GUTACHTEN zur ABE Nr. 49873 nach §22 StVZO
Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55019014 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19226
Hersteller O.Z. Spa
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Auftraggeber O.Z. Spa
Via Cartigliana, 125/C
I-36061 Bassano del Grappa(VI)
QS-Nr.: 39 02 0010603
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell MSW85
Typ 19226
Radgröße 6 J x 15 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
550 19226 550 / Ø63,3-Ø56,1 5/100/56,1 38 620 1950
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 49873
Herstellerzeichen OZ
Radtyp und Ausführung 19226 550
Radgröße 6 J x 15 H2
Einpresstiefe ET 38
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 -
S03 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 -
S04 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 110 28,3
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller MG Rover
Subaru
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49873 nach §22 StVZO
Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55019014 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19226
Hersteller O.Z. Spa
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Rover 75, MG ZT 85-130 195/65R15 R37 0A1 A02 A04
RJ, J 85-130 205/65R15 A01 K1a K2b A05 A08 A09
e11*98/14*0111*.., A12 A14 A21
e11*2001/116*0111*. B03 Lim S04
Rover 75, MG ZT-T 85-130 195/65R15 R37 0A1 A02 A04
RJ, J 85-130 205/65R15 A01 K1a K2b A05 A08 A09
e11*98/14*0111*.., A12 A14 A21
e11*2001/116*0111*. B03 Car S04
- Tourer/Kombi
Subaru Forester 125,130 205/70R15 M+S R09 0A1 A02 A04
SF 90,92 205/70R15 A05 A08 A09
e13*96/79*0029*.., 90,92 215/65R15 A01 K42 A12 A14 A21
e13*98/14*0029*.. B03 S02
Subaru Forester 90-125 185/80R15 R09 0A1 A02 A04
SFS 90-125 185R15 R09 A05 A08 A09
e1*97/27*0088*.., 90-125 195/65R15 R09 A12 A14 A21
e1*98/14*0088*.. 90-125 195/70R15 R09 B03 S02
90-125 205/70R15 R37
90-125 215/65R15 A01 K42
Subaru Forester 90-116 185/80R15 A13 R09 0A1 A02 A04
SG, SGS, SGG 90-116 185R15 A13 R09 A05 A08 A09
e13*98/14*0087*.., 90-116 195/65R15 A13 R09 A14 A21 B03
e1*2001/116*0209*.., 90-116 195/70R15 A13 R37 S02
e11*2001/116*0242*. 90-116 205/70R15 A13
90-116 215/65R15 A12
90-116 225/60R15 A12
90-116 225/70R15 A12 R09 115
Subaru Forester 104-110 195/70R15 A13 R09 0A1 A02 A04
SH, SHS, SHLPG 104-110 205/70R15 A33 R37 A05 A08 A09
e13*2001/116*0982*0 104-110 215/65R15 A12 R37 A14 A21 B03
0-08; 104-110 215/70R15 A12 117 Car S03
e1*2001/116*0485*.., 104-110 225/65R15 A12
e24*2007/46*0007*..
Subaru Impreza 79, 110 195/60R15 0A1 A02 A04
G3, G3S 79, 110 195/65R15 A05 A08 A09
e1*2001/116*0438*.., 79, 110 205/55R15 A01 K1c Z25 A12 A14 A21
e1*2001/116*0460*.. 79, 110 205/60R15 A01 K1c Flh KOV Su4
79, 110 205/65R15 A01 K1c Z25 S03
Subaru Impreza 84 195/65R15 A13 0A1 A02 A04
G4 84 205/60R15 A90 A05 A08 A09
e1*2007/46*0597*.. 84 215/60R15 A01 A12 K6d A14 A21 Flh
S03
Subaru Impreza 70-118 185/65R15 R37 T87 T88 Z49 0A1 A01 A02
GD/GG ww GD/GGS 70-118 195/60R15 K42 T86 T87 T88 Z49 A04 A05 A08
e1*98/14*0145*.., 70-118 205/50R15 K42 R09 T85 T86 Z49 A09 A12 A14
e1*98/14*0163*.. 70-118 205/55R15 K42 T87 T88 Z49 A21 B03 Car
- Kombi 70-118 205/60R15 K42 Z49 S02
70-118 215/55R15 K1c K42 Z49
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49873 nach §22 StVZO
Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55019014 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19226
Hersteller O.Z. Spa
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Subaru Impreza 70-118 185/65R15 A13 R37 0A1 A02 A04
GD/GG ww GD/GGS 70-118 195/60R15 A13 A05 A08 A09
e1*98/14*0145*.., 70-118 205/50R15 A12 R09 T85 T86 A14 A21 B03
e1*98/14*0163*.. 70-118 205/55R15 A12 Sth S02
- Limousine 70-118 205/60R15 A12
70-118 215/55R15 A01 A12 K42 Z49
Subaru Impreza 66-92 195/55R15 K42 K56 R37 0A1 A01 A02
GFC, GC/GF 66-92 195/60R15 K42 K56 R37 A04 A05 A08
G334, 66-92 205/50R15 K1c K2b K41 K42 K45 K56 R37 A09 A12 A14
e13*95/54, 96/79, 66-92 205/55R15 K1c K2b K41 K42 K45 K56 A21 B03 S02
98/14
*0026*00-04
Subaru Impreza XV 110 195/60R15 A33 0A1 A02 A04
G3 110 195/65R15 A33 A05 A08 A09
e1*2001/116*0438*.. 110 205/55R15 A12 Z25 A14 A21 Flh
110 205/60R15 A12 KMV Su4 S03
110 205/65R15 A12 Z25
Subaru Legacy 101-127 195/60R15 R09 0A1 A02 A04
BL/BP, -S, -G 101-127 195/65R15 A05 A08 A09
e1*2001/116*0228*.., 101-127 205/60R15 A01 K1a K1b T90 T91 A12 A14 A21
e1*2001/116*0256*.., 101-127 215/60R15 A01 K1c Z49 B03 Car Lim
e11*2001/116*0240*. X26 S02
Auflagen und Hinweise
0A1 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
115 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1150 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
117 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1170 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49873 nach §22 StVZO
Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55019014 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19226
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A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
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K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K6d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49873 nach §22 StVZO
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19226
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R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
Su4 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 294 mm an Achse 1.
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
X26 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Outback.
Z25 Rad/Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen für die der
Fahrzeughersteller die Verwendung von 15" Rädern/Reifen durch Teilegutachten bzw.
Herstellerfreigaben bescheinigt.
Z49 An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 1. April 2014 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2013.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 1. April 2014
Pohl 00209095.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim