Gutachten 366-0283-09-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 9 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 28.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 13 Fahrzeughersteller : DIAMOND, HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, MITSUBISHI Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 42 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 114567142 OXIGIN 14 7517 LK114 N25Ø72.6 - Ø67.1 67,1 Kunststoff 690 2251 04/09 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : FD; FDH 107 Nm für Typ : ELH; LM; YN 110 Nm für Typ : GK; JC; JM; NF; XG Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI COUPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GK e11*98/14*0186*.. 77 - 123 205/50R17 89 11A; 21B; 22B; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 51G 12A; 51A; 71K; 723; 225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 367 729; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SONATA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NF e11*2001/116*0241*.. 100 - 184 215/50R17 91W Limousine; 215/55R17 94 Frontantrieb; 225/50R17 94 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 12A; 51A; 71K; 723; 245/45R17 95 729; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI TUCSON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JM e4*2001/116*0087*.. 82 - 129 225/55R17 97 11A; 24J; 24M Allradantrieb; 235/55R17 99 11A; 24J; 24M; 362 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: i 30,i 30CW Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R17 88 11A; 24M; 51J Nicht i 30CW FDH e11*2001/116*0343*.. 205/50R17 89 11A; 21P; 22M; 24J; (Kombi); 24M; 51J Frontantrieb; 215/45R17 87 11A; 22M; 24J; 24M; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 21P; 22M; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 9 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 28.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 13 Verkaufsbezeichnung: i 30,i 30CW Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R17 88 11A; 24M; 51J i 30CW (Kombi); FDH e11*2001/116*0343*.. 205/50R17 89 11A; 24J; 24M; 51J Frontantrieb; 215/45R17 87 11A; 24J; 24M; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: IX20 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JC e4*2007/46*0207*.., 57 - 94 205/45R17 88 11A; 245 Schrägheck 4-türig; e4*2007/46*0223*.. 205/50R17 89 11A; 21P; 24J; 24M Frontantrieb; 215/45R17 87 11A; 21P; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 21P; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24M; 241; 729; 73C; 74A; 74H; 246 74P Verkaufsbezeichnung: ix35, TUCSON, LM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ELH e11*2007/46*0192*.. 85 - 135 215/60R17 96 51J Allradantrieb; LM e11*2007/46*0128*.. 215/65R17 99 51J Frontantrieb; 225/60R17 99 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: VENGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 205/50R17 89 11A; 24J; 248 Schrägheck; e4*2007/46*0131*.. 215/45R17 87 11A; 24J; 248 Frontantrieb; 225/45R17 91 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 11A; 22I; 24M; 241; 246 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: XG250, XG300, XG350 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XG e11*98/14*0109*.. 123 - 145 205/50R17 91W ab 225/45R17 91W e11*98/14*0109*05; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : AM 108 Nm für Typ : ED 110 Nm für Typ : GE; JE; JES; LD Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 9 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 28.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 13 Verkaufsbezeichnung: CEE'D Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ED e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 205/45R17 88 11A; 24M; 51J Sporty wagon e4*2007/46*0132*.. 205/50R17 89 11A; 22M; 24J; 24M; 51J (Kombi); Cee'd (4- 215/45R17 87 11A; 24J; 24M; 5ET türig Schrägheck); 225/45R17 91 11A; 22M; 24J; 24M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P ED e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 205/45R17 88 11A; 24J; 24M; 51J Pro Cee'd (2-türig 205/50R17 89 11A; 22M; 24J; 24M; 51J Schrägheck); 215/45R17 87 11A; 24J; 24M; 5ET Frontantrieb; 225/45R17 91 11A; 22M; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: KIA MAGENTIS, MG, OPTIMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GE e4*2001/116*0100*.. 100 - 106 205/50R17 89 51J nur bis 100 - 138 215/50R17 91 e4*2001/116*0100*06; 225/45R17 90 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 93 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: KIA OPIRUS,GH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LD e4*2001/116*0075*.. 137 - 149 225/55R17 97 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R17 96W 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: KIA SPORTAGE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JE e4*2001/116*0089*.. 82 - 129 225/55R17 97 24K Allradantrieb; JES e4*2001/116*0120*.. 235/55R17 99 24K Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SOUL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AM e4*2001/116*0139*.., 85 - 94 205/50R17 89 11A; 24J; 248; 51J Frontantrieb; e4*2007/46*0133*.. 215/45R17 87 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 723; 225/50R17 94 11A; 24J; 248; 54F 729; 73C; 74A; 74P; 235/45R17 94 11A; 24J; 248 76S 245/45R17 95 11A; 24J; 248 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 9 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 28.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 13 Verkaufsbezeichnung: ix35,TUCSON, LM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EL e11*2007/46*0104*.. 85 - 135 215/60R17 96 51J Allradantrieb; 215/65R17 99 51J Frontantrieb; 225/60R17 99 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : BJ; BJD; CA; CP; CPD; ER; GF; GFD/GWD; GF/GW; GG/GY; GG1; GH; GHE; NC1; NC1E; SE; TA 120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; LW Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ER e11*2001/116*0308*.. 127 - 191 235/65R17 104 52J nur bis 255/60R17 106 11A; 24J; 24M; 52J e11*2001/116*0308*0 1; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76Z Verkaufsbezeichnung: MAZDA MPV Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LW e1*98/14*0118*.. 100 - 104 235/45R17 94 nur ab 104 225/45R17 94 Ottomotor e1*98/14*0118*02; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NC1 e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/40R17 80 11A; 24J; 24M MX-5 "Softtop"; MX- NC1E e1*2001/116*0371*.. 205/45R17 84 11A; 24J; 24M 5 "Roadster Coupe"; 215/40R17 83 11A; 24C; 24D Cabrio; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA PREMACY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CP e1*98/14*0116*.. 66 - 96 205/40R17 84 11A; 21B; 22B; 24M; 5EA 10B; 11B; 11G; 11H; CPD e1*98/14*0161*.. 205/45R17 88 11A; 21B; 22B; 24D; 54F 12A; 51A; 71K; 723; 215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 24D 73C; 74A; 74P 225/35R17 86 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 74 - 84 225/35R17 82 nicht Dieselmotor; 11A; 21B; 22B; 24D; 24J; 5DK 74 - 96 215/40R17 83 nicht Dieselmotor; 11A; 21B; 22B; 24D; 5DW Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 9 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 28.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 13 Verkaufsbezeichnung: MAZDA RX-8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SE e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/50R17 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 93 MCS 12A; 51A; 71K; 723; 245/45R17 95 MCS 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CA e13*96/79*0028*.., 76 - 106 215/40R17 11A; 22B; 22F; 631 10B; 11B; 11G; 11H; G138 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 9 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TA e13*98/14*0002*.. 120 215/50R17 91 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 90 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 723; 235/45R17 93 11A; 22B; 24J 73C; 74A; 74P TA e13*95/54*0002*.., 105 - 123 225/45R17-90 11A; 24J; 24M Vorderachslenkung; G517 105 - 155 225/45R17 11A; 24J; 24M; 631 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17-93 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/50R17 89 11A; 22B; 24J; 24M Stufenheck; 215/45R17 87 11A; 22B; 24J; 24M Schrägheck; 225/45R17 90 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P BK e1*2001/116*0234*.. 191 205/50R17 89 11A; 22I; 24J; 52J Mazda 3 MPS; 215/45R17 87 52J Schrägheck; 225/45R17 91 11A; 22I; 24J; 52J Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76S; 76Z BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 111 205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 24J; 248 Stufenheck; BLE e13*2007/46*1071*.. 76 - 136 205/50R17 89W 11A; 21P; 22I; 24J; 248 Schrägheck; 215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 246 Frontantrieb; 225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 11A; 21B; 21N; 22B; 22H; 12A; 51A; 71K; 723; 24J; 248 729; 73C; 74A; 74P; 76S BL e11*2001/116*0262*.. 191 205/50R17 11A; 21P; 22I; 24J; 248; Schrägheck; 51G; 52J Frontantrieb; 215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 246; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24J; 248; 12A; 51A; 71K; 723; 52J 729; 73C; 74A; 74P; 235/45R17 94 11A; 21B; 21N; 22B; 22H; 76S; 76Z 24J; 248; 52J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 9 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 28.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 13 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 323 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BJ e1*98/14*0094*.. 96 205/40R17 80 11A; 22B; 24M; 5DA Schrägheck; BJD e1*98/14*0181*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA 5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CR1 e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/50R17 91 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 91 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 225/45R17 91 11A; 22I; 24J; 24M 73C; 74A; 74P 235/45R17 93 11A; 22I; 24J; 24M CW e1*2007/46*0433*.. 85 - 110 205/50R17 93 11A; 21B; 22B; 24J; 270 Kombi; Frontantrieb; 215/45R17 91 11A; 21P; 22B; 24J; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J; 270 12A; 51A; 71K; 723; 235/45R17 94 11A; 21B; 22B; 24J; 270 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 122 215/45R17 87W 11A; 22I; 24J; 24M; 5ET Kombi; Stufenheck; GG1 e11*2001/116*0203*.. 215/45R17 91 11A; 22I; 24J; 24M Schrägheck; 225/45R17 90 11A; 22B; 24J; 24M Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76S GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/50R17 91 11A; 22I; 24J; 24M; 51J nur bis GHE e13*2007/46*1075*.. 205/55R17 91 11A; 22I; 24J; 24M; 51J e13*2007/46*1075*01; 215/50R17 91 11A; 22I; 24C; 24D nur bis 225/45R17 91 11A; 22I; 24J; 24M e1*2001/116*0448*05; 88 - 136 205/50R17 91W 11A; 22I; 24J; 24M; 51J Schrägheck; 205/55R17 91W 11A; 22I; 24J; 24M; 51J Frontantrieb; 215/50R17 91W 11A; 22I; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91W 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 225/50R17 94 11A; 21P; 22B; 22M; 729; 73C; 74A; 74P; 24C; 24D 76S 235/45R17 94 11A; 22I; 24C; 24D; 68A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 9 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 28.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 13 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R17 91 11A; 21P; 22I; 22M; 24J; ab GHE e13*2007/46*1075*.. 248; 51J e13*2007/46*1075*02; 215/50R17 91 11A; 21P; 22I; 22M; 241; ab 246; 248 e1*2001/116*0448*06; 225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 22M; 24J; Stufenheck; 248 Schrägheck; 88 - 132 205/50R17 93 11A; 21P; 22I; 22M; 24J; Frontantrieb; 248; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M; 24J; 12A; 51A; 71K; 723; 248; 51J 729; 73C; 74A; 74P; 215/50R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M; 241; 76S 246; 248 215/55R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; 241; 246; 248 225/45R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M; 24J; 248 225/50R17 94 11A; 21B; 21N; 22B; 22M; 241; 246; 248 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; 241; 246; 248; 68A GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 136 205/50R17 91 11A; 21S; 22I; 24J; 24M; nur bis GHE e13*2007/46*1075*.. 51J e13*2007/46*1075*01; 205/55R17 91 11A; 21S; 22I; 24J; 24M; nur bis 51J e1*2001/116*0448*05; 215/50R17 91 11A; 21T; 22I; 24C; 24D Kombi; Frontantrieb; 225/45R17 91 11A; 21S; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 21T; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 723; 235/45R17 94 11A; 21T; 22I; 24C; 24D 729; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: MAZDA 626 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GF e1*96/27*0055*.. 66 - 100 215/40R17 83 Ottomotor; nicht Stufenheck; GFD/GWD e1*98/14*0164*.. Dieselmotor; 11A; 21B; Schrägheck; GF/GW e1*96/27*0055*.., 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0055*.. 215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 73C; 74A; 74P 24M GFD/GWD e1*98/14*0164*.. 66 - 100 215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Nur Fz.bis 1060kg GF/GW e1*96/27*0055*.., 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; zul.Achslast; Kombi; e1*98/14*0055*.. 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DIAMOND, MITSUBISHI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : NA0W 110 Nm für Typ : D20 140 Nm für Typ : CY0 erhöhtes Anzugsmoment 145 Nm für Typ : GA0 erhöhtes Anzugsmoment Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 9 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 28.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 13 Verkaufsbezeichnung: LANCER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CY0 e1*2001/116*0441*.. 80 - 105 205/50R17 89 11A; 22I erhöhtes 205/55R17 91 11A; 22I Anzugsmoment 140 Nm; 215/50R17 91 11A; 22I Sportback; 225/45R17 91 11A; 22I Stufenheck; 225/50R17 94 11A; 22I; 24J Frontantrieb; 235/45R17 94 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 76S Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI ASX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GA0 e1*2007/46*0368*.. 85 - 110 215/55R17 94 erhöhtes 215/60R17 96 Anzugsmoment 145 Nm; 225/55R17 97 11A; 24J; 248 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI ECLIPSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D20 G229 110 215/40R17 11A; 21M; 24M; 631 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87 11A; 21M; 24M; 362 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI GRANDIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NA0W e1*2001/116*0269*.. 100 - 121 215/55R17 94 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 93 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 9 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 28.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 13 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 9 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 28.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 13 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 9 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 28.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 13 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 900kg. 5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 950kg. 5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 974kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 9 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 28.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 13 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/50R17 Hinterachse: 235/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 9 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 28.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 13 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. MCS) Die Verwendung dieser Reifengröße als Sommerreifen ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16 bzw. 17-Zoll-Sommerreifen ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.