GUTACHTEN zur ABE Nr. 49869 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55041614 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ 19243 Hersteller O.Z. Spa Seite 1 von 7 Auftraggeber O.Z. Spa Via Cartigliana, 125/C I-36061 Bassano del Grappa(VI) QS-Nr.: 39 02 0010603 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell MSW85 Typ 19243 Radgröße 6,5 J x 16 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 500 19243 500 / Ø63,3-Ø56,1 4/100/56,1 37 615 2010 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49869 Herstellerzeichen MSW Radtyp und Ausführung 19243 500 Radgröße 6,5 J x 16 H2 Einpresstiefe ET 37 Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment Schaftlänge Artikel-Nr. (Nm) (mm) S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - 81720064 S03 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - 81720066 S04 Serienschraube M14x1,25 Kegel 60° 140 27,5 81720074 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Honda Kia Mini/BMW Mitsubishi Proton Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49869 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55041614 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ 19243 Hersteller O.Z. Spa Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Honda Jazz 57,61 195/45R16 0A1 A02 A04 GD1,GD5,GE2,GE3 57,61 205/45R16 A01 K1c A05 A08 A09 e6*98/14*0088,87*.., 57,61 215/40R16 A01 K1c K2b K42 K56 R70 A12 A14 A21 e6*2001/116*0101*.., S02 e6*2001/116*0102*.. Honda Jazz 66, 73 185/55R16 K1c K2b K3b K5a K6a 0A1 A01 A02 GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 66, 73 195/50R16 K1c K2b K3b K5b K6b A04 A05 A08 e6*2007/46* 66, 73 205/45R16 K1c K2b K3b K5a K6a A09 A12 A14 0010, 0011, 0013, A21 S02 0014, 0015,0016*.. - ab MJ 2011 Honda Jazz 66, 73 185/55R16 K1c K2b K3b K5a K6a 0A1 A01 A02 GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 66, 73 195/50R16 K1c K2b K3b K5b K6b A04 A05 A08 e6*2001/116* 66, 73 205/45R16 K1c K2b K3b K5a K6a A09 A12 A14 0125, 0126, 0127, A21 S02 0128, 0131, 0132*.. Kia Sephia 59-82 195/45R16 K1c K42 K56 T80 0A1 A01 A02 FA 59-82 205/45R16 G01 K1c K42 K56 A04 A05 A08 G485, A09 A12 A14 e13*95/54*0021*.. A21 S03 Kia Sephia, Shuma 65-85 195/45R16 0A1 A01 A02 FB 65-85 195/50R16 A01 K42 A04 A05 A08 e4*96/27*0024*.., 65-85 205/45R16 A01 K42 A09 A12 A14 e4*98/14*0024*.. A21 Flh Sth - Shuma I/II, Spectra S03 Mini One, Cooper, -S 55-147 185/55R16 K2b M+S 0A1 A01 A02 Mini-N, UKL- 55-147 195/50R16 K1a K1b K2b M+S A04 A05 A08 C,/K,/L,/B-L, -N1 55-147 195/55R16 K1a K1b K2b A09 A12 A14 e1*2001/116*0343*..; 55-147 205/50R16 K1c K2b K42 A21 B03 Car e1*2007/46* 55-90 185/50R16 K2b Cbo Cpe Flh 0369, 0370, 0593*.. 55-90 185/55R16 K2b V16 S04 e1*2007/46*0371*00- 55-90 195/50R16 K1a K1b K2b 09, 55-90 205/45R16 K2b e24*2007/46*0023*.. - Mini/Clubman/Cabrio - Coupè/Roadster Mitsubishi Colt 50-103 195/45R16 K1a K2b K42 K56 0A1 A01 A02 CAO 50-103 205/45R16 K1a K2b K42 K44 K56 A04 A05 A08 G005 A09 A12 A14 A21 B02 S03 Mitsubishi Lancer SW 50-83 195/45R16 K1a K2b K42 K56 T80 T84 0A1 A01 A02 CAOW, CAO 50-83 205/45R16 K1a K2b K42 K44 K56 A04 A05 A08 G230, A09 A12 A14 e1*96/79*0061*.. A21 B02 S03 Mitsubishi Space Star 52, 59 195/40R16 K2b K6r 0A1 A01 A02 A00, Z30 52, 59 195/45R16 G01 K2b K6r A04 A05 A08 e1*2007/46*0951*..; A09 A12 A14 e1*2001/116*0271*18- A21 A58 Flh .. S03 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49869 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55041614 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ 19243 Hersteller O.Z. Spa Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Proton 300/400 55-99 195/45R16 K1a K42 K45 K56 0A1 A01 A02 C9.. 55-99 205/45R16 G01 K1c K2b K42 K45 K56 A04 A05 A08 e11*92/53, 93/81, A09 A12 A14 98/14*0002-04*.. A21 B02 S03 Auflagen und Hinweise 0A1 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49869 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55041614 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ 19243 Hersteller O.Z. Spa Seite 4 von 7 A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs- Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49869 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55041614 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ 19243 Hersteller O.Z. Spa Seite 5 von 7 K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3b An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6r An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Radmitte vollständig umzulegen. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49869 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55041614 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ 19243 Hersteller O.Z. Spa Seite 6 von 7 S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien - Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 185/50R16 205/45R16 Nr. 2 195/40R16 215/35R16 Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 Nr. 4 195/50R16 215/45R16 Nr. 5 205/45R16 225/40R16 Nr. 6 205/50R16 225/45R16 Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 Nr. 8 205/60R16 225/55R16 Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 Nr. 10 215/55R16 235/50R16 Nr. 11 225/40R16 245/35R16, 255/35R16 Nr. 12 225/50R16 245/45R16 Nr. 13 225/55R16 245/50R16 Nr. 14 225/60R16 245/55R16 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 3. Juni 2014 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49869 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55041614 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ 19243 Hersteller O.Z. Spa Seite 7 von 7 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2013. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 3. Juni 2014 Pohl 00212191.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim