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							  GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0054/NT-1
  ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48763
  ANLAGE                            -4-                                      Typ         OXIGIN 14 1022                           GRÖSSE               10,0Jx22EH2
  HERSTELLER                        AD VIMOTION GmbH                                                                              DATUM                  24.04.2012



                                                                                                                                                                   AUDI

  Raddaten:

  Radgröße nach Norm                               :   10,0Jx22EH2                          Einpresstiefe (mm)                    :   35

  Lochkreis (mm)/Lochzahl                          :   112/5                                Zentrierart                           :   Mittenzentrierung

Technische Daten, Kurzfassung

                           Ausführungsbezeichnung                     Loch-                                                             zul.           zul.   gültig
                                                                                                         Mitten- Einpress-
                                                                      kreis       Zentrierring                                          Rad-          Abroll-  ab
   Ausführung                                                                                             loch     tiefe
                                                                      (mm)         Werkstoff                                            last          umfang Fertig.
                                    Kennzeichnung
                                                                      /-zahl
                                   Rad             Zentrierring                                           (mm)             (mm)             (kg)       (mm)       Datum

                             OXIGIN 14
 5112-76-57-35                                     Ø72,6-Ø57,1        112/5           Aluminium           57,1             35             1025         2450       12/11
                               1022

                                                                                                       ART der Befestigung:
                                                                                  SC = SCHRAUBE; MU = MUTTER; VS = SPEZIALSCHRAUBE; OE = OE
                                       Befestigungsmittel         :                                       Befestigungsmittel
                                                                                  Anzugsdrehmoment: z.B. 120/140 = 1.Wert-anziehen 2.Wert-nachziehen

                                                                                                                                                                Anzugs-
                                                                          Hersteller            Fz-Typ             kW      ART    MASSE      SCHAFT   BUND
                                                                                                                                                              Drehmoment


                                                                               Audi              4H              155-213    SC    M14x1,5      38      60°     120/140

                                                                               Audi              4H              155-273    SC    M14x1,5      38      60°     120/140




         Verwendungsbereich / Fz.-Hersteller                      :                                                                                               AUDI

                                    Verkaufsbezeichnung           :                                                                                                  A8

  Fahrzeugtyp               Betriebserlaubnis                  kW                      Reifen               Auflagen zu Reifen                        Auflagen
  4H                       e1*2007/46*0284*..             155 - 273            265/30R22 97Y               51J; 53S; 56G                       Allradantrieb;
                           e1*2007/46*0398*..                                                                                                  nicht gepanzerte/
                                                                                                                                               beschusssichere
                                                                                                                                               Ausführungen,
                                                                                                                                               nicht „Lang“ Ausf.;
                                                                                                                                               10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                                                               51A; 530; 573; 56C;
                                                                                                                                               71C; 71K; 723; 725;
                                                                                                                                               729; 73C; 740; 744;
                                                                                                                                               74A; 74P


Auflagen

10B)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

11A)
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach
                                                                                Seite 1 von 4
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  HERSTELLER                        AD VIMOTION GmbH                                                        DATUM             24.04.2012


Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19
StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

11B)
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so
sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der
Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

11G)
Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern
diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-
Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die
Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau
der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

11H)
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

12A)
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp
eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte
Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.

51A)
Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit
Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.

51J)
Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren
serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.

530)
Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h
nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.

53S)
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße mit Angabe
des Mindestreifenfülldruckes erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.

56C)
Die Bezieher der Leichtmetall-Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass die Montage der Reifen wegen der
Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.




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56G)
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.

573)
Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers
über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer
Geschwindigkeitskategorie zulässig.

71C)
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.

71K)
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
angebracht werden.

723)
Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen
(DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm
geeignet sind, zulässig. Das Metallschraubventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die
Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

725)
Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile
zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

729)
Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das
serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.

73C)
Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.

740)
Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise
befolgen:
    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
    2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit
        dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu
        überprüfen.
    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals
        zu überprüfen.

744)
Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen.

74A)
Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die
Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in
der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
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  GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0054/NT-1
  ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48763
  ANLAGE                            -4-                              Typ       OXIGIN 14 1022               GRÖSSE          10,0Jx22EH2
  HERSTELLER                        AD VIMOTION GmbH                                                        DATUM             24.04.2012



74P)
Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.




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235 48763-2012-0054-504-NT-1-AUDI-K-1 2013-04-08
                                    Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
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