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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49873 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55019014 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19226
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                      O.Z. Spa
                                  Via Cartigliana, 125/C
                                  I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                  QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            MSW85
Typ                               19226
Radgröße                          6 J x 15 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
550          19226 550 / Ø63,3-Ø56,1               5/100/56,1         38        620    1950

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49873
Herstellerzeichen                 OZ
Radtyp und Ausführung             19226 550
Radgröße                          6 J x 15 H2
Einpresstiefe                     ET 38
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      90                   -
S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                  -
S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      110                  28,3

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        MG Rover
                                  Subaru

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49873 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55019014 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19226
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Rover 75, MG ZT        85-130         195/65R15   R37                             0A1 A02 A04
RJ, J                  85-130         205/65R15   A01 K1a K2b                     A05 A08 A09
e11*98/14*0111*..,                                                                A12 A14 A21
e11*2001/116*0111*.                                                               B03 Lim S04
Rover 75, MG ZT-T      85-130         195/65R15   R37                             0A1 A02 A04
RJ, J                  85-130         205/65R15   A01 K1a K2b                     A05 A08 A09
e11*98/14*0111*..,                                                                A12 A14 A21
e11*2001/116*0111*.                                                               B03 Car S04
- Tourer/Kombi
Subaru Forester        125,130        205/70R15   M+S R09                         0A1 A02 A04
SF                     90,92          205/70R15                                   A05 A08 A09
e13*96/79*0029*..,     90,92          215/65R15   A01 K42                         A12 A14 A21
e13*98/14*0029*..                                                                 B03 S02
Subaru Forester        90-125         185/80R15   R09                             0A1 A02 A04
SFS                    90-125         185R15      R09                             A05 A08 A09
e1*97/27*0088*..,      90-125         195/65R15   R09                             A12 A14 A21
e1*98/14*0088*..       90-125         195/70R15   R09                             B03 S02
                       90-125         205/70R15   R37
                       90-125         215/65R15   A01 K42
Subaru Forester        90-116         185/80R15   A13 R09                         0A1 A02 A04
SG, SGS, SGG           90-116         185R15      A13 R09                         A05 A08 A09
e13*98/14*0087*..,     90-116         195/65R15   A13 R09                         A14 A21 B03
e1*2001/116*0209*..,   90-116         195/70R15   A13 R37                         S02
e11*2001/116*0242*.    90-116         205/70R15   A13
                       90-116         215/65R15   A12
                       90-116         225/60R15   A12
                       90-116         225/70R15   A12 R09 115
Subaru Forester        104-110        195/70R15   A13 R09                         0A1 A02 A04
SH, SHS, SHLPG         104-110        205/70R15   A33 R37                         A05 A08 A09
e13*2001/116*0982*0    104-110        215/65R15   A12 R37                         A14 A21 B03
0-08;                  104-110        215/70R15   A12 117                         Car S03
e1*2001/116*0485*..,   104-110        225/65R15   A12
e24*2007/46*0007*..
Subaru Impreza         79, 110        195/60R15                                   0A1 A02 A04
G3, G3S                79, 110        195/65R15                                   A05 A08 A09
e1*2001/116*0438*..,   79, 110        205/55R15   A01 K1c Z25                     A12 A14 A21
e1*2001/116*0460*..    79, 110        205/60R15   A01 K1c                         Flh KOV Su4
                       79, 110        205/65R15   A01 K1c Z25                     S03
Subaru Impreza         84             195/65R15   A13                             0A1 A02 A04
G4                     84             205/60R15   A90                             A05 A08 A09
e1*2007/46*0597*..     84             215/60R15   A01 A12 K6d                     A14 A21 Flh
                                                                                  S03
Subaru Impreza         70-118         185/65R15   R37 T87 T88 Z49                 0A1 A01 A02
GD/GG ww GD/GGS        70-118         195/60R15   K42 T86 T87 T88 Z49             A04 A05 A08
e1*98/14*0145*..,      70-118         205/50R15   K42 R09 T85 T86 Z49             A09 A12 A14
e1*98/14*0163*..       70-118         205/55R15   K42 T87 T88 Z49                 A21 B03 Car
- Kombi                70-118         205/60R15   K42 Z49                         S02
                       70-118         215/55R15   K1c K42 Z49




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Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55019014 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19226
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Subaru Impreza         70-118         185/65R15     A13 R37                                0A1 A02 A04
GD/GG ww GD/GGS        70-118         195/60R15     A13                                    A05 A08 A09
e1*98/14*0145*..,      70-118         205/50R15     A12 R09 T85 T86                        A14 A21 B03
e1*98/14*0163*..       70-118         205/55R15     A12                                    Sth S02
- Limousine            70-118         205/60R15     A12
                       70-118         215/55R15     A01 A12 K42 Z49
Subaru Impreza         66-92          195/55R15     K42 K56 R37                            0A1 A01 A02
GFC, GC/GF             66-92          195/60R15     K42 K56 R37                            A04 A05 A08
G334,                  66-92          205/50R15     K1c K2b K41 K42 K45 K56 R37            A09 A12 A14
e13*95/54, 96/79,      66-92          205/55R15     K1c K2b K41 K42 K45 K56                A21 B03 S02
98/14
*0026*00-04
Subaru Impreza XV      110            195/60R15     A33                                    0A1 A02 A04
G3                     110            195/65R15     A33                                    A05 A08 A09
e1*2001/116*0438*..    110            205/55R15     A12 Z25                                A14 A21 Flh
                       110            205/60R15     A12                                    KMV Su4 S03
                       110            205/65R15     A12 Z25
Subaru Legacy          101-127        195/60R15     R09                                    0A1 A02 A04
BL/BP, -S, -G          101-127        195/65R15                                            A05 A08 A09
e1*2001/116*0228*..,   101-127        205/60R15     A01 K1a K1b T90 T91                    A12 A14 A21
e1*2001/116*0256*..,   101-127        215/60R15     A01 K1c Z49                            B03 Car Lim
e11*2001/116*0240*.                                                                        X26 S02

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

115      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1150 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

117      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1170 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49873 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55019014 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19226
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 4 von 7

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49873 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55019014 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19226
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 5 von 7

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49873 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55019014 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19226
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 6 von 7

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

Su4    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 294 mm an Achse 1.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X26     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Outback.

Z25     Rad/Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen für die der
Fahrzeughersteller die Verwendung von 15" Rädern/Reifen durch Teilegutachten bzw.
Herstellerfreigaben bescheinigt.

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 1. April 2014 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49873 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55019014 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19226
Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                     Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 1. April 2014




Pohl                                                                00209095.DOC




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