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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50926 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55804216 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6J x 16H2 Typ 19273
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 1 von 7

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          MSW X4
Typ                             19273
Radgröße                        6J x 16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                   Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                   (mm)
500          19273500 / Ø63,3-Ø56,1                4/100/56,1          40         490    1895

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50926
Herstellerzeichen               O.Z.
Radtyp und Ausführung           19273 500
Radgröße                        6J x 16H2
Einpresstiefe                   ET 40
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund          Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°     110                      -                  81720064
S03   Mutter M12x1,5           Kegel 60°     110                      -                  81720066
S04   Serienschraube           Kegel 60°     130                      27,5               81720074
      M14x1,25
S05   Schraube M12x1,5         Kegel 60°     110                      26                 81720071
S06   Serienschraube           Kegel 60°     140                      27,5               81720074
      M14x1,25

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Honda
                                Kia
                                MG Rover
                                Mini/BMW
                                Mitsubishi

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50926 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55804216 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6J x 16H2 Typ 19273
Hersteller                         O.Z. Spa

                                                                                  Seite 2 von 7


Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Insight            65             185/55R16   K1a K1b                        A01 A12 A14
ZE2                                                                                A21 Flh S02
e6*2001/116*0130*..
Honda Jazz (I)           57,61          195/45R16                                  A12 A14 A21
GD1,GD5,GE2,GE3                                                                    S02
e6*98/14*0088,87*..,
e6*2001/116*0101*..,
e6*2001/116*0102*..
Honda Jazz (II)          66, 73         185/55R16   K1a                            A01 A12 A14
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73         195/50R16   K1c K2b K3b K5a K6a            A21 S02
e6*2007/46*
0010, 0011, 0013,
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz (II)          66, 73         185/55R16   K1a                            A01 A12 A14
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73         195/50R16   K1c K2b K3b K5a K6a            A21 S02
e6*2001/116*
0125, 0126, 0127,
0128, 0131, 0132*..
Honda Jazz (III)         75, 96         185/55R16   K1c                            A01 A12 A14
GK                       75, 96         195/50R16   K1c                            A21 Flh KOV
e6*2007/46*0162*..       75, 96         205/50R16   K1c K3a K3c K5b                S02
- incl. Facelift 2018
Honda Jazz Hybrid (II)   65             185/55R16   K1a                            A01 A12 A14
GP1                                                                                A21 S02
e6*2007/46*0012*..

Kia Sephia, Shuma        65-84,3        195/45R16                                  A12 A14 A21
FB                                                                                 Flh Sth S03
e4*96/27*0024*..,
e4*98/14*0024*..
- Shuma I/II, Spectra
Rover 2..,-25,MG ZR      55-107         195/45R16   T80                            A12 A14 A21
RF, F                                                                              B03 Npf S02
H224,
e11*93/81,
2001/116*0016*..
Rover 4..,-45, MG ZS     55-110         195/45R16   R37 T80 T84                    A12 A14 A21
RT, T                    55-110         195/50R16   A01 K42 R37                    B03 S02
H093,
e11*93/81*0014*..,
e11*2001/116*0014*.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50926 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55804216 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6J x 16H2 Typ 19273
Hersteller                         O.Z. Spa

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mini One, Cooper, -S  120-160           175/60R16   A13 M+S                              A14 A21 B03
Mini                  120-160           195/50R16   A12 M+S                              Cbo Flh S04
e1*2001/116*          120-160           195/55R16   A12 M+S
0231*08-..            65-85             175/60R16   A13 R37
- ab MJ 2007          65-85             185/50R16   A12 R37
                      65-85             195/50R16   A12 R37
                      65-85             195/55R16   A12
                      65-85             205/50R16   A01 A12 K1a K2b
Mini One, Cooper, -S  55-147            175/60R16   M+S                                  A12 A14 A21
Mini-N, UKL-          55-147            185/55R16   A01 K2b M+S                          B03 Car Cbo
C,/K,/L,/B-L, -N1     55-147            195/50R16   A01 K2b M+S                          Cpe Flh S06
e1*2001/116*0343*..; 55-147             195/55R16   A01 K2b M+S
e1*2007/46*           55-90             175/60R16
0369, 0370, 0593*..   55-90             185/50R16   A01 K2b
e1*2007/46*0371*00- 55-90               185/55R16   A01 K2b
09,                   55-90             195/50R16   A01 K2b
e24*2007/46*0023*..   55-90             195/55R16   A01 K2b
- Mini/Clubman/Cabrio 55-90             205/50R16   A01 K1a K1b K2b
- Coupè/Roadster

Mini One, Cooper, -S     120-160        175/60R16   A13 M+S                              A14 A21 B03
R50, Mini                120-160        195/50R16   A12 M+S                              Cbo Flh S05
e1*98/14*0168*..,        120-160        195/55R16   A12 M+S
e1*2001/116*             55-85          175/60R16   A13 R37
0231*00-07               55-85          185/50R16   A12 R37
- bis MJ 2006            55-85          195/50R16   A12 R37
                         55-85          195/55R16   A12
                         55-85          205/50R16   A01 A12 K1a K2b
Mitsubishi Carisma       66             195/45R16   T80                                  A12 A14 A21
DAO                                                                                      B02 B03 S03
e4*93/81*0005*..,
e4*98/14*0005*..
Mitsubishi Colt/Lancer   66             195/45R16   T80                                  A12 A14 A21
CJO                                                                                      B02 S03
e1*93/81*0031*..
Mitsubishi Space Star    52, 59         175/50R16   A01 G01 K6r                          A12 A14 A21
A00                      52, 59         195/45R16   A01 G01 K6r                          Flh KOV S03
e1*2007/46*0951*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50926 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55804216 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6J x 16H2 Typ 19273
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 4 von 7

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50926 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55804216 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6J x 16H2 Typ 19273
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 5 von 7

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50926 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55804216 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6J x 16H2 Typ 19273
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 6 von 7

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
befestigen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50926 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55804216 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6J x 16H2 Typ 19273
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 7 von 7

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 1. Februar 2018 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 1. Februar 2018




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