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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100109 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55800825 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ 19475
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 1 von 6
                Auftraggeber                   O.Z. Spa
                                               Via Bastion 49/4
                                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                               QS-Nr.: 39 02 0010603

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Modell                         MSW99
                Typ                            19475
                Radgröße                       8Jx19 H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                     Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                     Mittenloch-ø (mm)
                 003           19475 003 / ohne Ring                 6/120/74,56       45         1150     2450

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100109
                Herstellerzeichen              MSW
                Radtyp und Ausführung          19475 003
                Radgröße                       8Jx19 H2
                Einpresstiefe                  ET 45
                Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 100109*01




                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund              Anzugsmoment Schaftlänge       Artikel-Nr.
                                                                       (Nm)         (mm)
                 S01   Serienmutter M14x1,5          Kegel 60°         205          -                 Serie

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Ford
                                               Volkswagen
                Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich      Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                       Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Ford Transit Custom        81-125          235/50R19      A01 G90 K1a K1b K2b R50 T03 A12 A14 A19
                 NRN                        81-125          245/40R19 HL   T01 X94                     A57 KOV NoE
                 e5*2018/858*00192*..       81-125          245/45R19      A01 G90 T02                 NoP S01
                                            81-125          245/45R19      T02 Z19
                                            81-125          255/45R19      A01 G90 K1a K1b K2b T04




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100109 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55800825 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ 19475
                Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                                          Seite 2 von 6
                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Ford Transit Custom      100-125          235/50R19      A01 G90 R50 T03               A12 A14 A19
                 NRN                      100-125          235/50R19      R50 T03 Z19                   A57 KMV NoE
                 e5*2018/858*00192*..     100-125          245/40R19 HL   T01 X94                       NoP S01
                 - Active/Trail           100-125          245/45R19      A01 G90 T02
                 - mit Radhaus-           100-125          245/45R19      T02 Z19
                 Verbreiterungen          100-125          255/45R19      A01 G90 T04
                                          100-125          255/45R19      T04 Z19
                 Ford Transit Custom PHEV 87               235/50R19      G90 K1a K1b K2b R50 T03       A01 A12 A14
                 NRN                      87               255/45R19      G90 K1a K1b K2b T04           A19 A58 KOV
                 e5*2018/858*00192*..                                                                   S01
                 - Plug-in Hybrid
                 Ford Transit/Tourneo     81-125           235/50R19      A01 G90 K1a K1b K2b R50 T03   A12 A14 A19
                 Custom                   81-125           245/40R19 HL   T01 X94                       A57 KOV NoE
                 NXN                      81-125           245/45R19      A01 G90 T02                   NoP S01
                 e5*2018/858*00191*..     81-125           245/45R19      T02 Z19
                                          81-125           255/45R19      A01 G90 K1a K1b K2b T04
                 Ford Transit/Tourneo     87               235/50R19      G90 K1a K1b K2b R50 T03       A01 A12 A14
§22 100109*01




                 Custom                   87               255/45R19      G90 K1a K1b K2b T04           A19 A58 KOV
                 NXN                                                                                    S01
                 e5*2018/858*00191*..
                 - Plug-in Hybrid
                 Ford Transit/Tourneo     100-125          235/50R19      A01 G90 R50 T03               A12 A14 A19
                 Custom                   100-125          235/50R19      R50 T03 Z19                   A57 KMV NoE
                 NXN                      100-125          245/40R19 HL   T01 X94                       NoP S01
                 e5*2018/858*00191*..     100-125          245/45R19      A01 G90 T02
                 - Active/Trail           100-125          245/45R19      T02 Z19
                 - mit Radhaus-           100-125          255/45R19      A01 G90 T04
                 Verbreiterungen          100-125          255/45R19      T04 Z19

                 Ford Transit/Tourneo       87             235/50R19      A01 G90 R50 T03               A12 A14 A19
                 Custom                     87             235/50R19      R50 T03 Z19                   A57 KMV S01
                 NXN                        87             255/45R19      A01 G90 T04
                 e5*2018/858*00191*..       87             255/45R19      T04 Z19
                 - Plug-in Hybrid
                 - Active/Trail
                 - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
                 VW Bus (T7)                81-125         235/50R19      A01 G90 K1a K1b K2b R50 T03   A12 A14 A19
                 NSN                        81-125         245/40R19 HL   T01 X94                       A57 KOV NoE
                 e5*2018/858*00263*..       81-125         245/45R19      A01 G90 T02                   NoP S01
                 - Transporter              81-125         245/45R19      T02 Z19
                                            81-125         255/45R19      A01 G90 K1a K1b K2b T04
                 VW Bus (T7)                81-125         235/50R19      A01 G90 K1a K1b K2b R50 T03   A12 A14 A19
                 NVN                        81-125         245/40R19 HL   T01 X94                       A57 KOV NoE
                 e5*2018/858*00262*..       81-125         245/45R19      A01 G90 T02                   NoP S01
                 - Transporter, Caravelle   81-125         245/45R19      T02 Z19
                                            81-125         255/45R19      A01 G90 K1a K1b K2b T04


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55800825 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ 19475
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 3 von 6

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
                210 km/h               100% 100% 100%
§22 100109*01




                220 km/h               97%    100% 100%
                230 km/h               94%    100% 100%
                240 km/h               91%    100% 100%
                250 km/h               -      95%      100%
                260 km/h               -      90%      100%
                270 km/h               -      85%      100%
                280 km/h               -      -        95%
                290 km/h               -      -        90%
                300 km/h               -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100109 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55800825 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ 19475
                Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                               Seite 4 von 6

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A19       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
                oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise
                und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
                Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
                Felgenrand hinausragen.

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
§22 100109*01




                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                G90      Ist 19 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57
                StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55800825 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ 19475
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 5 von 6

                NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
                OVC-HEV).

                R50     Diese Reifengröße ist als "C" Ausführung nicht verwendbar, da der "C Reifen" auf der in diesem
                Gutachten genannten Radgröße nicht montierbar ist.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T01      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T02      Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T03      Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T04      Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§22 100109*01




                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                X94     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 19 Zoll Serienradgröße (u.a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Z19       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-Reifengrößen
                (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 5. Juni 2025 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55800825 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ 19475
                Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 6 von 6

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2024.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 5. Juni 2025


                Pohl                                                                                 00448778.DOCX
§22 100109*01




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim