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							Gutachten 366-0283-09-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768
ANLAGE: 7                                                            Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                         Stand: 16.03.2011
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Fahrzeughersteller                         : SUZUKI, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-    zul.     zul.       gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-     Abroll     ab
                    Kennzeichnung        Kennzeichnung                (mm)                    last     umf.       Fertig
                    Rad                  Zentrierring                                         (kg)     (mm)       datum
114560142           OXIGIN 14 7517 LK114 N27Ø72.6 - Ø60.1                  60,1    Kunststoff    690    2250       04/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : GY; JT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : MZ; FY; EY
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; MZ
                                             110 Nm für Typ : JT
Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen          Auflagen zu Reifen          Auflagen
FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 88           205/50R17 89                                Allradantrieb;
                                                   205/55R17 91                                Frontantrieb;
                                                   215/45R17 87                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   215/50R17 91                                12A; 51A; 573; 71K;
                                                   225/45R17 91                                723; 73C; 74A; 74P
                                                   235/45R17 94

Verkaufsbezeichnung:     GRAND VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R17 99                                         2-türig; 4-türig;
                                          225/65R17 102                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/55R17 99                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                          245/55R17 102 11A; 24J                               73C; 74A; 74P
                                          255/50R17 101 11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                       Auflagen zu Reifen          Auflagen
MZ           e4*2001/116*0090*.. 92   195/40R17 81                                             Frontantrieb;
                                      195/45R17 81                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                      205/40R17 80                 11A; 22I; 24M               12A; 51A; 71K; 723;
                                      215/35R17 79                 11A; 22I; 24M               73C; 74A; 74P
                                      215/40R17 83                 11A; 22I; 24M




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768
ANLAGE: 7                                                            Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                         Stand: 16.03.2011
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 88         205/50R17 89                                  Allradantrieb;
                                                 205/55R17 91                                  Frontantrieb;
                                                 215/45R17 87                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 215/50R17 91                                  12A; 51A; 573; 71K;
                                                 225/45R17 91                                  723; 73C; 74A; 74P
                                                 235/45R17 94
GY             e4*2001/116*0124*..     79        205/45R17 84      11A; 24J                    Stufenheck;
                                                 205/50R17 89      11A; 24J; 24M               Frontantrieb;
                                                 215/45R17 87      11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 225/45R17 91      11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 723;
                                                 235/45R17 94      11A; 22I; 24C; 24M          73C; 74A; 74P

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : TOYOTA
Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 103 Nm für Typ : E15J(a); E15UT(a); R1; T25; XA3(a)
                                              104 Nm für Typ : V3
                                              110 Nm für Typ : R3
                                              135 Nm für Typ : T27 erhöhtes Anzugsmoment; XE1 erhöhtes
                                              Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 66 - 97        205/50R17 89                                  4-türig;
E15UT(a)     e11*2001/116*0305*..                215/45R17 87      5ET                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 225/45R17 91                                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               73C; 74A; 74P
E15UT(a)       e11*2001/116*0305*.. 108 - 130 225/45R17 91                                     4-türig;
                                                 235/45R17 94      11A; 54A                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS 200, IS 300
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
XE1          e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M; 5ET                  erhöhtes
               e11*98/14*0110*..
                                                 225/45R17 90W 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Anzugsmoment 135
                                                                                       Nm;
                                                                                       Kombi; Limousine;
                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                       73C; 74A; 74P; 740




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 16.03.2011
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Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS220d
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 130 - 153 205/50R17 89        12M                         erhöhtes
                                            225/45R17 90        12M                         Anzugsmoment 135
                                                                                            Nm;
                                              235/45R17 93      12A                         Limousine;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 740; 76S;
                                                                                            76T

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/50R17 91        11A; 21P                    ab
                                            225/45R17 91                                    e11*2001/116*0196*0
                                                                                            5;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P
                                              235/45R17 94      11A; 21P
T25            e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/45R17 87W                                 nur bis
                                              225/45R17 90                                  e11*2001/116*0196*0
                                                                                            4;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P
T27            e11*2001/116*0331*.. 93 - 130 215/50R17 91                                   erhöhtes
                                              215/55R17 94                                  Anzugsmoment 135
                                                                                            Nm;
                                              225/45R17 91                                  Kombi; Frontantrieb;
                                              225/50R17 94                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R17 94                                  12A; 51A; 71K; 723;
                                              245/45R17 95                                  729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            740; 76S
T27            e11*2001/116*0331*.. 93 - 110 215/50R17 91                                   erhöhtes
                                              225/45R17 91                                  Anzugsmoment 135
                                                                                            Nm;
                                    93 - 130 215/50R17 91W                                  Limousine;
                                             215/55R17 94                                   Frontantrieb;
                                             225/45R17 91W                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/50R17 94                                   12A; 51A; 71K; 723;
                                             235/45R17 94                                   729; 73C; 74A; 74P;
                                             245/45R17 95                                   740; 76S

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
V3           e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 215/50R17 91W 11A; 22B                          10B; 11B; 11G; 11H;
               e6*98/14*0085*..
                                              225/50R17 94 11A; 21B; 22B; 24J               12A; 51A; 71K; 723;
                                              235/45R17 93W 11A; 22B                        73C; 74A; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 16.03.2011
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                                                                                                      Seite: 4 von 6
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
R1           e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 205/50R17 89                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/45R17 91                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                           215/50R17 91                                     73C; 74A; 74P
                                           225/45R17 90
                                           235/45R17 93

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PREVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
R3           e6*2001/116*0069*.., 85 - 115 225/45R17 94         5HI                         10B; 11B; 11G; 11H;
               e6*98/14*0069*..
                                              235/45R17 94      11A; 21B; 5HI           12A; 51A; 71K; 723;
                                              235/45R17 97      11A; 21B                73C; 74A; 74P
                                              245/45R17 95      11A; 21B; 22B; 24J; 367

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
XA3(a)       e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 225/60R17 99                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/65R17 102                                    12A; 51A; 71K; 723;
                                           235/55R17 99                                     73C; 74A; 74P; 76S
                                           235/65R17 104 11A; 54A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 16.03.2011
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                                                                                                      Seite: 5 von 6
       Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
       aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
     Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 16.03.2011
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5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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