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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53971 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55803222 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ 19377
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 1 von 7

               Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                               Via Bastion 49/4
                                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                               QS-Nr.: 39 02 0010603

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          MSW85
               Typ                             19377
               Radgröße                        6.0Jx15H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                (mm)
               500          19377 500 / Ø63,3-Ø57,1             4/100/57,1          35         580    1935

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      53971
               Herstellerzeichen               MSW
               Radtyp und Ausführung           19377 500
               Radgröße                        6.0Jx15H2
§22 53971*01




               Einpresstiefe                   ET 35
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                      26                 81720068

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Seat
                                               Skoda
                                               Volkswagen

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53971 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55803222 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ 19377
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                  Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                           Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Seat Arosa              37-74        195/45R15                                      A12 A14 A21
               6H, 6HS                 37-74        195/50R15   A01 G01 K42                        S01
               e1*95/54*,
               98/14*0049*..,
               e9*98/14*0037*..
               Seat Mii                44, 50, 55   165/60R15                                      A12 A14 A21
               AA, AAN                 44, 50, 55   165/65R15                                      Flh NoE V15
               e13*2007/46*1168*..;    44, 50, 55   175/55R15   A01 K1a K2b                        S01
               e13*2007/46*1183*..     44, 50, 55   175/60R15   A01 K1a K2b
                                       44, 50, 55   185/55R15   A01 K1a K2b
                                       44, 50, 55   195/50R15   A01 K1a K1b K2b
                                       44, 50, 55   195/55R15   A01 K1a K1b K2b
                                       44, 50, 55   205/50R15   A01 K1c K2b K3a K3c K5d K6g K8e
               Seat Mii electric       61           165/60R15                                      A12 A14 A21
               AA                      61           165/65R15                                      Flh V15 S01
               e13*2007/46*1168*..     61           175/55R15   A01 K1a K2b
                                       61           175/60R15   A01 K1a K2b
                                       61           185/55R15   A01 K1a K2b
§22 53971*01




                                       61           195/50R15   A01 K1a K1b K2b
                                       61           195/55R15   A01 K1a K1b K2b
                                       61           205/50R15   A01 K1c K2b K3a K3c K5d K6g K8e
               Skoda Citigo            44, 50, 55   165/60R15                                      A12 A14 A21
               AA, AAN                 44, 50, 55   165/65R15                                      Flh NoE V15
               e13*2007/46*1169*..;    44, 50, 55   175/55R15   A01 K1a K2b                        S01
               e13*2007/46*1184*..     44, 50, 55   175/60R15   A01 K1a K2b
               - incl. Facelift 2017   44, 50, 55   185/55R15   A01 K1a K2b
                                       44, 50, 55   195/50R15   A01 K1a K1b K2b
                                       44, 50, 55   195/55R15   A01 K1a K1b K2b
                                       44, 50, 55   205/50R15   A01 K1c K2b K3a K3c K5d K6g K8e
               Skoda Citigo E IV       61           165/60R15                                      A12 A14 A21
               AA                      61           165/65R15                                      Flh V15 S01
               e13*2007/46*1169*..     61           175/55R15   A01 K1a K2b
               - Elektro               61           175/60R15   A01 K1a K2b
                                       61           185/55R15   A01 K1a K2b
                                       61           195/50R15   A01 K1a K1b K2b
                                       61           195/55R15   A01 K1a K1b K2b
                                       61           205/50R15   A01 K1c K2b K3a K3c K5d K6g K8e
               VW cross UP!            55, 66       165/60R15                                      A12 A14 A21
               AA                      55, 66       165/65R15                                      Flh KMV S01
               e13*2007/46*1167*..     55, 66       175/55R15
               - incl. Facelift 2016   55, 66       175/60R15
                                       55, 66       185/55R15
                                       55, 66       195/50R15   A01 K2b
                                       55, 66       195/55R15   A01 K2b
                                       55, 66       205/50R15   A01 K1a K2b K3a K3c K5d K6x




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53971 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55803222 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ 19377
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                      Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               VW e-UP!                60,61        165/60R15                                           A12 A14 A21
               AA, AAN                 60,61        165/65R15                                           Flh V15 S01
               e13*2007/46*1167*..;    60,61        175/55R15     A01 K1a K2b
               e13*2007/46*1182*..     60,61        175/60R15     A01 K1a K2b
               - incl. Facelift 2016   60,61        185/55R15     A01 K1a K2b
                                       60,61        195/50R15     A01 K1a K1b K2b
                                       60,61        195/55R15     A01 K1a K1b K2b
                                       60,61        205/50R15     A01 K1c K2b K3a K3c K5d K6g K8e
               VW Lupo                 37-77        195/45R15                                           A12 A14 A21
               6X, 6E                                                                                   N3L S01
               e1*97/27,98/14,
               2001/116*
               0085,0114*..
               VW UP!               44-66           165/60R15                                           A12 A14 A21
               AA, AAN              44-66           165/65R15                                           Flh NoE Npf
               e13*2007/46*1167*..; 44-66           175/55R15     A01 K1a K2b                           V15 S01
               e13*2007/46*1182*..  44-66           175/60R15     A01 K1a K2b
               - incl. Facelift 201644-66           185/55R15     A01 K1a K2b
                                    44-66           195/50R15     A01 K1a K1b K2b
§22 53971*01




                                    44-66           195/55R15     A01 K1a K1b K2b
                                    44-66           205/50R15     A01 K1c K2b K3a K3c K5d K6g K8e
               VW UP! GTI           85              165/60R15     M+S                                   A12 A14 A21
               AA                   85              165/65R15     M+S                                   Flh NoE S01
               e13*2007/46*1167*20- 85              175/55R15     M+S
               ..                   85              175/60R15     M+S
                                    85              185/55R15     M+S
                                    85              195/50R15     A01 K1a K1b M+S
                                    85              195/55R15     A01 K1a K1b M+S
                                    85              205/50R15     A01 K1c K2b K3a K3c K5d K6g K8e
                                                                  M+S


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53971 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55803222 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ 19377
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                     Seite 4 von 7

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 53971*01




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




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               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55803222 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ 19377
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 5 von 7

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
               Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
§22 53971*01




               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
               Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
               vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
               zu befestigen.

               K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
               Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
               nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
               befestigen.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.




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               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55803222 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ 19377
               Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                                        Seite 6 von 7

               K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               M+S       Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               N3L     Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter
               Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und
               somit steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig.

               NoE       Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
               usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).
§22 53971*01




               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse     Hinterachse

               Nr.   1   175/55R15       195/50R15
               Nr.   2   185/55R15       205/50R15, 215/45R15
               Nr.   3   195/50R15       205/50R15, 215/45R15
               Nr.   4   205/55R15       225/50R15
               Nr.   5   205/65R15       225/60R15
               Nr.   6   235/70R15       275/60R15

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 15. Dezember 2023 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53971 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55803222 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ 19377
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                     Seite 7 von 7

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2022.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 15. Dezember 2023
§22 53971*01




               Pohl                                                                 00420341.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim