GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0054/NT-1 ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48763 ANLAGE -8- Typ OXIGIN 14 1022 GRÖSSE 10,0Jx22EH2 HERSTELLER AD VIMOTION GmbH DATUM 24.04.2012 AUDI, PORSCHE, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 10,0Jx22EH2 Einpresstiefe (mm) : 45 *) Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführungsbezeichnung Loch- zul. zul. gültig Mitten- Einpress- kreis Zentrierring Rad- Abroll- ab Ausführung loch tiefe (mm) Werkstoff last umfang Fertig. Kennzeichnung /-zahl Rad Zentrierring (mm) (mm) (kg) (mm) Datum OXIGIN 14 5130-71-50 ohne 130/5 Aluminium 71,6 45 *) 1000 2400 12/11 1022 ART der Befestigung: SC = SCHRAUBE; MU = MUTTER; VS = SPEZIALSCHRAUBE; OE = OE Befestigungsmittel Befestigungsmittel : Anzugsdrehmoment: z.B. 120/140 = 1.Wert-anziehen 2.Wert-nachziehen AD=Adapterscheibe Anzugs- Hersteller Fz-Typ kW ART MASSE SCHAFT BUND Drehmoment Audi 4L 155-257 AD +5mm 140 Porsche 9PA 184-383 AD +5mm 160 Porsche 9PA 184-368 AD +5mm 160 Porsche 92N, 92AN,92AH, 92AHN 213-368 AD +5mm 160 Porsche 9PA 184-331 AD +5mm 160 VW 7L 155-331 AD +5mm 180 VW 7P, 7p, 7PH,7pH 258-258 AD +5mm 180 *) Die Radausführungen 5130-71-50 (Basisradausführung: ET +50mm) sind nur mit einer 5mm Aluminium- Adapterscheibe (Kennzeichnung: 12422 Hersteller: SCC Fahrzeugtechnik GmbH) zulässig. Durch die Verwendung der Adapterscheibe ergibt sich eine Einpresstiefe von +45mm. Die Kennzeichnung des Basisrades bleibt unverändert mit Einpresstiefe +50mm. Verwendungsbereich / Fz.-Hersteller : AUDI Verkaufsbezeichnung : Q7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L e1*2001/116*0350*.., 155 - 257 265/35R22 102Y 11A; 24M Schraubenfederung; e1*2001/116*0367*.., 285/30R22 101Y 11A; 24J; 24M Luftfederung; e13*2007/46*1081*.. 285/35R22 106W AFK; 11A; 24J; 24M; nicht mit Trailer 54F Ausrüstung; nicht 7- 295/30R22 103Y AFK; 11A; 24J; 24M; Sitzer Ausrüstung; 51G; 54F nur mit Serien Radlaufverbreiterung; bis e1*2001/116*0350*14; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 530; 56C; 573; 71C; 71K; 723; 725; 729; 73C; 74C; 740; 745 Seite 1 von 5 242 Stand: 2012-06-24 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. © CP 2012 - Urheberrechtlich geschützt! GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0054/NT-1 ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48763 ANLAGE -8- Typ OXIGIN 14 1022 GRÖSSE 10,0Jx22EH2 HERSTELLER AD VIMOTION GmbH DATUM 24.04.2012 Verwendungsbereich / Fz.-Hersteller : PORSCHE Verkaufsbezeichnung : CAYENNE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 92N e13*2007/46*1085*..; 155 - 368 265/35R22 102Y 11A; 24M Allradantrieb; 92AN e13*2007/46*1106*..., 275/35R22 104Y 11A; 24M nicht mit Trailer 92AH e13*2007/46*1107*..., 285/30R22 101Y 11A; 24J; 24M Ausrüstung; 92AHN e13*2007/46*1108*... 285/35R22 106Y 11A; 24J; 24M; 54F nur mit Serien 295/30R22 103Y 11A; 24J; 24M; 54F Radlaufverbreiterung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 530; 51A; 56C; 71C; 71K; 723; 725; 729; 73C; 74C; 740; 745 9PA e13*2001/116*0089*.. 176 - 404 265/35R22 102Y 11A; 24J; 24M; 53S Allradantrieb; 295/30R22 103Y 11A; 24J; 24M; 53S; nicht mit Trailer 54F Ausrüstung; nur mit Serien Radlaufverbreiterung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71C; 71K; 723; 725; 729; 73C; 74C; 740; 745 Verwendungsbereich / Fz.-Hersteller : VOLKSWAGEN Verkaufsbezeichnung : TOUAREG Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7P e1*2007/46*0376*..; 176 - 250 265/35R22 102Y 11A; 24M Allradantrieb; 7p DE*2007/46*0400*.., 275/35R22 104Y 11A; 24M nicht mit Trailer 7PH e1*2007/46*0403*..; 285/30R22 101Y 11A; 24J; 24M Ausrüstung; 7pH DE*2007/46*0404*.. nur mit Serien 285/35R22 106W 11A; 24J; 24M; 53S; Radlaufverbreiterung; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 295/30R22 103Y 11A; 24J; 24M; 53S; 12A; 51A; 56C; 71C; 54F 71K; 723; 725; 729; 73C; 74C; 740; 745 7L e1*2001/116*0203*.. 155 - 331 265/35R22 102Y 11A; 24J; 24M Allradantrieb; 285/30R22 101Y 11A; 24J; 24M; 53S; nicht mit Trailer 54F Ausrüstung; 295/30R22 103Y 11A; 24J; 24M; 53S; nur mit Serien 54F Radlaufverbreiterung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71C; 71K; 723; 725; 729; 73C; 74C; 740; 745 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Seite 2 von 5 242 Stand: 2012-06-24 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. © CP 2012 - Urheberrechtlich geschützt! GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0054/NT-1 ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48763 ANLAGE -8- Typ OXIGIN 14 1022 GRÖSSE 10,0Jx22EH2 HERSTELLER AD VIMOTION GmbH DATUM 24.04.2012 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder- Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. das Hinweisblatt ist zu beachten! 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. das Hinweisblatt ist zu beachten! Seite 3 von 5 242 Stand: 2012-06-24 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. © CP 2012 - Urheberrechtlich geschützt! GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0054/NT-1 ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48763 ANLAGE -8- Typ OXIGIN 14 1022 GRÖSSE 10,0Jx22EH2 HERSTELLER AD VIMOTION GmbH DATUM 24.04.2012 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße mit Angabe des Mindestreifenfülldruckes erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-sachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 56C) Die Bezieher der Leichtmetall-Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. Seite 4 von 5 242 Stand: 2012-06-24 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. © CP 2012 - Urheberrechtlich geschützt! GUTACHTEN NR.: 2012-ABE-PSA-0054/NT-1 ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48763 ANLAGE -8- Typ OXIGIN 14 1022 GRÖSSE 10,0Jx22EH2 HERSTELLER AD VIMOTION GmbH DATUM 24.04.2012 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Metallschraubventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. AFK) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, AUDI-Teilenummer 7L8 422 127 Anschlagring für Lenkungsbegrenzung, ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Sonderradgrößen in 19" bzw. 20" in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG- Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben sind. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUG- IDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Seite 5 von 5 242 Stand: 2012-06-24 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. © CP 2012 - Urheberrechtlich geschützt!