 7 von 9

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

O01    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 302mm
an Achse 1.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.


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Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55019014 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19226
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                         Seite 8 von 9

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   205/55R15     225/50R15
Nr.   5   205/65R15     225/60R15
Nr.   6   235/70R15     275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X22    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
175/65R14 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

X24      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 185/60R15
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 30. März 2017 in Lambsheim statt.




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Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55019014 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19226
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                      Seite 9 von 9

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 30. März 2017




Pohl                                                                 00268611.DOC




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