TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 12-TAAP-0030 AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien Räder- und Reifenprüfung Seite: 1 von 5 TEIL EGUTACHTEN TGA-Art: 13.1 366-0067-09-WIRD-TG/N5 Hersteller: AD VIMOTION GmbH 72669 Unterensingen Art: Sonderrad 8 1/2 J X 18 EH2+ Typ: OXIGIN 14 8518 Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau bestätigen zu lassen. Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 18 EH2+ Radtyp: OXIGIN 14 8518 Antragsteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Weitere Hinweise Die LM-Sonderräder können auch mit 8,5Jx18EH2+ gekennzeichnet sein. Der Radtyp wird auch nur mit OXIGIN 14 gekennzeichnet. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig kreis loch preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum 100557135 OXIGIN 14 8518 LK100 N5 Ø63.4 - Ø57.1 100/5 57,1 35 900 2275 12/07 108563442 OXIGIN 14 8518 LK108 N20Ø72.6 - Ø63.4 108/5 63,4 42 890 2284 12/07 110565132 OXIGIN 14 8518 LK110 N22Ø72.6 - Ø65.1 110/5 65,1 32 900 2275 12/07 112557125 OXIGIN 14 8518 LK112 N26Ø72.6 - Ø57.1 112/5 57,1 25 900 2275 12/07 112557135 OXIGIN 14 8518 LK112 N26Ø72.6 - Ø57.1 112/5 57,1 35 900 2275 12/07 112557150 OXIGIN 14 8518 LK112 N26Ø72.6 - Ø57.1 112/5 57,1 50 900 2275 12/07 112566625 OXIGIN 14 8518 LK112 N24Ø72.6 - Ø66.6 112/5 66,6 25 900 2275 12/07 112566635 OXIGIN 14 8518 LK112 N24Ø72.6 - Ø66.6 112/5 66,6 35 900 2275 12/07 112566650 OXIGIN 14 8518 LK112 N24Ø72.6 - Ø66.6 112/5 66,6 50 900 2275 12/07 114560142 OXIGIN 14 8518 LK114 N27Ø72.6 - Ø60.1 114,3/5 60,1 42 900 2275 12/07 114564142 OXIGIN 14 8518 LK114 N21Ø72.6 - Ø64.2 114,3/5 64,1 42 900 2275 12/07 114566142 OXIGIN 14 8518 LK114 N23Ø72.6 - Ø66.1 114,3/5 66,1 42 880 2327 12/07 114566142 OXIGIN 14 8518 LK114 N23Ø72.6 - Ø66.1 114,3/5 66,1 42 900 2275 12/07 114567142 OXIGIN 14 8518 LK114 N25Ø72.6 - Ø67.1 114,3/5 67,1 42 900 2275 12/07 120572635 OXIGIN 14 8518 LK120 ohne 120/5 72,6 35 880 2284 12/07 120572635 OXIGIN 14 8518 LK120 ohne 120/5 72,6 35 900 2275 12/07 I.1. Beschreibung der Sonderräder Hersteller : AD VIMOTION GmbH 72669 Unterensingen Handelsmarke : OXIGIN (OXROCK) Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung Masse des Rades : ca. 14,2 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 112566650: : Außenseite : Innenseite Hersteller : -- : AD VIMOTION GmbH Handelsmarke : -- : OXIGIN (OXROCK) Radausführung : -- : OXIGIN 14 8518 LK112 Radgröße : -- : 8 1/2 J X 18 EH2+ Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 18 EH2+ Radtyp: OXIGIN 14 8518 Antragsteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 Einpreßtiefe : -- : ET50 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr z.B. 12.07 Herkunftsmerkmal : -- : Made in Germany Gießereikennzeichnung : -- : JAW Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen. II. Sonderradprüfung Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft. II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten Unterlagen überein. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV Austria mit Berichts-Nr.: 09-TAAP-0230/BUM vom 09.02.2009 liegt vor. III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 18 EH2+ Radtyp: OXIGIN 14 8518 Antragsteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 IV. Zusammenfassung: Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA CERT GMBH Reg. - Nr 2010282002826 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 5 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. age Hinweise 1 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN 100557135 35 12.02.2012 liegt bei 2 FORD, JAGUAR, LAND ROVER (GB), 108563442 42 12.02.2012 liegt bei VOLVO 14 FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB 110565132 32 12.02.2012 liegt bei 3 AUDI, QUATTRO GmbH, SKODA, 112557125 25 12.02.2012 liegt bei VOLKSWAGEN 4 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, 112557135 35 12.02.2012 liegt bei VOLKSWAGEN 5 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN 112557150 50 12.02.2012 liegt bei 6 AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 112566625 25 12.02.2012 liegt bei MERCEDES-BENZ 7 AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 112566635 35 12.02.2012 liegt bei MERCEDES-BENZ 8 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 112566650 50 12.02.2012 liegt bei 9 SUZUKI, TOYOTA 114560142 42 12.02.2012 liegt bei 10 HONDA 114564142 42 12.02.2012 liegt bei 11 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN 114566142; 114566142 42 12.02.2012 liegt bei EUROPE (F), Nissan International S. A., RENAULT 12 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, 114567142 42 12.02.2012 liegt bei KIA MOTORS (SK), MAZDA 13 BMW, BMW AG 120572635; 120572635 35 12.02.2012 liegt bei Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 18 EH2+ Radtyp: OXIGIN 14 8518 Antragsteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Abel Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 12.02.2012 HPS Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.