GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0054/NT-1 ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48763 ANLAGE -9- Typ OXIGIN 14 1022 GRÖSSE 10,0Jx22EH2 HERSTELLER AD VIMOTION GmbH DATUM 24.04.2012 AUDI, PORSCHE, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 10,0Jx22EH2 Einpresstiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführungsbezeichnung Loch- zul. zul. gültig Mitten- Einpress- kreis Zentrierring Rad- Abroll- ab Ausführung loch tiefe (mm) Werkstoff last umfang Fertig. Kennzeichnung /-zahl Rad Zentrierring (mm) (mm) (kg) (mm) Datum OXIGIN 14 5130-71-45 ohne 130/5 Aluminium 71,6 45 1025 2450 12/11 1022 ART der Befestigung: SC = SCHRAUBE; MU = MUTTER; VS = SPEZIALSCHRAUBE; OE = OE Befestigungsmittel Befestigungsmittel : Anzugsdrehmoment: z.B. 120/140 = 1.Wert-anziehen 2.Wert-nachziehen AD=Adapterscheibe Anzugs- Hersteller Fz-Typ kW ART MASSE SCHAFT BUND Drehmoment Audi 4L 155-257 OE 140 Porsche 9PA 184-383 OE 160 Porsche 9PA 184-368 OE 160 Porsche 92N, 92AN,92AH, 92AHN 213-368 OE 160 Porsche 9PA 184-331 OE 160 VW 7L 155-331 OE 180 VW 7P, 7p, 7PH,7pH 258-258 OE 180 Verwendungsbereich / Fz.-Hersteller : AUDI Verkaufsbezeichnung : Q7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L e1*2001/116*0350*.., 155 - 257 265/35R22 102Y 11A; 24M bis e1*2001/116*0367*.., 285/30R22 101Y 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0350*14; e13*2007/46*1081*.. 285/35R22 106W AFK; 11A; 24J; 24M; Allradantrieb; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 295/30R22 103Y AFK; 11A; 24J; 24M; 12A; 34Y; 385; 51A; 51G; 54F 530; 56C; 573; 578; 71C; 71K; 723; 725; 729; 73C; 740; 745; 835; 918; 919; 920 Seite 1 von 6 245 Stand: 2012-08-27 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. © CP 2012 - Urheberrechtlich geschützt! GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0054/NT-1 ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48763 ANLAGE -9- Typ OXIGIN 14 1022 GRÖSSE 10,0Jx22EH2 HERSTELLER AD VIMOTION GmbH DATUM 24.04.2012 Verwendungsbereich / Fz.-Hersteller : PORSCHE Verkaufsbezeichnung : CAYENNE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 92N e13*2007/46*1085*..; 155 - 368 265/35R22 102Y 11A; 24M Allradantrieb; 92AN e13*2007/46*1106*..., 275/35R22 104Y 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 92AH e13*2007/46*1107*..., 285/30R22 101Y 11A; 24J; 24M 12A; 34Y; 385; 51A; 92AHN e13*2007/46*1108*... 285/35R22 106Y 11A; 24J; 24M; 54F 530; 56C; 573; 578; 295/30R22 103Y 11A; 24J; 24M; 54F 71C; 71K; 723; 725; 729; 73C; 740; 745; 835; 918; 919 9PA e13*2001/116*0089*.. 176 - 368 265/35R22 102Y 11A; 24J; 24M; 53S Allradantrieb; 295/30R22 103Y 11A; 24J; 24M; 53S; 10B; 11B; 11G; 11H; 54F 12A; 34Y; 385; 51A; 530; 56C; 573; 578; 71C; 71K; 723; 725; 729; 73C; 740; 745; 835; 918; 919 Verwendungsbereich / Fz.-Hersteller : VOLKSWAGEN Verkaufsbezeichnung : TOUAREG Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7P e1*2007/46*0376*..; 176 - 250 265/35R22 102Y 11A; 24M Allradantrieb; 7p DE*2007/46*0400*.., 275/35R22 104Y 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 7PH e1*2007/46*0403*..; 285/30R22 101Y 11A; 24J; 24M 12A; 381; 51A; 56C; 7pH DE*2007/46*0404*.. 578; 71C; 71K; 723; 285/35R22 106W 11A; 24J; 24M; 53S; 725; 729; 73C; 740; 54F 745; 913; 914; 918; 295/30R22 103Y 11A; 24J; 24M; 53S; 919; 920 54F 7L e1*2001/116*0203*.. 155 - 331 265/35R22 102Y 11A; 24J; 24M Allradantrieb; 285/30R22 101Y 11A; 24J; 24M; 53S; 10B; 11B; 11G; 11H; 54F 12A; 31P, 34Y; 385; 295/30R22 103Y 11A; 24J; 24M; 53S; 51A; 56C; 578; 71C; 54F 71K; 723; 725; 729; 73C; 740; 745; 913; 914; 918; 919; 920 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Seite 2 von 6 245 Stand: 2012-08-27 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. © CP 2012 - Urheberrechtlich geschützt! GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0054/NT-1 ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48763 ANLAGE -9- Typ OXIGIN 14 1022 GRÖSSE 10,0Jx22EH2 HERSTELLER AD VIMOTION GmbH DATUM 24.04.2012 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder- Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Ö das Hinweisblatt ist zu beachten! 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Ö das Hinweisblatt ist zu beachten! 31P) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit automatischem Niveaulift. 34Y) Die Verwendung der Rad/Reifenkombination an Fahrzeuge mit Luftfederung ist nicht zulässig. Seite 3 von 6 245 Stand: 2012-08-27 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. © CP 2012 - Urheberrechtlich geschützt! GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0054/NT-1 ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48763 ANLAGE -9- Typ OXIGIN 14 1022 GRÖSSE 10,0Jx22EH2 HERSTELLER AD VIMOTION GmbH DATUM 24.04.2012 381) Das Fahrzeug darf aufgrund der Nacharbeiten an der Karosserie nicht mehr im Anhängerbetrieb (Trailer- Option) eingesetzt werden. Die Anhängelast ist in den Fahrzeugpapieren zu streichen. 385) Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist an Fahrzeugen mit Trailer-Option nicht zulässig. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße mit Angabe des Mindestreifenfülldruckes erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-sachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 56C) Die Bezieher der Leichtmetall-Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Seite 4 von 6 245 Stand: 2012-08-27 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. © CP 2012 - Urheberrechtlich geschützt! GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0054/NT-1 ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48763 ANLAGE -9- Typ OXIGIN 14 1022 GRÖSSE 10,0Jx22EH2 HERSTELLER AD VIMOTION GmbH DATUM 24.04.2012 578) Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist nur für Fahrzeugausführungen mit serienmäßig verbauten Kunststoffverbreiterungen / Kotflügelverbreiterungen / Radlaufleisten bzw. Radlaufverbreiterungen an Vorder- und Hinterachse zulässig. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Metallschraubventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 835) Die Verwendung der Rad/Reifenkombination an Fahrzeugausführungen mit Karbon-Keramikbremsanlage ist nicht zulässig. 913) Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung oder ausführliche Bedienungsanleitung) auf die genannten Auflagen und Hinweise und die erforderliche Pflege bzw. auf den ordnungsgemäßen Anbau und Betrieb der Sonderräder hingewiesen werden. Seite 5 von 6 245 Stand: 2012-08-27 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. © CP 2012 - Urheberrechtlich geschützt! GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0054/NT-1 ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48763 ANLAGE -9- Typ OXIGIN 14 1022 GRÖSSE 10,0Jx22EH2 HERSTELLER AD VIMOTION GmbH DATUM 24.04.2012 914) Auf ausreichenden Abstand zu Brems- (3 mm) und Fahrwerkteilen (5 mm) ist beim Anbau der Sonderräder zu achten. 918) Die Verwendung der Sonderräder an Fahrzeuge(n) für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ist unzulässig. 919) Die Verwendung der Sonderräder / Rad-Reifenkombination an Sonderschutzfahrzeuge(n) der Widerstandsklasse(n) VR1 / VR2 / VR3 VR5 / VR6 / VR7 / VRSG1 sowie der Widerstandklassen VR9 bis VR14, oder an geländegängige(n) Fahrzeuge(n) der Schutzstufe B6/B7 ist unzulässig. 920) Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist an Fahrzeugausführungen mit 2. Sitzreihe bzw. Ausführung als 7-Sitzer nicht zulässig. AFK) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, AUDI-Teilenummer 7L8 422 127 Anschlagring für Lenkungsbegrenzung, ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Sonderradgrößen in 19" bzw. 20" in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG- Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben sind. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUG- IDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Seite 6 von 6 245 Stand: 2012-08-27 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. © CP 2012 - Urheberrechtlich geschützt!