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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49870 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55042114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7 J x 17 H2 Typ 19231
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                      O.Z. Spa
                                  Via Cartigliana, 125/C
                                  I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                  QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            MSW85
Typ                               19231
Radgröße                          7 J x 17 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
500          19231 500 / Ø63,3-Ø57,1               4/100/57,1         37        625    2010

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49870
Herstellerzeichen                 MSW
Radtyp und Ausführung             19231 500
Radgröße                          7 J x 17 H2
Einpresstiefe                     ET 37
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                  26

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Seat
                                  Skoda
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55042114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 17 H2 Typ 19231
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                    Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Cordoba           44-95         205/40R17   G01 K1a K41 K42 K45 K56             0A1 A01 A02
6K/C                   44-95         215/35R17   K1a K41 K42 K56 T79                 A04 A05 A08
G613                                                                                 A09 A12 A14
                                                                                     A21 S02
Seat Cordoba/Ibiza     37-115        205/40R17   G01 K1a K41 K42 K45 K56 T80         0A1 A01 A02
6K                     37-115        215/35R17   K1c K41 K42 K56 T79 T83             A04 A05 A08
e9*93/81*0001*..,                                                                    A09 A12 A14
e9*98/14*0001*..                                                                     A21 Car Flh
                                                                                     L18 Sth S02
Seat Ibiza             33-110        205/40R17   G01 K1a K41 K42 K45 K56 T80         0A1 A01 A02
6K                     33-110        215/35R17   K1a K41 K42 K56 T79 T83             A04 A05 A08
G406                                                                                 A09 A12 A14
                                                                                     A21 S02
Seat Mii               44, 50, 55    195/40R17   K1a K2b                             0A1 A01 A02
AA, AAN                44, 50, 55    205/40R17   K1a K1b K2b                         A04 A05 A08
e13*2007/46*1168*..;   44, 50, 55    215/35R17   K2b K6g K8e R03                     A09 A12 A14
e13*2007/46*1183*..                                                                  A21 Flh V17
                                                                                     S02
Skoda Citigo           44, 50, 55    195/40R17   K1a K2b                             0A1 A01 A02
AA, AAN                44, 50, 55    205/40R17   K1a K1b K2b                         A04 A05 A08
e13*2007/46*1169*..;   44, 50, 55    215/35R17   K2b K6g K8e R03                     A09 A12 A14
e13*2007/46*1184*..                                                                  A21 Flh V17
                                                                                     S02
VW Golf (III), Vento   40-85         205/40R17   G01 K1a K42 K56 T80 T81 T84         0A1 A01 A02
1E, 1E..., 1H, 1H...   40-85         205/40R17   K1a K42 K56 T80 T81 T84 X17         A04 A05 A08
F804,894, G156,407,    40-85         215/35R17   K1a K42 K56 T79 T83                 A09 A12 A14
e1*93/81*0004*,        40-85         215/40R17   G01 K1a K41 K42 K45 K56 T83 X17     A21 S02
e1*96/79*0068*,
e1*96/79*0070*,
e1*98/14*0070*
VW Polo, P. Classic    40-81         205/40R17   G01 K1a K41 K42 K45 K56             0A1 A01 A02
6KV                                                                                  A04 A05 A08
H249,                                                                                A09 A12 A14
e9*93/81*0008*..,                                                                    A21 Car Sth
e9*98/14*0008*..                                                                     S02
VW UP!                 44, 50, 55    195/40R17   K1a K2b                             0A1 A01 A02
AA, AAN                44, 50, 55    205/40R17   K1a K1b K2b                         A04 A05 A08
e13*2007/46*1167*..;   44, 50, 55    215/35R17   K2b K6g K8e R03                     A09 A12 A14
e13*2007/46*1182*..                                                                  A21 Flh NoE
                                                                                     Npf V17 S02

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.




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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55042114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 17 H2 Typ 19231
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 3 von 6

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).




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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55042114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 17 H2 Typ 19231
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 4 von 6

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

L18      Bei Fahrzeugausführungen mit Stabilisatordurchmesser 18 mm an Achse 1 ist bei vollem
Lenkeinschlag auf einen Mindestabstand von 5 mm zwischen Rad-Reifen-Kombination und
Stabilisator zu achten. Bei Fahrzeugausführungen mit Stabilisatordurchmesser 20 mm oder 21,5mm
an Achse 1 ist der Lenkeinschlag zu begrenzen.




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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55042114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 17 H2 Typ 19231
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 5 von 6

NoE      Nicht für "reines" Ellektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.
Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    195/40R17      215/35R17
Nr. 2    205/40R17      225/35R17
Nr. 3    205/45R17      235/40R17
Nr. 4    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5    205/55R17      225/50R17
Nr. 6    215/40R17      245/35R17
Nr. 7    215/45R17      225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 8    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 9    225/45R17      245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 10   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr. 11   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
Nr. 12   235/40R17      265/35R17, 275/35R17
Nr. 13   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
Nr. 14   235/50R17      255/45R17
Nr. 15   235/55R17      255/50R17
Nr. 16   235/60R17      255/55R17
Nr. 17   245/40R17      255/40R17, 275/35R17
Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
Nr. 19   255/45R17      285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49870 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55042114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7 J x 17 H2 Typ 19231
Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                     Seite 6 von 6

X17    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/60R14
bzw. 195/55R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 19. Mai 2014 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 19. Mai 2014




Pohl                                                                00211553.DOC




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