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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53970 nach §22 StVZO

Anlage 34 zum Prüfbericht Nr. 55811321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ 19376
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 6

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          MSW 85
Typ                             19376
Radgröße                        6.5JX16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
550          19376 550 / Ø63,3-Ø58,1             5/100/58,1          38         680    1950

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      53970
Herstellerzeichen               MSW
Radtyp und Ausführung           19376 550
Radgröße                        6.5JX16H2
Einpresstiefe                   ET 38
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund         Anzugsmoment       Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                                                 (Nm)
S01   Spezialschraube M12x1,25      Kegel 60°    100                29,5               81720165
      Typ B39
S02   Spezialschraube M12x1,25      Kegel 60°    120                29,5               81720165
      Typ B39

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Alfa Romeo
                                Fiat
                                Opel

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 34 zum Prüfbericht Nr. 55811321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ 19376
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                       Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Alfa 147                74-125        205/50R16     K2b K42 R37                           A01 A12 A15
937                     74-125        205/55R16     K2b K42                               A21 B02 Flh
e3*98/14*0070*..                                                                          S01
Alfa 156                77-141        205/50R16     K42 K56 R37                           A01 A12 A15
932                     77-141        205/55R16     K42 K56                               A21 A58 B02
e3*96/27*0034*..,                                                                         Car Lim S01
e3*98/14*0034*..,
e3*98/14P0104*..
Alfa GT               103-125         195/55R16     A33 R37                               A15 A21 B02
937                   103-125         205/50R16     A12 R37                               Cpe S01
e3*98/14*0070*..      103-125         205/55R16     A12
Fiat 500L Trekking    59-77           195/60R16     A33 R37                               A15 A21 A58
199                   59-77           195/60R16C    A33 R09                               Flh KMV V16
e3*2001/116*          59-88           205/55R16     A90                                   S02
0217*33-..            59-88           215/55R16     A12
                      59-88           225/50R16     A12
Fiat 500L, -Living    59-77           195/60R16     A33 R37                               A15 A21 A58
199                   59-77           195/60R16C    A33 R09                               Flh KOV V16
e3*2001/116*          59-88           205/55R16     A90                                   S02
0217*28-..;           59-88           215/55R16     A12
e3*2007/46*0010*07-.. 59-88           225/50R16     A12
Fiat Doblo (II)       55-99           195/60R16     A33 T93 136                           A15 A21 B02
263                   55-99           195/60R16C    A33 136                               S02
e3*2007/46*0002*..;
e3*2007/46*0007*..
- geschl. Aufbau
Fiat Tipo             70-88           195/55R16     A31                                   A15 A21 A58
356                   70-88           195/60R16     A31                                   B02 Car Flh
e3*2007/46*0373*..    70-88           205/55R16     A90                                   KOV Lim V16
                      70-88           215/50R16     A12                                   S02
                      70-88           225/50R16     A01 A12 K2b K6b
Opel Combo-D          66-99           195/60R16     A33 T93 136                           A15 A21 B02
Combo-D, -Van         66-99           195/60R16C    A33 136                               S02
e3*2007/46*0076*..;
e3*2007/46*0079*..


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Anlage 34 zum Prüfbericht Nr. 55811321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ 19376
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 6

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

136      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1360 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A15    Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet
werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und
Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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Anlage 34 zum Prüfbericht Nr. 55811321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ 19376
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 4 von 6

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53970 nach §22 StVZO

Anlage 34 zum Prüfbericht Nr. 55811321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ 19376
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 5 von 6

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    185/60R16      205/55R16
Nr. 3    195/40R16      215/35R16
Nr. 4    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 5    195/50R16      215/45R16
Nr. 6    205/45R16      225/40R16
Nr. 7    205/50R16      225/45R16
Nr. 8    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 9    205/60R16      225/55R16
Nr. 10   215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 11   215/55R16      235/50R16
Nr. 12   225/40R16      245/35R16
Nr. 13   225/50R16      245/45R16
Nr. 14   225/55R16      245/50R16
Nr. 15   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 1. Dezember 2021 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53970 nach §22 StVZO

Anlage 34 zum Prüfbericht Nr. 55811321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ 19376
Hersteller                    O.Z. Spa

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2021.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 1. Dezember 2021




Pohl                                                                 00381261.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim