Teilegutachten 366-0232-11-WIRD-TG/N2 ANLAGE: 57 OPEL Radtyp: 396 8,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 14.06.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : OPEL Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 385120671 396 8,5x19 LK120 Ø72.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 760 2330 04/11 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm Verkaufsbezeichnung: INSIGNIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 0G-A e1*2001/116*0475*.., 239 235/40R19 96 51J; 52J Nur Insignia OPC; e1*2007/46*0374*.. 245/35R19 93Y Stufenheck; 245/40R19 94Y Schrägheck; 255/35R19 96 24M Allradantrieb; 255/40R19 96 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 765 0G-A e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 235/40R19 92 51J Stufenheck; e1*2007/46*0374*.. 245/35R19 93 24M Schrägheck; 245/40R19 94 24M Frontantrieb; 255/35R19 92 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 255/40R19 96 24M 12A; 51A; 56C; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 765 0G-A e1*2001/116*0475*.., 239 235/40R19 96 51J; 52J Nur Insignia OPC; e1*2007/46*0374*.. 245/35R19 93Y Kombi; Allradantrieb; 245/40R19 94Y 10B; 11G; 11H; 11K; 255/35R19 96 24M 12A; 51A; 56C; 573; 255/40R19 96 24M 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 765 0G-A e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 235/40R19 96 51J Stufenheck; e1*2007/46*0374*.. 245/35R19 93Y 24M Schrägheck; 245/40R19 94Y 24M Allradantrieb; 255/35R19 96 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 255/40R19 96 24M 12A; 51A; 56C; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 765 0G-A e1*2001/116*0475*.., 162 - 191 235/40R19 96 51J Kombi; Allradantrieb; e1*2007/46*0374*.. 245/35R19 93Y 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R19 94Y 24M 12A; 51A; 56C; 573; 255/35R19 96 24M 71K; 723; 729; 73C; 255/40R19 96 24M 74A; 74P; 765 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0232-11-WIRD-TG/N2 ANLAGE: 57 OPEL Radtyp: 396 8,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 14.06.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 Verkaufsbezeichnung: INSIGNIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 0G-A e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 235/40R19 92 51J Kombi; Frontantrieb; e1*2007/46*0374*.. 245/35R19 93 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R19 94 24M 12A; 51A; 56C; 71K; 255/35R19 92 24M 723; 729; 73C; 74A; 255/40R19 96 24M 74P; 765 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0232-11-WIRD-TG/N2 ANLAGE: 57 OPEL Radtyp: 396 8,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 14.06.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.