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							GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0054/NT-1
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48763
ANLAGE                     -9-                                       Typ          OXIGIN 14 1022                          GRÖSSE                10,0Jx22EH2
HERSTELLER                 AD VIMOTION GmbH                                                                               DATUM                   24.04.2012



                                                                                                             AUDI, PORSCHE, VOLKSWAGEN

Raddaten:

Radgröße nach Norm                    :     10,0Jx22EH2                               Einpresstiefe (mm)                   :     45

Lochkreis (mm)/Lochzahl               :     130/5                                     Zentrierart                          :     Mittenzentrierung

Technische Daten, Kurzfassung

                        Ausführungsbezeichnung               Loch-                                                                zul.       zul.   gültig
                                                                                                Mitten-     Einpress-
                                                             kreis           Zentrierring                                         Rad-      Abroll-  ab
  Ausführung                                                                                     loch         tiefe
                                                             (mm)             Werkstoff                                           last      umfang Fertig.
                            Kennzeichnung
                                                             /-zahl
                           Rad            Zentrierring                                           (mm)            (mm)              (kg)         (mm)      Datum

                        OXIGIN 14
   5130-71-45                                ohne            130/5            Aluminium          71,6               45            1025          2450      12/11
                          1022

                                                                                            ART der Befestigung:
                                                               SC = SCHRAUBE; MU = MUTTER; VS = SPEZIALSCHRAUBE; OE = OE Befestigungsmittel
                             Befestigungsmittel          :             Anzugsdrehmoment: z.B. 120/140 = 1.Wert-anziehen 2.Wert-nachziehen
                                                                                              AD=Adapterscheibe

                                                                                                                                                         Anzugs-
                                                                 Hersteller             Fz-Typ              kW       ART       MASSE   SCHAFT   BUND
                                                                                                                                                       Drehmoment


                                                                      Audi                4L              155-257    OE                                   140

                                                                  Porsche                 9PA             184-383    OE                                   160
                                                                Porsche
                                                                                          9PA             184-368    OE                                   160
                                                                Porsche
                                                                                 92N, 92AN,92AH, 92AHN    213-368    OE                                   160
                                                                Porsche
                                                                                          9PA             184-331    OE                                   160

                                                                      VW                  7L              155-331    OE                                   180

                                                                      VW            7P, 7p, 7PH,7pH       258-258    OE                                   180




         Verwendungsbereich / Fz.-Hersteller             :                                                                                                 AUDI

                            Verkaufsbezeichnung          :                                                                                                      Q7

 Fahrzeugtyp             Betriebserlaubnis             kW                   Reifen                     Auflagen zu Reifen                     Auflagen
4L                      e1*2001/116*0350*..,         155 - 257         265/35R22 102Y                 11A; 24M                         bis
                        e1*2001/116*0367*..,                           285/30R22 101Y                 11A; 24J; 24M                    e1*2001/116*0350*14;
                        e13*2007/46*1081*..                            285/35R22 106W                 AFK; 11A; 24J; 24M;              Allradantrieb;
                                                                                                      54F                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       295/30R22 103Y                 AFK; 11A; 24J; 24M;              12A; 34Y; 385; 51A;
                                                                                                      51G; 54F                         530; 56C; 573; 578;
                                                                                                                                       71C; 71K; 723; 725;
                                                                                                                                       729; 73C; 740; 745;
                                                                                                                                       835; 918; 919; 920




                                                                       Seite 1 von 6
245 Stand: 2012-08-27
                             Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                          schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. © CP 2012 - Urheberrechtlich geschützt!
GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0054/NT-1
ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48763
ANLAGE                     -9-                                Typ       OXIGIN 14 1022                GRÖSSE           10,0Jx22EH2
HERSTELLER                 AD VIMOTION GmbH                                                           DATUM              24.04.2012



         Verwendungsbereich / Fz.-Hersteller          :                                                                   PORSCHE


                            Verkaufsbezeichnung       :                                                                   CAYENNE

 Fahrzeugtyp             Betriebserlaubnis           kW             Reifen             Auflagen zu Reifen              Auflagen
92N                     e13*2007/46*1085*..;      155 - 368    265/35R22 102Y         11A; 24M                   Allradantrieb;
92AN                    e13*2007/46*1106*...,                  275/35R22 104Y         11A; 24M                   10B; 11B; 11G; 11H;
92AH                    e13*2007/46*1107*...,                  285/30R22 101Y         11A; 24J; 24M              12A; 34Y; 385; 51A;
92AHN                   e13*2007/46*1108*...                   285/35R22 106Y         11A; 24J; 24M; 54F         530; 56C; 573; 578;
                                                               295/30R22 103Y         11A; 24J; 24M; 54F         71C; 71K; 723; 725;
                                                                                                                 729; 73C; 740; 745;
                                                                                                                 835; 918; 919
9PA                     e13*2001/116*0089*..      176 - 368    265/35R22 102Y         11A; 24J; 24M; 53S         Allradantrieb;
                                                               295/30R22 103Y         11A; 24J; 24M; 53S;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      54F                        12A; 34Y; 385; 51A;
                                                                                                                 530; 56C; 573; 578;
                                                                                                                 71C; 71K; 723; 725;
                                                                                                                 729; 73C; 740; 745;
                                                                                                                 835; 918; 919



         Verwendungsbereich / Fz.-Hersteller          :                                                              VOLKSWAGEN


                            Verkaufsbezeichnung       :                                                                   TOUAREG

 Fahrzeugtyp             Betriebserlaubnis           kW             Reifen             Auflagen zu Reifen              Auflagen
7P                      e1*2007/46*0376*..;       176 - 250    265/35R22 102Y         11A; 24M                   Allradantrieb;
7p                      DE*2007/46*0400*..,                    275/35R22 104Y         11A; 24M                   10B; 11B; 11G; 11H;
7PH                     e1*2007/46*0403*..;                    285/30R22 101Y         11A; 24J; 24M              12A; 381; 51A; 56C;
7pH                     DE*2007/46*0404*..                                                                       578; 71C; 71K; 723;
                                                               285/35R22 106W         11A; 24J; 24M; 53S;
                                                                                                                 725; 729; 73C; 740;
                                                                                      54F
                                                                                                                 745; 913; 914; 918;
                                                               295/30R22 103Y         11A; 24J; 24M; 53S;
                                                                                                                 919; 920
                                                                                      54F
7L                      e1*2001/116*0203*..       155 - 331    265/35R22 102Y         11A; 24J; 24M              Allradantrieb;
                                                               285/30R22 101Y         11A; 24J; 24M; 53S;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      54F                        12A; 31P, 34Y; 385;
                                                               295/30R22 103Y         11A; 24J; 24M; 53S;        51A; 56C; 578; 71C;
                                                                                      54F                        71K; 723; 725; 729;
                                                                                                                 73C; 740; 745; 913;
                                                                                                                 914; 918; 919; 920



Auflagen

10B)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

11A)
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach
Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum
§19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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11B)
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so
sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der
Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

11G)
Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-
Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die
Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit
dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

11H)
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

12A)
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp
eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in
Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.

24J)
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte
herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung,
usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache
der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
    Ö das Hinweisblatt ist zu beachten!

24M)
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte
herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung,
usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache
der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
    Ö das Hinweisblatt ist zu beachten!

31P)
Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit automatischem Niveaulift.

34Y)
Die Verwendung der Rad/Reifenkombination an Fahrzeuge mit Luftfederung ist nicht zulässig.




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381)
Das Fahrzeug darf aufgrund der Nacharbeiten an der Karosserie nicht mehr im Anhängerbetrieb (Trailer-
Option) eingesetzt werden. Die Anhängelast ist in den Fahrzeugpapieren zu streichen.

385)
Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist an Fahrzeugen mit Trailer-Option nicht zulässig.

51A)
Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit
Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.

51G)
Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren
bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges     (EG-Übereinstimmungsbescheinigung),       freigegeben     ist.   Der     Loadindex,    das
Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und
die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.

530)
Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h
nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.

53S)
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße mit Angabe
des Mindestreifenfülldruckes erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.

54F)
Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung
durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der
vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer
für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-sachverständigen oder einen Angestellten nach
Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum
§19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

56C)
Die Bezieher der Leichtmetall-Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass die Montage der Reifen wegen der
Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.

56G)
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.

573)
Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers
über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie
zulässig.


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578)
Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist nur für Fahrzeugausführungen mit serienmäßig verbauten
Kunststoffverbreiterungen / Kotflügelverbreiterungen / Radlaufleisten bzw. Radlaufverbreiterungen an Vorder-
und Hinterachse zulässig.

71C)
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.

71K)
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
angebracht werden.

723)
Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von
11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Metallschraubventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind
die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

725)
Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile
zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

729)
Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das
serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.

73C)
Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.

740)
Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise
befolgen:
    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
    2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit
        dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu
        überprüfen.
    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals
        zu überprüfen.

745)
Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller verwendet
werden.

835)
Die Verwendung der Rad/Reifenkombination an Fahrzeugausführungen mit Karbon-Keramikbremsanlage ist
nicht zulässig.

913)
Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung oder ausführliche
Bedienungsanleitung) auf die genannten Auflagen und Hinweise und die erforderliche Pflege bzw. auf den
ordnungsgemäßen Anbau und Betrieb der Sonderräder hingewiesen werden.
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914)
Auf ausreichenden Abstand zu Brems- (3 mm) und Fahrwerkteilen (5 mm) ist beim Anbau der Sonderräder zu
achten.

918)
Die Verwendung der Sonderräder an Fahrzeuge(n) für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
(BOS) ist unzulässig.

919)
Die Verwendung der Sonderräder / Rad-Reifenkombination an Sonderschutzfahrzeuge(n) der
Widerstandsklasse(n) VR1 / VR2 / VR3 VR5 / VR6 / VR7 / VRSG1 sowie der Widerstandklassen VR9 bis VR14,
oder an geländegängige(n) Fahrzeuge(n) der Schutzstufe B6/B7 ist unzulässig.

920)
Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist an Fahrzeugausführungen mit 2. Sitzreihe bzw. Ausführung als
7-Sitzer nicht zulässig.

AFK)
Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, AUDI-Teilenummer 7L8 422 127 Anschlagring für
Lenkungsbegrenzung, ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern
die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung
ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Sonderradgrößen in 19" bzw. 20" in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben sind. Bei Nachrüstung ist
der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer
für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt
4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUG-
IDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




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